Datum: 12.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:23 Uhr bis 21:11 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 22.08.2022
2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Abstellraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 660/6, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Str. 106c
3 Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 22/2, Augsburger Straße 94b
4 Anbau einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 70/5, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 23
5 Neubau einer Überdachung für eine Stockschützenbahn, Tektur - Einbau von Toren, auf dem Grundstück Fl.Nr. 56/1, Gemarkung Karlshuld, Kindergartenstraße, durch den Sportverein Karlshuld e.V. 1932
6 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück Tfl.Nr. 166/2, Gemarkung Karlshuld
7 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eiens Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nrn. 1/5 und 1/11, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 50
8 Bebauungsplan Nr. 38 "Jägersbühl - Nord", - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen - Beschlußfassung
9 Neuerlass der Naturdenkmalverordnung für den Bereich der Gemeinde Karlshuld - Stellungnahme der Gemeinde Karlshuld
10 Anfragen

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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 22.08.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.08.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Abstellraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 660/6, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Str. 106c

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2022 ö 2

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
3.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Geh-/ Radweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.
4.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
5.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
6.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
7.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
8.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
9.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
10.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
11.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen. 
12.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 22/2, Augsburger Straße 94b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2022 ö 3

Beschluss

1.        Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Vorhaben sind folgende Auflagen zu beachten:
  1.   Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2.   Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
  3.  Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  4.  Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos) einzuholen.
  5.  Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen. 
  6.  Es wird darauf hingewiesen, dass 
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende 
  Abfuhrstelle zu verbringen sind;
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt (Straßenbaulastträger: Staatliches
  Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Anbau einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 70/5, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 23

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2022 ö 4

Beschluss

  1. Dem Antrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Einer Überschreitung der Baugrenze wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Neubau einer Überdachung für eine Stockschützenbahn, Tektur - Einbau von Toren, auf dem Grundstück Fl.Nr. 56/1, Gemarkung Karlshuld, Kindergartenstraße, durch den Sportverein Karlshuld e.V. 1932

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2022 ö 5

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück Tfl.Nr. 166/2, Gemarkung Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2022 ö 6

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Ein- oder Zweifamilienhauses auf dem Grundstück TFl.Nr. 166/2, Gemarkung Karlshuld, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eiens Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nrn. 1/5 und 1/11, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 50

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2022 ö 7

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1/5 und 1/11, Gemarkung Grasheim, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Bebauungsplan Nr. 38 "Jägersbühl - Nord", - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen - Beschlußfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2022 ö 8

Beschluss

Der Gemeinderat Karlshuld beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 38 "Jägersbühl - Nord" in der Fassung vom 20.06.2022 als Satzung. 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Neuerlass der Naturdenkmalverordnung für den Bereich der Gemeinde Karlshuld - Stellungnahme der Gemeinde Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2022 ö 9

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld befürwortet die Unterschutzstellung von Naturdenkmälern, vorbehaltlich der Zustimmung des Grundstückseigentümers, um ihre Erhaltung aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen bzw. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit zu erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2022 ö informativ 10
Datenstand vom 17.11.2022 15:00 Uhr