Datum: 27.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:44 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:44 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 06.03.2023
2 Neubau einer LKW und PKW-Abstellhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 83, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 26 f
3 Neubau eines Einfamilienhauses (Haus A) auf dem Grundstück Fl.Nr. 83/1 und 83/5, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 26 i
4 Neubau eines Einfamilienhauses (Haus B) auf dem Grundstück Fl.Nr. 83/1 und 83/5, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 26 h
5 Neubau eines Einfamilienhauses (Haus C) auf dem Grundstück Fl.Nr. 83/1 und 83/5, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 26 g
6 Errichtung eines Balkones auf dem Grundstück Fl.Nr. 307/69, Gemarkung Karlshuld, Ludwigstr. 25
7 Neubau eines Balkones, Kfz-Unterstandes, Überdachung und Gartenhäuschens auf dem Grundstück Fl.Nr. 315/40, Gemarkung Karlshuld, Untere Achstr. 41a
8 Errichtung eines Zwerchgiebels, eines Balkones und eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 138/2, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Str. 65
9 Gemeinde Karlskron, Außenbereichssatzung "Walding" 1. Änderung und Erweiterung - Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
10 Haushaltssatzung der Gemeinde Karlshuld für das Jahr 2023
11 Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026
12 Finanzplan für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026
13 Zuschussantrag des Sportvereines Karlshuld 1932 e.V. für die Jugendarbeit 2023
14 Donaumoosvolksfest 2023 - Programmvorstellung
15 Donaumoosvolksfest 2023 - Beschlussfassung über eine sperrzeitrechtliche Allgemeinverfügung in der Zeit des Donaumoosvolksfestes vom 26.04.2023 bis 01.05.2023
16 Donaumoosvolksfest 2023 - Beschlussfassung über ein öffentliches Alkoholverbot in der Zeit des Donaumoosvolksfestes vom 26.04.2023 bis 01.05.2023 im Bereich der Schul- und Kindergartenstraße in Karlshuld
17 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 06.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 06.03.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Neubau einer LKW und PKW-Abstellhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 83, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 26 f

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö 2

Beschluss

1.        Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Vorhaben sind folgende Auflagen zu beachten:
  1.   Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2.  Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  3.  Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos) einzuholen.
  4.  Es wird darauf hingewiesen, dass 
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende 
  Abfuhrstelle zu verbringen sind;
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt (Straßenbaulastträger: Staatliches
  Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Neubau eines Einfamilienhauses (Haus A) auf dem Grundstück Fl.Nr. 83/1 und 83/5, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 26 i

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö 3

Beschluss

1.        Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Vorhaben sind folgende Auflagen zu beachten:
  1.   Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2.   Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
  3.  Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  4.  Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos) einzuholen.
  5.  Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen. 
  6.  Es wird darauf hingewiesen, dass 
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende 
  Abfuhrstelle zu verbringen sind;
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt (Straßenbaulastträger: Staatliches
  Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Neubau eines Einfamilienhauses (Haus B) auf dem Grundstück Fl.Nr. 83/1 und 83/5, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 26 h

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö 4

Beschluss

1.        Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Vorhaben sind folgende Auflagen zu beachten:
  1.   Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2.   Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
  3.  Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  4.  Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos) einzuholen.
  5.  Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen. 
  6.  Es wird darauf hingewiesen, dass 
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende 
  Abfuhrstelle zu verbringen sind;
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt (Straßenbaulastträger: Staatliches
  Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Neubau eines Einfamilienhauses (Haus C) auf dem Grundstück Fl.Nr. 83/1 und 83/5, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 26 g

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö 5

Beschluss

1.        Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Vorhaben sind folgende Auflagen zu beachten:
  1.   Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2.   Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
  3.  Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  4.  Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos) einzuholen.
  5.  Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen. 
  6.  Es wird darauf hingewiesen, dass 
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende 
  Abfuhrstelle zu verbringen sind;
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt (Straßenbaulastträger: Staatliches
  Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Errichtung eines Balkones auf dem Grundstück Fl.Nr. 307/69, Gemarkung Karlshuld, Ludwigstr. 25

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö 6

Beschluss

Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Neubau eines Balkones, Kfz-Unterstandes, Überdachung und Gartenhäuschens auf dem Grundstück Fl.Nr. 315/40, Gemarkung Karlshuld, Untere Achstr. 41a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö 7

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  3. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
  4. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Unteren Achstraße ist nicht erlaubt.
  5. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  6. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Unteren Achstraße nicht beeinträchtigt werden.
  7. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Unteren Achstraße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Errichtung eines Zwerchgiebels, eines Balkones und eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 138/2, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Str. 65

