Datum: 11.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:37 Uhr bis 20:14 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 14.10.2024
2 Antrag auf Vorbescheid zur grundsätzlichen Bebaubarkeit des Grundstücks Fl.Nr. 268/3, Gemarkung Karlshuld, Unterer Kanal 32
3 Sanierung und Aufstockung am bestehenden Wohnhaus mit Errichtung von 4 Stellplätzen und 4 Carports sowie einer Halle auf dem Grundstück Fl.Nr. 6/4, Gemarkung Grasheim, Augsburger Str. 60
4 Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Grasheim - Südlich Feuerwehr“ und Änderung des Flächennutzungsplans
5 Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Gemeinde Karlshuld (Hebesatzsatzung) zum 01.01.2025
6 Weihnachtsmarkt des Vereins Kultur Karlshuld e. V. - Antrag auf Nutzung des Platzes am ehemaligen Moorversuchsgut - Antrag auf Zuschuss
7 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 14.10.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.11.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.10.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid zur grundsätzlichen Bebaubarkeit des Grundstücks Fl.Nr. 268/3, Gemarkung Karlshuld, Unterer Kanal 32

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.11.2024 ö 2

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Bebauung des Grundstück Fl.Nr. 268/3, Gemarkung Karlshuld, Unterer Kanal, wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

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3. Sanierung und Aufstockung am bestehenden Wohnhaus mit Errichtung von 4 Stellplätzen und 4 Carports sowie einer Halle auf dem Grundstück Fl.Nr. 6/4, Gemarkung Grasheim, Augsburger Str. 60

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.11.2024 ö 3

Beschluss

1.        Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Vorhaben sind folgende Auflagen zu beachten:
  1.   Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2.   Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
  3.  Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  4.  Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos) einzuholen.
  5.  Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen. 
  6.  Es wird darauf hingewiesen, dass 
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende 
  Abfuhrstelle zu verbringen sind;
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt (Straßenbaulastträger: Staatliches
  Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Grasheim - Südlich Feuerwehr“ und Änderung des Flächennutzungsplans

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.11.2024 ö 4

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplans „Grasheim - Südlich Feuerwehr“ mit integriertem Grünordnungsplan. 
Erfordernis und Ziel der Planung ist die Ausweisung von Gewerbe- und Wohnbauflächen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 72/2 Fl.Nr. 68, 68/5, 68/6 und 66, alle Gmkg. Grasheim sowie einen Teil der Schrobenhausener Straße mit einer Gesamtfläche von ca. 20.000 m². Entsprechend der geplanten Nutzung soll ein Dorfgebiet für einen Gewerbebetrieb mit ergänzender Wohnnutzung festgesetzt werden. 
Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Planungsbüro TB Markert Stadtplaner*Landschaftsarchitekt PartG mbB, Nürnberg durch die Gemeinde Karlshuld beauftragt.
Der Aufstellungsbeschluss ist durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich bekannt zu machen.

  1. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplans. 
Erfordernis und Ziel der Planänderung ist es, entsprechend dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB den unter Beschluss 1 genannten Bebauungsplan aufzustellen. Dafür wird die westliche Teilfläche der Grundstücke mit der Fl.Nr. 72/2 und 68, Gmkg. Grasheim (Fläche von ca. 2.000 m2) von „Flächen für Landwirtschaft“ in „Dorfgebiet“ geändert.
Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Planungsbüro TB Markert Stadtplaner*Landschaftsarchitekt PartG mbB, Nürnberg durch die Gemeinde Karlshuld beauftragt.
Der Änderungsbeschluss ist durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Gemeinde Karlshuld (Hebesatzsatzung) zum 01.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.11.2024 ö beschließend 5

Beschluss

Die Gemeinde Karlshuld erlässt aufgrund der Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98)) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 
07.08.1973 ((BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 
(BGBl. I S. 2294)) und Art. 5 des Bayerischen Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 (GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128) und mit § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 27.03.2024 (BGBl. 2024 I S. 108), folgende Satzung:

§ 1
Hebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer

  1. Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe)                 350 v. H.

  1. Grundsteuer B (für Grundstücke)                                                250 v. H.


  1. Gewerbesteuer                                                                        350 v. H.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Weihnachtsmarkt des Vereins Kultur Karlshuld e. V. - Antrag auf Nutzung des Platzes am ehemaligen Moorversuchsgut - Antrag auf Zuschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.11.2024 ö beschließend 6

Beschluss

  1. Dem Antrag auf Nutzung des Platzes rund um das ehemalige Moorversuchsgut von 05.12.24 bis 09.12.2024 durch den Verein Kultur Karlshuld e. V. wird zugestimmt. 

  1. Für die Überlassung wird eine Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben. 

  1. Die sonstigen anfallenden Kosten für Strom und Wasser sind je nach Verbrauch abzurechnen. 

  1. Vor Beginn der Veranstaltung ist eine Kaution in Höhe von 500,00 € bei der Gemeinde zu hinterlegen.

  1. Dem Verein Kultur Karlshuld e. V. wird für den Weihnachtsmarkt Karlshuld ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 500,00 EUR gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.11.2024 ö informativ 7
Datenstand vom 11.12.2024 09:47 Uhr