Datum: 12.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:32 Uhr bis 20:37 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 15.05.2023
2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 38/2, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 128 b
3 Neubau eines Doppelwohnhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 38/2, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 128 und 128a
4 Neubau eines Fahrradladens, einer Steuerkanzlei und einer Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1877/39, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg Nord 7
5 Nutzungsänderung eines Stallteiles eines bestehenden Einseithofes zu einer Wohnnutzung mit zwei ambulanten PflegeWGs und einem Cafe auf dem Grundstück Fl.Nr. 206/7, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 25a
6 Antrag Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Doppelgaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 67, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 1a
7 Bebauungsplan Nr. 45 ,,Adelshausen-südwestlich der Siedlungsstraße" der Gemeinde Karlskron - erneute Beteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB
8 Zuschussantrag der Katholischen Dorfhelferinnen und Betriebshelfer in Bayern GmbH
9 Satzung zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Karlshuld
10 Rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 durch das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
11 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 15.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.05.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 38/2, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 128 b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2023 ö 2

Beschluss

1.        Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Vorhaben sind folgende Auflagen zu beachten:
  1.   Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2.   Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
  3.  Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  4.  Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos) einzuholen.
  5.  Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen. 
  6.  Es wird darauf hingewiesen, dass 
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende 
  Abfuhrstelle zu verbringen sind;
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt (Straßenbaulastträger: Staatliches
  Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Neubau eines Doppelwohnhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 38/2, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 128 und 128a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2023 ö 3

Beschluss

1.        Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Vorhaben sind folgende Auflagen zu beachten:
  1.   Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2.   Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
  3.  Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  4.  Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos) einzuholen.
  5.  Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen. 
  6.  Es wird darauf hingewiesen, dass 
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende 
  Abfuhrstelle zu verbringen sind;
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt (Straßenbaulastträger: Staatliches
  Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Neubau eines Fahrradladens, einer Steuerkanzlei und einer Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1877/39, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg Nord 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2023 ö 4

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Einer Ausnahme zur Errichtung einer Betriebsleiterwohnung wird zugestimmt.
  3. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versichern.

  1. Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzende(n) Straße bzw. Geh-/ Radweg gelangen kann, ist auf dem Baugrundstück (im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße bzw. dem Geh-/Radweg und dem Baugrundstück) eine Regenrinne einzubauen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße / auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße bzw. des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg bzw. der Gemeindestraße „Am Kreuzweg“ entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges und der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Nutzungsänderung eines Stallteiles eines bestehenden Einseithofes zu einer Wohnnutzung mit zwei ambulanten PflegeWGs und einem Cafe auf dem Grundstück Fl.Nr. 206/7, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 25a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2023 ö 5

Beschluss

1.        Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Einer Überschreitung der zulässigen GRZ wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
3.        Durch das Vorhaben sind folgende Auflagen zu beachten:
  1.   Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2.  Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  3.  Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos) einzuholen.
  4.  Es wird darauf hingewiesen, dass 
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende 
  Abfuhrstelle zu verbringen sind;
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt (Straßenbaulastträger: Staatliches
  Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Antrag Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Doppelgaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 67, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 1a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2023 ö 6

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Doppelgaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 67, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 1a, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Bebauungsplan Nr. 45 ,,Adelshausen-südwestlich der Siedlungsstraße" der Gemeinde Karlskron - erneute Beteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2023 ö 7

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld hat keine Einwände gegen den Bebauungsplan Nr.45 ,,Adelshausen- südwestlich der Siedlungsstraße".

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Zuschussantrag der Katholischen Dorfhelferinnen und Betriebshelfer in Bayern GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2023 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat bewilligt einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 607,10 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Satzung zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2023 ö beschließend 9

Beschluss

  1. Die Abwassergebühr ist für den Kalkulationszeitraum 2023 – 2026 mit einem Betrag in Höhe von 4,10 €/m³ festzusetzen.

  1. Die vorgelegte Satzungsänderung wird zum 01.07.2023 mit dem in Punkt 1 dieses Beschlusses festgelegten Betrag erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 durch das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2023 ö informativ 10
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11. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2023 ö informativ 11
Datenstand vom 19.10.2023 13:46 Uhr