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö 8

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Einer Überschreitung der GRZ wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  3. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  3. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
  4. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh- und Radweg ist nicht erlaubt.
  5. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh- und Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  6. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh- und Radweg nicht beeinträchtigt werden.
  7. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an dem Geh- und Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh- und Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Gemeinde Karlskron, Außenbereichssatzung "Walding" 1. Änderung und Erweiterung - Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö 9

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld hat keine Einwände gegen die 1. Änderung und Erweiterung der Außenbereichssatzung „Walding“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Haushaltssatzung der Gemeinde Karlshuld für das Jahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö beschließend 10

Beschluss

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Karlshuld folgende Haushaltssatzung:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im 

Verwaltungshaushalt 
in den Einnahmen und Ausgaben mit        13.747.422 €

und im 

Vermögenshaushalt 
in den Einnahmen und Ausgaben mit          12.231.910 € 

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird in Höhe von 3.300.000 € festgesetzt.        
       
§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

       Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer                        

  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        350 v.H.

  1. für die Grundstücke (B)        350 v.H.                 

  1. Gewerbesteuer        350 v.H.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.


§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö beschließend 11

Beschluss

Das Investitionsprogramm (Art. 70 GO, § 24 KommHV) für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026 wird in der vorgelegten Form beschlossen. Das Investitionsprogramm ist dem Haushaltsplan beizulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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12. Finanzplan für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö beschließend 12

Beschluss

Der Finanzplan (Art. 70 GO, § 24 KommHV) für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026 wird 
in der vorgelegten Form beschlossen. Der Finanzplan ist dem Haushaltsplan beizulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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13. Zuschussantrag des Sportvereines Karlshuld 1932 e.V. für die Jugendarbeit 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö beschließend 13

Beschluss

Dem Sportverein Karlshuld 1932 e.V. wird für die Jugendarbeit im Jahr 2023 ein einmaliger Zuschuss von 6.600,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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14. Donaumoosvolksfest 2023 - Programmvorstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö informativ 14
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15. Donaumoosvolksfest 2023 - Beschlussfassung über eine sperrzeitrechtliche Allgemeinverfügung in der Zeit des Donaumoosvolksfestes vom 26.04.2023 bis 01.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö beschließend 15

Beschluss

Die Gemeinde Karlshuld erlässt folgende

Allgemeinverfügung

  1. Während des traditionellen Donaumoosvolksfestes, das in der Zeit vom 26.04.2023 bis 30.04.2023 stattfindet, wird vom 27.04.2023 bis 01.05.2023 die Sperrzeit im gesamten Gemeindegebiet wie folgt festgesetzt: 

    Beginn 02.00 Uhr – Ende 06.00 Uhr

  2. Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 der Allgemeinverfügung wird angeordnet.

  3. Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.

  4. Diese Allgemeinverfügung tritt am 27.04.2023 um 00:00 Uhr in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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16. Donaumoosvolksfest 2023 - Beschlussfassung über ein öffentliches Alkoholverbot in der Zeit des Donaumoosvolksfestes vom 26.04.2023 bis 01.05.2023 im Bereich der Schul- und Kindergartenstraße in Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö beschließend 16

Beschluss

Die Gemeinde Karlshuld erlässt folgende

Allgemeinverfügung

  1. Während des traditionellen Donaumoosvolksfestes, das in der Zeit vom 26.04.2023 bis 30.04.2023 stattfindet, ist es vom 26.04.2023, 12:00 Uhr bis 01.05.2023, 06:00 Uhr verboten, auf den im beiliegenden Lageplan rot gekennzeichneten Flächen im Bereich der Kindergartenstraße und Schulstraße alkoholische Getränke zu konsumieren, mitzuführen oder mitzubringen. Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil der Allgemeinverfügung. 

  1. Beim Konsumieren, Mitführen oder Mitbringen von alkoholischen Getränken kann der Zutritt zu dem Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung verweigert oder ein Platzverweis für den Aufenthalt in diesem Gebiet ausgesprochen werden.

  1. Den Anweisungen von Dienstkräften der Polizei, von gemeindlichen Bediensteten sowie von durch die Gemeinde Karlshuld hierzu ermächtigten Personen, die sich auf Verlangen als solche auszuweisen haben, ist Folge zu leisten.

  1. Für den Fall des Verstoßes gegen eines der Verbote der Ziffern 1, 2 oder 3 wird ein Zwangsgeld in Höhe von 250,00 € fällig.

  1. Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 bis 3 der Allgemeinverfügung wird angeordnet.

  2. Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.

  3. Diese Allgemeinverfügung tritt am 26.04.2023 um 0:00 Uhr in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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17. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö informativ 17
Datenstand vom 19.10.2023 13:42 Uhr