Datum: 19.02.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:25 Uhr bis 20:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 15.01.2013
2 Bauanträge
8 Anfragen, Sonstiges
2.5 Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides für den Umbau des Einfamilienhauses "Ingolstädter Straße 180" in ein Wohnhaus für vier Parteien (Ingolstädter Straße 180)
4 Kommunale Wasserversorgung in Bayern - EU-Konzessionsrichtlinie
7 Genehmigung zur Aufstellung von Wesselmanngroßplakaten im Gemeindebereich Karlshuld - Antrag des SPD Ortsvereines Karlshuld
6 Zuschuss "Trägerverein Jugendtreff Karlshuld e.V."
3 Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ingolstädter Straße - 1. Erweiterung" durch die Gemeinde Königsmoos - Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
2.3 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 187/3 Gemarkung Karlshuld (Ingolstädter Straße 37 d)
5 "Wir füreinander - die Nachbarschaftshilfe" - Antrag auf Fortsetzung der finanziellen Beteiligung der Kommunen ab dem HH-Jahr 2013
2.2 Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 664/31 Gemarkung Karlshuld (Ingolstädter Straße 86 c)
2.4 Ausbau des Garagendachgeschosses als Praxis und Errichtung von eines Carports mit 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 71/1 Gemarkung Karlshuld (Augsburger Straße 19)
2.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1725/2 Gemarkung Karlshuld (Untere Achstraße 53)

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 15.01.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2013 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.01.2013 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2013 ö informativ 2
zum Seitenanfang

8. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2013 ö informativ 8
zum Seitenanfang

2.5. Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides für den Umbau des Einfamilienhauses "Ingolstädter Straße 180" in ein Wohnhaus für vier Parteien (Ingolstädter Straße 180)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2013 ö beschließend 2.5

Beschluss

1.        Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Die Festsetzungen des Einfachen Bebauungsplanes der Gemeinde Karlshuld sind einzuhalten.
3.        Das Bauvorhaben kann nicht mehr an die zentrale Abwasser-Vakuumleitung der Gemeinde Karlshuld angeschlossen werden; für das Bauvorhaben ist deshalb eine Abwasserentsorgung nur über eine Kleinkläranlage möglich.
4.        Ein Anschluss des Bauvorhabens an die zentrale Wasserversorgung ist möglich; die Stromversorgung ist durch die e.on Bayern AG gewährleistet.
5.        Das Grundstück liegt an der Staatsstraße 2049 .
6.        Für das Bauvorhaben wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Karlshuld nicht geändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

4. Kommunale Wasserversorgung in Bayern - EU-Konzessionsrichtlinie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2013 ö beschließend 4

Beschluss

1.        Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Karlshuld sind im Mitteilungsblatt über die Teilnahme einer Unterschriftenaktion zu o.a. Angelegenheit zu informieren (Link: http://www.rigth2water.eu/de).

2.        Die Europaabgeordneten in Bayern und der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer sind schriftlich aufzufordern sich im Europäischen Parlament gegen eine Liberalisierung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung einzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Genehmigung zur Aufstellung von Wesselmanngroßplakaten im Gemeindebereich Karlshuld - Antrag des SPD Ortsvereines Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2013 ö beschließend 7
zum Seitenanfang

6. Zuschuss "Trägerverein Jugendtreff Karlshuld e.V."

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2013 ö beschließend 6

Beschluss

Dem Trägerverein Jugendtreff Karlshuld e.V. ist für das Jahr 2013 ein Zuschuss in Höhe von 5.400,00 € zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ingolstädter Straße - 1. Erweiterung" durch die Gemeinde Königsmoos - Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2013 ö beschließend 3

Beschluss

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ingolstädter Straße – 1. Erweiterung“ durch die Gemeinde Königsmoos werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.3. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 187/3 Gemarkung Karlshuld (Ingolstädter Straße 37 d)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2013 ö informativ 2.3

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

3.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

4.        Das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg entlang der Ingolstädter Straße ist nicht erlaubt.

5.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

6.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh-/Radweg entlang der Ingolstädter Straße nicht beeinträchtigt werden.

