Datum: 11.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 24.07.2023
2 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 64, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 10, durch Herrn Andreas Krivitsch und Herrn Agron Alimi
3 Neubau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 381, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 88a,Antrag auf Befreiung
4 Neubau eines Doppelwohnhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 38/2, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 128 und 128a - Antrag auf Befreiung
5 Errichtung eines Zwerchgiebels,Wintergarten, Balkones und Nutzungsänderung auf 2 WE auf dem Grundstück Fl.Nr. 138/2, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Str. 65
6 14. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Bebauungsplan "Großflächige Photovoltaikanlage" - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB
7 Erweiterung des bestehenden Balkons am bestehenden Wohmhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 277/2, Gemarkung Karlshuld, Unterer Kanal 41a
8 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 24.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24.07.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 64, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 10, durch Herrn Andreas Krivitsch und Herrn Agron Alimi

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2023 ö 2

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 64, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 10, wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

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3. Neubau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 381, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 88a,Antrag auf Befreiung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2023 ö 3

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld erteilt eine Befreiung vom Einfachen Bebauungsplan Oberer Kanal West für die Überschreitung der nordwestlichen Baugrenze um 4,0 m.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Neubau eines Doppelwohnhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 38/2, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 128 und 128a - Antrag auf Befreiung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2023 ö 4

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld erteilt eine Befreiung vom Einfachen Bebauungsplan für die Überschreitung der GRZ um 0,1.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Errichtung eines Zwerchgiebels,Wintergarten, Balkones und Nutzungsänderung auf 2 WE auf dem Grundstück Fl.Nr. 138/2, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Str. 65

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2023 ö 5

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Einer Überschreitung der GRZ wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  3. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  3. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
  4. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh- und Radweg ist nicht erlaubt.
  5. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh- und Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  6. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh- und Radweg nicht beeinträchtigt werden.
  7. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an dem Geh- und Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh- und Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. 14. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Bebauungsplan "Großflächige Photovoltaikanlage" - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2023 ö 6

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Flst.-Nrn. 112/12, 111/4, 129/5, 129/3, 119, 117/2, 116/2, 116/3, 115/4, 115/3, 113/3 und 113/2 sowie Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn. 104, 105, 112/5, 112/10, 112/11, 112/8, 108, 109/2, 120, 121, 121/1, 127, 126, 128/2, 130, 135/2, 135/4, 135, 116 der Gemarkung Grasheim.
  2. Ferner stimmt der Gemeinderat dem Vorentwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 11.09.2023 einschließlich der Begründung zu und beauftragt die Verwaltung und das Planungsbüro, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Erweiterung des bestehenden Balkons am bestehenden Wohmhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 277/2, Gemarkung Karlshuld, Unterer Kanal 41a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2023 ö 7

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 
  2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten: 
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2023 ö informativ 8
Datenstand vom 26.10.2023 11:07 Uhr