Datum: 22.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:46 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:46 Uhr bis 20:36 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 17.06.2024
2 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Doppelhaushälften und eines Einfamilienhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 135/16, Gmkg. Karlshuld, Obere Achstraße
3 Neubau eines "Tiny-House" auf dem Grundstück Fl.Nr. 138/4, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 67c
4 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 83/1, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 26g
5 Sanierung und Aufstockung am bestehenden Wohnhaus mit Errichtung von 6 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 6/4, Gemarkung Grasheim, Augsburger Str. 60
6 Nahversorgungszentrum Karlshuld - Aufstellungsbeschluß
7 Vorlage der Jahresrechnung 2023 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO
8 Genehmigung von überplanmäßigen / außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2023
9 Feststellung der Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
10 Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022
11 Stationierung eines Fahrzeuges des Freistaates Bayern im Gerätehaus der FFW Karlshuld - Stationierung Feuerwehrfahrzeug Kommandowagen (KdoW) Ölwehr
12 Zuschussantrag des Sportvereines Grasheim e.V. für die Jugendarbeit und Übernahme des jährlichen Pachtzins 2022-2024
13 Zuschussantrag der Katholischen Dorfhelferinnen und Betriebshelfer in Bayern GmbH
14 Antrag auf Nutzung des Volksfestplatzes durch das Varieté Diabolo
15 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 17.06.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.06.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Doppelhaushälften und eines Einfamilienhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 135/16, Gmkg. Karlshuld, Obere Achstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2024 ö 2

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Doppelhaushälften und eines Einfamilienhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 135/16, Gemarkung Karlshuld, Oberer Achstraße , wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, soweit die Festsetzugen des Einfachen Bebauungsplanes der Gemeinde Karlshuld eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Neubau eines "Tiny-House" auf dem Grundstück Fl.Nr. 138/4, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 67c

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2024 ö 3

Beschluss

1.        Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Vorhaben sind folgende Auflagen zu beachten:
  1.   Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2.   Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
  3.  Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  4.  Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos) einzuholen.
  5.  Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen. 
  6.  Es wird darauf hingewiesen, dass 
  • die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende
    Abfuhrstelle zu verbringen sind;
  • es sich bei der Neuburger Straße um die Staatsstraße 2049 handelt (Straßenbaulastträger: Staatliches Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen).
  1.  Die Festsetzungen des Einfachen Bebauungsplanes der Gemeinde Karlshuld sind einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 83/1, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 26g

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2024 ö 4

Beschluss

1.        Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Vorhaben sind folgende Auflagen zu beachten:
  1.   Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2.   Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
  3.  Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  4.  Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos) einzuholen.
  5.  Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen. 
  6.  Es wird darauf hingewiesen, dass 
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende 
  Abfuhrstelle zu verbringen sind;
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt (Straßenbaulastträger: Staatliches
  Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Sanierung und Aufstockung am bestehenden Wohnhaus mit Errichtung von 6 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 6/4, Gemarkung Grasheim, Augsburger Str. 60

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2024 ö 5

Beschluss

1.        Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Vorhaben sind folgende Auflagen zu beachten:
  1.   Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2.   Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
  3.  Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  4.  Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos) einzuholen.
  5.  Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen. 
  6.  Es wird darauf hingewiesen, dass 
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende 
  Abfuhrstelle zu verbringen sind;
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt (Straßenbaulastträger: Staatliches
  Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Nahversorgungszentrum Karlshuld - Aufstellungsbeschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2024 ö 6

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans für die Grundstücke Flst. Nr.  149/4 (TF), 150 (TF), 150/7, 150/9, 151, 151/34 und 154/4, alle Gmkg. Karlshuld zu ändern. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Fläche von etwa 24.469 m².

Im aktuellen Flächennutzungsplan wird das Plangebiet als geplante Wohnbaufläche dargestellt. Um die beabsichtigte Nutzung als Nahversorgungszentrum zu ermöglichen, beschließt der Gemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB in eine Sonderbaufläche.

Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Planungsbüro TB MARKERT Stadtplaner * Landschaftsarchitekt PartG mbB, Nürnberg durch die Gemeinde Karlshuld beauftragt.

