Datum: 16.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:34 Uhr bis 20:43 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 12.12.2022
2 Neubau eines Einfamilienhauses (Haus A) mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 310/2, Gemarkung Karlshuld, Untere Achstrasse 54
3 Neubau eines Einfamilienhauses (Haus B) mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 310/2, Gemarkung Karlshuld, Untere Achstrasse 54
4 Neubau eines Einfamilienhauses (Haus C) mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 310/2, Gemarkung Karlshuld, Untere Achstrasse 54
5 Neubau eines Pfarramtes auf dem Grundstück Fl.Nr. 73/1, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 29, durch das Evang. -Luth. Dekanat Ingolstadt
6 Errichtung einer Dachterrasse (im Zuge einer energetischen Sanierung) auf dem Grundstück Fl.Nr. 266/8, Gemarkung Karlshuld, Unterer Kanal 24
7 Neubau eines Mobilfunkmastes für das Vodafone Mobilfunknetz mit zugehöriger Technikeinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 21/2, Gemarkung Karlshuld, durch die Vantage Towers AG
8 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 3 Einfamilienhäusern mit Garagen und Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 83/1 und 83/5, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Strasse 26a
9 Fortschreibung des Regionalplanes der Region Ingolstadt (10), 30. Änderung; Neufassung des Kapitels 5.2 (neu) Bodenschätze; erneutes Beteiligungsverfahren gem. Art. 16 Abs. 6 BayLplG
10 Sonderumlage für das Museumsdepot
11 Antrag auf Nutzung des Volksfestplatzes von 03.03. bis 12.03.23 durch das Figurentheater Ingolstadt
12 Energieprojekt Karlshuld - Entsendung von Aufsichtsräten in die Betreibergesellschaft - Entsendung eines Geschäftsführers in die Komplementär-GmbH - Name der Betreibergesellschaft
13 Information über die neue mobile Geschwindigkeitsanlage
14 Anfragen

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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 12.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.12.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.  Neubau eines Einfamilienhauses (Haus A) mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 310/2, Gemarkung Karlshuld, Untere Achstrasse 54

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2023 ö 2

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, soweit die Festsetzungen des Einfachen Bebauungsplanes der Gemeinde Karlshuld eingehalten werden.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  3. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
  4. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Unteren Achstraße ist nicht erlaubt.
  5. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  6. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Unteren Achstraße nicht beeinträchtigt werden.
  7. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Unteren Achstraße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
  8. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
  9. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3.  Neubau eines Einfamilienhauses (Haus B) mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 310/2, Gemarkung Karlshuld, Untere Achstrasse 54

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2023 ö 3

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, soweit die Festsetzungen des Einfachen Bebauungsplanes der Gemeinde Karlshuld eingehalten werden.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  3. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
  4. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Unteren Achstraße ist nicht erlaubt.
  5. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  6. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Unteren Achstraße nicht beeinträchtigt werden.
  7. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Unteren Achstraße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
  8. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
  9. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4.  Neubau eines Einfamilienhauses (Haus C) mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 310/2, Gemarkung Karlshuld, Untere Achstrasse 54

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2023 ö 4

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt., soweit die Festsetzungen des Einfachen Bebauungsplanes der Gemeinde Karlshuld eingehalten werden.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  3. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
  4. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Unteren Achstraße ist nicht erlaubt.
  5. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  6. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Unteren Achstraße nicht beeinträchtigt werden.
  7. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Unteren Achstraße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
  8. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
  9. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Neubau eines Pfarramtes auf dem Grundstück Fl.Nr. 73/1, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 29, durch das Evang. -Luth. Dekanat Ingolstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2023 ö 5

Beschluss

1.         Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.         Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, 
       Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ 
       Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  1. Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt zum Baugrundstück auf eine 
       Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze „Zufahrt zum Baugrundstück / Geh- u.        Radweg“) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu 
       versehen, soweit dies noch nicht geschehen ist.
  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des 
       Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
  1. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  2. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den 
       Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang 
       (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist 
       zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes 
       Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 109, 86669 Königsmoos) einzuholen.
  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und 
       Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg 
       und der Straße) ist nicht erlaubt.
  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu 
       achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt 
       werden.
  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am 
       angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die 
       von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – 
       gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese 
       geänderten Verhältnisse liegt.
  1. Es wird darauf hingewiesen, dass 
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt;
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu 
  erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6

