Datum: 25.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:26 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 20.06.2022
2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 181/4, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Str. 25a
3 Neubau eines Doppelhauses mit zwei Garagen und zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 154/13 und Tfl. 154/14, Gemarkung Karlshuld, Bürgermeister-Geier-Straße
4 Neubau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 381/11, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 88
5 Neubau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 381, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 88a,
6 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 WE, Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 329/1, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 41
7 Neubau einer Steuerkanzlei mit Betriebsleiterwohnung, einer Doppelgarage und einem Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 1877/39, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg Nord 7
8 Neubau einer Halle, eines Bürogebäudes mit Betriebsleiterwohnung und einer Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1877/38, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg 16
9 Anbau an einem bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 708, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 74
10 Umbau eines bestehenden Wohnhauses mit Dachaufstockung auf dem Grundstück Fl.Nr. 82, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 73
11 Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung eines Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 99/2, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Str. 32
12 Aufstellung Bebauungsplan Nr. 45 ,,Adelshausen-südwestlich der Siedlungsstraße" der Gemeinde Karlskron - Behördenbeteiligung nach § 13 Abs.2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 4 Abs.2 BauGB
13 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Kiesabbau - Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
14 Anfragen

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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 20.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.06.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 181/4, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Str. 25a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2022 ö 2

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  3. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
  4. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
  5. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  6. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
  7. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
  8. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen. 
  9. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Neubau eines Doppelhauses mit zwei Garagen und zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 154/13 und Tfl. 154/14, Gemarkung Karlshuld, Bürgermeister-Geier-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2022 ö 3

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Die Errichtung einer neuen Zufahrt wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:
  1. die genaue Lage, sowie die erforderliche Breite der neuen Zufahrt ist bei einem Ortstermin
(Teilnehmer: Bauherr, Vertreter der Gemeinde Karlshuld) festzulegen;
  1. die Zufahrt ist von einer Fachfirma auf Kosten des Bauherrn zu errichten;
  2. bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des  Baugrundstückes ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen;
  3. damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Gehweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Gehweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne oder Ähnliches) einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen;
  4. evtl. vorhandene Straßenlampen, Stromkästen und Telefonmasten sind auf Kosten des Bauherrn zu versetzen.
  5. im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des 
Baugrundstückes die angrenzende Straße um nicht mehr als 0,80 m überragen;
  1. Türen und Tore sind so anzubringen, dass sie nicht zur Straße hin öffnen;
  1. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  2. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
  3. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Gehweg ist nicht erlaubt.
  4. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Gehweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  5. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Gehweg nicht beeinträchtigt werden.
  6. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Gehweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Gehweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
  7. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen. 
  8. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Neubau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 381/11, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 88

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2022 ö 4

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
  2. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  3. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
  4. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
  5. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Neubau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 381, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 88a,

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2022 ö 5

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
  2. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  3. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
  4. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
  5. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 WE, Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 329/1, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 41

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2022 ö 6

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt zum Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze „Zufahrt zum Baugrundstück / Geh- u. Radweg“) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen, soweit dies noch nicht geschehen ist.
3.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
4.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
5.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 109, 86669 Königsmoos) einzuholen.
5.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
6.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
8.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
9.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
10.        Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
 11.Es wird darauf hingewiesen, dass 
        - es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt;
      - die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende 
               Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Neubau einer Steuerkanzlei mit Betriebsleiterwohnung, einer Doppelgarage und einem Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 1877/39, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg Nord 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2022 ö 7

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Einer Ausnahme zur Errichtung einer Betriebsleiterwohnung wird zugestimmt.
  3. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versichern.

  1. Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzende(n) Straße bzw. Geh-/ Radweg gelangen kann, ist auf dem Baugrundstück (im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße bzw. dem Geh-/Radweg und dem Baugrundstück) eine Regenrinne einzubauen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße / auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße bzw. des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg bzw. der Gemeindestraße „Am Kreuzweg“ entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges und der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Neubau einer Halle, eines Bürogebäudes mit Betriebsleiterwohnung und einer Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1877/38, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2022 ö 8

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Einer Ausnahme zur Errichtung einer Betriebsleiterwohnung wird zugestimmt.
  3. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzende(n) Straße bzw. Geh-/ Radweg gelangen kann, ist auf dem Baugrundstück (im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße bzw. dem Geh-/Radweg und dem Baugrundstück) eine Regenrinne einzubauen.
3.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
4.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße / auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.
5.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße bzw. des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
6.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
7.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg bzw. der Gemeindestraße „Am Kreuzweg“ entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges und der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Anbau an einem bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 708, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 74

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2022 ö 9

Beschluss

1.        Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Vorhaben ist folgende Auflage zu beachten:
      Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in 
      das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem 
      Baugrundstück zu versickern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Umbau eines bestehenden Wohnhauses mit Dachaufstockung auf dem Grundstück Fl.Nr. 82, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 73

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2022 ö 10

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Einer Befreiung zur Überschreitung der GRZ (0,46) wird zugestimmt.
  3. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt zum Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze „Zufahrt zum Baugrundstück / Geh- u. Radweg“) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen, soweit dies noch nicht geschehen ist.
  3. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
  4. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  5. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 109, 86669 Königsmoos) einzuholen.
  6. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
  7. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  8. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
  9. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
  10. Es wird darauf hingewiesen, dass 
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt;
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung eines Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 99/2, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Str. 32

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2022 ö 11

Beschluss

  1. Dem Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung eines bestehenden Holzstadel zu einem Wohnhaus mit Garage und einem erdgeschossigen Anbau wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Einer Überschreitung der hinteren Baugrenze wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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12. Aufstellung Bebauungsplan Nr. 45 ,,Adelshausen-südwestlich der Siedlungsstraße" der Gemeinde Karlskron - Behördenbeteiligung nach § 13 Abs.2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 4 Abs.2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2022 ö 12

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld hat keine Einwände gegen den Bebauungsplan Nr.45 ,,Adelshausen- südwestlich der Siedlungsstraße".

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Kiesabbau - Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2022 ö 13

Beschluss

  1. Den Abwägungsvorschlägen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen wird entsprechend der Abwägungstabelle zugestimmt.

  1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 25.07.2022 einschließlich der Begründung. 

  1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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14. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2022 ö informativ 14
Datenstand vom 03.01.2023 14:29 Uhr