Datum: 15.01.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
2.5 Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung von (vier) gewerblichen Hallen mit PV-Anlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1874/3 Gemarkung Karlshuld (Am Kreuzweg 2)
2.3 Nutzungsänderung des ehemaligen Gärtnerbetriebes zu einer landw. Nutzung (Pferdepensionsbetrieb) am Unteren Kanal 70
2.2 Anbau eines Wintergartens mit Sitzmöglichkeiten an einem bestehenden Backladen auf dem Grundstück Fl.Nr. 67/13 Gemarkung Karlshuld (Augsburger Straße 7)
2.4 Aufstellung eines Werbepylons auf dem Grundstück Fl.Nr. 208 Gemarkung Karlshuld (Hauptstraße 37)
5 Vollzug der Gemeindeordnung - Auslegung eines Gemeinderatsbeschlusses bei Stimmengleichheit (Schreiben des LRA ND-SOB)
10 Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2010
7 Beitritt in die Landesseniorenvertretung Bayern e. V.
11 Anfragen, Sonstiges
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 18.12.2012
9 Feststellung der Jahresrechnung 2011 gemäß Art. 103 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO)
8 Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011
2.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 500 Gemarkung Karlshuld (Ingolstädter Straße 146 a)
4 25. Änderung des Regionalplanes Region Ingolstadt (10) - Teilfortschreibung Kapitel B III "Siedlungswesen mit Lärmschutzzonen"
3 Bebauungsplan Nr. 17 "Allgemeines Wohngebiet" - Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
6 Bündelausschreibung für die Lieferung von elektrischer Energie für 2014 - 2016 - Ökostrom oder Normalstrom

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2.5. Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung von (vier) gewerblichen Hallen mit PV-Anlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1874/3 Gemarkung Karlshuld (Am Kreuzweg 2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2013 ö beschließend 2.5

Beschluss

Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides für das o.g. Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Für die flachgeneigten Dächer wird das gemeindliche Einvernehmen für die Erteilung einer Befreiung in Aussicht gestellt.

Von Seiten des Bauamtes beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen ist zu klären, ob die 20 m breite Anbauverbotszone zur St 2043 noch besteht. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, stellt die Gemeinde Karlshuld für die beiden Gebäude im östlichen Teil des Grundstückes das gemeindliche Einvernehmen für eine Befreiung von der Einhaltung der östlichen Baugrenze in Aussicht.

Das geplante Gebäude im Nordwesten des Grundstückes liegt im Schutzbereich der 110 kV-Stromleitung. Eine Befreiung von dieser Festsetzung ist vom Bauamt beim LRA ND-SOB mit dem Stromversorger (e.on Netz GmbH, Betriebszentrum Bamberg, Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg, Tel. 0951/824345) abzuklären.

Im Genehmigungsverfahren ist ein Freiflächengestaltungsplan beizulegen; darin sind die Kfz-Stellplätze darzustellen und die grünordnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes zu beachten. Vor Einreichung der Planunterlagen sollte der Freiflächengestaltungsplan mit dem Kreisfachberater für Gartenbau und Landespflege beim Landratsamt ND-SOB abgesprochen werden.

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der Ach“ sind durch das Bauvorhaben einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2.3. Nutzungsänderung des ehemaligen Gärtnerbetriebes zu einer landw. Nutzung (Pferdepensionsbetrieb) am Unteren Kanal 70

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2013 ö beschließend 2.3

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird unter der Voraussetzung erteilt, dass dem Vorhaben öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung ausreichend gesichert ist und wenn es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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2.2. Anbau eines Wintergartens mit Sitzmöglichkeiten an einem bestehenden Backladen auf dem Grundstück Fl.Nr. 67/13 Gemarkung Karlshuld (Augsburger Straße 7)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2013 ö beschließend 2.2

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

3.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

4.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

5.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträch tigt werden.

6.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2.4. Aufstellung eines Werbepylons auf dem Grundstück Fl.Nr. 208 Gemarkung Karlshuld (Hauptstraße 37)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2013 ö beschließend 2.4

Beschluss

  1. Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Der Werbepylon darf nicht im Bereich des Sichtdreieckes für den vom Baugrundstück ausfahrenden Verkehr aufgestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Vollzug der Gemeindeordnung - Auslegung eines Gemeinderatsbeschlusses bei Stimmengleichheit (Schreiben des LRA ND-SOB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2013 ö beschließend 5
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10. Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2010

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2013 ö beschließend 10

Beschluss

Zu der nachfolgenden Jahresrechnung der Gemeinde Karlshuld wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.



Haushaltsjahr                                festgestelltes Ergebnis                Beschlussbuchnummer
                                       des Gemeinderats mit
                                       Beschluss vom


2010                                         17.01.2012                                        509

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Beitritt in die Landesseniorenvertretung Bayern e. V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2013 ö beschließend 7

Beschluss

Die Gemeinde Karlshuld tritt der Landesseniorenvertretung Bayern e. V. bei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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11. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2013 ö informativ 11
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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2013 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 18.12.2012

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2013 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.12.2012 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Feststellung der Jahresrechnung 2011 gemäß Art. 103 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2013 ö beschließend 9

Beschluss

Die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Karlshuld wird gemäß Art. 103 Abs. 4 Gemeindeordnung mit den in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügten Zahlen festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2013 ö informativ 8
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2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 500 Gemarkung Karlshuld (Ingolstädter Straße 146 a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2013 ö beschließend 2.1

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen und Hinweise zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Die auf dem Grundstück bestehende Zufahrt ist zu nutzen.

3.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

4.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Neuburger Straße 10,     86669 Königsmoos) einzuholen.

5.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.

6.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

7.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

8.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

9.        Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuwei sen.

10.Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug
     ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. 25. Änderung des Regionalplanes Region Ingolstadt (10) - Teilfortschreibung Kapitel B III "Siedlungswesen mit Lärmschutzzonen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2013 ö informativ 4

Beschluss

Gegen die 25. Änderung des Regionalplanes der Region Ingolstadt mit der Teilfortschreibung des Kapitels B III „Siedlungswesen mit Lärmschutzzonen“ werden keine Einwände erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan Nr. 17 "Allgemeines Wohngebiet" - Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2013 ö beschließend 3

Beschluss

  1. Für das im beiliegenden Lageplan blau eingezeichnete Gebiet ist der Bebauungsplan Nr. 17  im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen.
  2. Das Gebiet umfasst die Grundstücke  mit den Fl.Nr. 186/16, 186/22 und 187/1 Gemarkung Karlshuld.
  3. Es handelt sich um eine Maßnahme im Sinne von § 13 a Abs. 1 Satz 1 BauGB. Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB liegen vor, weil weniger als 20.000 m² anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden.
  4. Das Gebiet soll als „Allgemeines Wohngebiet (WA) “ ausgewiesen werden.
  5. Der Bebauungsplan erhält folgende Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 17 „Allgemeines Wohngebiet Friedrich-von-Gärtner-Straße“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Bündelausschreibung für die Lieferung von elektrischer Energie für 2014 - 2016 - Ökostrom oder Normalstrom

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2013 ö beschließend 6

Beschluss

Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung „Ökostrom“ beschafft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 10

Datenstand vom 20.02.2013 13:14 Uhr