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6. Errichtung einer Dachterrasse (im Zuge einer energetischen Sanierung) auf dem Grundstück Fl.Nr. 266/8, Gemarkung Karlshuld, Unterer Kanal 24

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2023 ö 6

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Neubau eines Mobilfunkmastes für das Vodafone Mobilfunknetz mit zugehöriger Technikeinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 21/2, Gemarkung Karlshuld, durch die Vantage Towers AG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2023 ö 7

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 3 Einfamilienhäusern mit Garagen und Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 83/1 und 83/5, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Strasse 26a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2023 ö 8

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 3 Einfamilienhäuser mit Garagen und Stellplätzen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, soweit die Festsetzungen des Einfachen Bebauungsplanes der Gemeinde Karlshuld eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Fortschreibung des Regionalplanes der Region Ingolstadt (10), 30. Änderung; Neufassung des Kapitels 5.2 (neu) Bodenschätze; erneutes Beteiligungsverfahren gem. Art. 16 Abs. 6 BayLplG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2023 ö 9

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld stimmt einer Fortschreibung des Regionalplanes der Region Ingolstadt (10), 30. Änderung; Neufassung des Kapitels 5.2 (neu) Bodenschätze grundsätzlich zu und verweist auf den sachlichen Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Karlshuld, der derzeit im Landratsamt Neuburg an der Donau zur Genehmigung vorliegt.
Nach wie vor lehnen wir das Vorbehaltsgebiet Gemeinde Karlshuld, südöstlich Neuschwetzingen (Ki 108), ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Sonderumlage für das Museumsdepot

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2023 ö beschließend 10

Beschluss

  1. Die durch Gemeinderatsbeschluss zu entrichtende „Sonderumlage Museumsdepot“ von 29.000,00 € pro Jahr für die Jahre 2021 bis 2027 ist ab dem Haushaltsjahr 2023 einzustellen.
     
  2. Für das Haushaltsjahr 2025 ist eine Restzahlung in Höhe von 1.759 € in der Finanzplanung vorzusehen. 

  1. Die bereits entrichteten Mittel sind (ebenso wie die Mittel im Haushaltsjahr 2025) für die Inventarisierung zu verwenden. Hierauf ist die Stiftung Donaumoos in einem Schreiben hinzuweisen.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Nutzung des Volksfestplatzes von 03.03. bis 12.03.23 durch das Figurentheater Ingolstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2023 ö beschließend 11

Beschluss

  1. Dem Antrag auf Nutzung des Volksfestplatzes an den Wochenenden von 03.03. bis einschließlich 12.03.2023 durch das Figurentheater Ingolstadt, vertreten durch Mandy Sperlich, wird zugestimmt. 

  2. Für die Überlassung wird eine Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben. 

  3. Die sonstigen anfallenden Kosten für Strom und Wasser sind je nach Verbrauch abzurechnen. 

  4. Vor Beginn der Veranstaltung ist eine Kaution in Höhe von 500,00 € bei der Gemeinde zu hinterlegen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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12. Energieprojekt Karlshuld - Entsendung von Aufsichtsräten in die Betreibergesellschaft - Entsendung eines Geschäftsführers in die Komplementär-GmbH - Name der Betreibergesellschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2023 ö beschließend 12

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt folgende Personen als Aufsichtsräte in die Betreibergesellschaft zu entsenden:
    Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Karlshuld ist kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrates. Für die Vertretung des Bürgermeisters gilt Art. 39 Abs. 1 Bayerische Gemeindeordnung.

    Person 2: Herr Erwin Dittenhauser

    Person 3: Herr Dr. Frank Schütz

  1. Der Gemeinderat beschließt als Geschäftsführer Herrn Max Seitle in die Komplementär-GmbH zu entsenden.

  1. Die Betreibergesellschaft soll den Namen „Energie Karlshuld Ingolstadt (EnKaIN) erhalten

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13. Information über die neue mobile Geschwindigkeitsanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2023 ö informativ 13
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14. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2023 ö informativ 14
Datenstand vom 19.10.2023 13:35 Uhr