7.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

8.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuwei sen.

9.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. "Wir füreinander - die Nachbarschaftshilfe" - Antrag auf Fortsetzung der finanziellen Beteiligung der Kommunen ab dem HH-Jahr 2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2013 ö beschließend 5

Beschluss

Im Jahr 2013 beteiligt sich die Gemeinde Karlshuld wieder mit einem Betrag von 1.000,00 € am Projekt „Wir füreinander – die Nachbarschaftshilfe“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 664/31 Gemarkung Karlshuld (Ingolstädter Straße 86 c)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2013 ö beschließend 2.2

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwi schenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Str. 10,  86669 Königsmoos) einzuholen.

3.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

4.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

5.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg „Ingolstädter Straße“ nicht beeinträchtigt werden.

6.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges Ingolstädter Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

7.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

8.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.4. Ausbau des Garagendachgeschosses als Praxis und Errichtung von eines Carports mit 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 71/1 Gemarkung Karlshuld (Augsburger Straße 19)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2013 ö beschließend 2.4

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Einer Verbreiterung der bestehenden Zufahrt wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:
a)        Die genaue Lage, sowie die erforderliche Breite ist bei einem Ortstermin (Teilnehmer: Bauherr, Vertreter des Staatl. Bauamtes Ingolstadt und der Gemeinde Karlshuld) festzulegen.
b)        Die Zufahrt ist von einer Fachfirma auf Kosten des Bauherrn zu errichten.
c)        Bis zur Benutzbarkeit des Carports bzw. Bezugsfertigstellung der Praxisräume ist die Zufahrt
-        zwischen der Straße und dem Geh- und Radweg, sowie zwischen dem Geh- und Radweg und dem Baugrundstück mit einem bituminösen Belag zu versehen.
-        auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
d)        damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Geh-/ Radweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.
e)        im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
f)        Türen und Tore sind so anzubringen, dass sie nicht zum Geh-/Radweg hin öffnen.
g)        Evtl. vorhandene Straßenlampen, Straßeneinlaufgullis, Stromkästen und Telefonmasten sind auf Kosten des Bauherrn zu versetzen.

3.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

4.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

5.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

6.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

7.        Die Anzahl der für die Praxis erforderlichen Kfz-Stellplätze ist durch das Bauamt beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen festzulegen. Sie sind vom Bauherrn als Besucher-Stellplätze zu kennzeichnen.

8.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1725/2 Gemarkung Karlshuld (Untere Achstraße 53)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2013 ö beschließend 2.1

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflage / Hinweise zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Es wird darauf hingewiesen, dass das Baugrundstück in der Nähe der gemeindlichen Vakuum-station VS 8 (Fl.Nr. 1724 Gemarkung Karlshuld) liegt. Mit Lärm- und Geruchsbelästigungen ist   zu rechnen.

3.        Die Errichtung einer neuen Zufahrt wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:
a)        Die genaue Lage, sowie die erforderliche Breite der neuen Zufahrt ist bei einem Ortstermin   (Teilnehmer: Bauherr, Vertreter der Gemeinde Karlshuld) festzulegen;
b)        Die Zufahrt ist von einer Fachfirma auf Kosten des Bauherrn zu errichten;
c)        Bis zu Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt
-        zwischen der Straße und dem Baugrundstück mit einem bituminösen Belag zu versehen;
-        auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag (z.B. Pflaster) zu versehen.
d)        damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die angrenzende Gemeindestraße (Untere Achstraße) gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße und dem Bau-grundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.
e)        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrund stückes die angrenzende Straße um nicht mehr als 0,80 m überragen.
f)        Türen und Tore sind so anzubringen, dass sie nicht zur Straße hin öffnen;
g)        Evtl. vorhandene Straßenlampen, Straßeneinlaufgullis, Stromkästen und Telefonmasten sind auf Kosten des Bauherrn zu versetzen.

4.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

5.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

6.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.

7.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädi-gungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

8.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf der angrenzenden Straße nicht beeinträchtigt werden.

9.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der angrenzenden Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Unteren Achstraße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

10.        Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

11.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.03.2013 14:32 Uhr