Der Änderungsbeschluss ist durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich bekannt zu machen.


  1. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan. 
Erfordernis und Ziel der Planung sind die Ausweisung von Einzelhandelsflächen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn. 151, 151/34 und 154/4, alle Gmkg. Karlshuld mit einer Fläche von insgesamt etwa 18.896 m². Entsprechend der geplanten Nutzung soll ein Sonstiges Sondergebiet für den großflächigen Einzelhandel mit ergänzender Wohnnutzung festgesetzt werden. 
Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Planungsbüro TB Markert Stadtplaner*Landschaftsarchitekt PartG mbB, Nürnberg durch die Gemeinde Karlshuld beauftragt. Der Aufstellungsbeschluss ist durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich bekannt zu machen. 
Es ist eine Vereinbarung zur Kostentragung des Verfahrens zwischen der Karl Lederer OHG und der Gemeinde Karlshuld zu schließen.

  1. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan. 
Erfordernis und Ziel der Planung sind die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn. 149/4 (TF), 150 (TF), 150/7, 150/9, alle Gmkg. Karlshuld mit einer Fläche von insgesamt etwa 5.573 m². 
Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Planungsbüro TB Markert Stadtplaner*Landschaftsarchitekt PartG mbB, Nürnberg durch die Gemeinde Karlshuld beauftragt. Der Aufstellungsbeschluss ist durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich bekannt zu machen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Vorlage der Jahresrechnung 2023 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2024 ö informativ 7
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8. Genehmigung von überplanmäßigen / außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2024 ö beschließend 8

Beschluss

Die bei o.g. Haushaltsstellen entstandenen Mehrausgaben werden als überplanmäßige / außerplanmäßige Ausgaben genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Feststellung der Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2024 ö beschließend 9

Beschluss

Die Jahresrechnung 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit den in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügten Zahlen festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2024 ö beschließend 10

Beschluss

Zur Jahresrechnung der Gemeinde Karlshuld für das Haushaltsjahr 2022 wird mit den in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt festgestellten Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO  Entlastung  erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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11. Stationierung eines Fahrzeuges des Freistaates Bayern im Gerätehaus der FFW Karlshuld - Stationierung Feuerwehrfahrzeug Kommandowagen (KdoW) Ölwehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2024 ö beschließend 11

Beschluss

Der Gemeinderat kann sich eine Stationierung der Fahrzeuge im Gerätehaus der FFW Karlshuld vorstellen. Eine endgültige Entscheidung über die Stationierung wird erst nach Vorlage der Überlassungsvereinbarung getroffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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12. Zuschussantrag des Sportvereines Grasheim e.V. für die Jugendarbeit und Übernahme des jährlichen Pachtzins 2022-2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2024 ö beschließend 12

Beschluss

  1. Dem Sportverein Grasheim e. V. wird für die Jugendarbeit im Jahr 2024 einschließlich des Pachtzinses ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 6.050,00 € gewährt.
  2. Für die Jahre 2022 und 2023 wird dem SV Grasheim einmalig ein Zuschuss für die Jugendarbeit sowie die Übernahme des Pachtzinses in Höhe von 12.100,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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13. Zuschussantrag der Katholischen Dorfhelferinnen und Betriebshelfer in Bayern GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2024 ö beschließend 13

Beschluss

Der Gemeinderat bewilligt einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 610,30 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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14. Antrag auf Nutzung des Volksfestplatzes durch das Varieté Diabolo

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2024 ö beschließend 14

Beschluss

  1. Dem Antrag auf Nutzung des Volksfestplatzes von 09. bis 15. September 2024 durch das Zirkusvarieté Diabolo, vertreten durch Mandy Frank-Lauenburger, wird zugestimmt. 

  2. Für die Überlassung wird eine Gebühr in Höhe von 200,00 EUR erhoben. 

  3. Die sonstigen anfallenden Kosten für Strom und Wasser sind je nach Verbrauch abzurechnen. 

  4. Vor Beginn der Veranstaltung ist eine Kaution in Höhe von 500,00 EUR bei der Gemeinde zu hinterlegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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15. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2024 ö informativ 15
Datenstand vom 16.10.2024 10:46 Uhr