Datum: 25.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:59 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 19.02.2024
2 Feuerwehrbedarfsplan -Vorstellung und Beschlussfassung
3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 152, Gemarkung Grasheim, Oberer Kanal 122a
4 Abbruch eines Teilgebäudes, Errichtung als Ersatzbau, Errichtung einer Dachgaube, Nutzungsänderung zu einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 100, Schrobenhausener Str. 42, Gemarkung Grasheim
5 Bebauungsplan "Großflächige Photovoltaikanlage" und 14. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Feststellungbeschluss
6 Donaumoosvolksfest 2024 - Beschlussfassung über eine sperrzeitrechtliche Allgemeinverfügung in der Zeit des Donaumoosvolksfestes vom 25.04.2024 bis 29.04.2024
7 Donaumoosvolksfest 2024 - Beschlussfassung über ein öffentliches Alkoholverbot in der Zeit des Donaumoosvolksfestes vom 24.04.2024 bis 29.04.2024 im Bereich der Schul- und Kindergartenstraße in Karlshuld
8 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 19.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.03.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.02.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Feuerwehrbedarfsplan -Vorstellung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.03.2024 ö beschließend 2

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den Ausführungen des Feuerwehrbedarfsplanes für die Feuerwehren Karlshuld und Grasheim zu und erhebt keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 152, Gemarkung Grasheim, Oberer Kanal 122a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.03.2024 ö 3

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Einer Befreiung vom Höhenbezugspunkt in Bezug auf die Garage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 
  3. Der Überschreitung der zulässigen Grundfläche wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
  4. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
  3. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  4. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
  5. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
  6. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Abbruch eines Teilgebäudes, Errichtung als Ersatzbau, Errichtung einer Dachgaube, Nutzungsänderung zu einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 100, Schrobenhausener Str. 42, Gemarkung Grasheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.03.2024 ö 4

Beschluss

1. Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen. 
  3. Es wird darauf hingewiesen, dass 
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende 
  Abfuhrstelle zu verbringen sind;
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt (Straßenbaulastträger: Staatliches
  Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan "Großflächige Photovoltaikanlage" und 14. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Feststellungbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.03.2024 ö 5

Beschluss

  1. Den Abwägungsvorschlägen zu den im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen wird entsprechend der Abwägungstabelle zugestimmt. 

  1. Der Gemeinderat stellt die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes fest und beauftragt die Verwaltung, die Ausfertigung der Planung dem Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen zur Genehmigung vorzulegen. 

  1. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Großflächige Photovoltaikanlage“ in der Fassung vom 18.03.2024 als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausfertigung des Bebauungsplans herzustellen und den Satzungsbeschluss nach Genehmigung des Flächennutzungsplans durch das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen ortsüblich bekannt zu machen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Donaumoosvolksfest 2024 - Beschlussfassung über eine sperrzeitrechtliche Allgemeinverfügung in der Zeit des Donaumoosvolksfestes vom 25.04.2024 bis 29.04.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.03.2024 ö beschließend 6

Beschluss

Die Gemeinde Karlshuld erlässt folgende

Allgemeinverfügung

  1. Während des traditionellen Donaumoosvolksfestes, das in der Zeit vom 24.04.2024 bis 28.04.2024 stattfindet, wird vom 25.04.2024 bis 29.04.2024 die Sperrzeit im gesamten Gemeindegebiet wie folgt festgesetzt: 

    Beginn 02:00 Uhr – Ende 06:00 Uhr

  2. Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 der Allgemeinverfügung wird angeordnet.

  3. Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.

  4. Diese Allgemeinverfügung tritt am 25.04.2024 um 00:00 Uhr in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Donaumoosvolksfest 2024 - Beschlussfassung über ein öffentliches Alkoholverbot in der Zeit des Donaumoosvolksfestes vom 24.04.2024 bis 29.04.2024 im Bereich der Schul- und Kindergartenstraße in Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.03.2024 ö beschließend 7

Beschluss

Die Gemeinde Karlshuld erlässt folgende

Allgemeinverfügung

  1. Während des traditionellen Donaumoosvolksfestes, das in der Zeit vom 24.04.2024 bis 28.04.2024 stattfindet, ist es vom 24.04.2024, 12:00 Uhr bis 29.04.2024, 06:00 Uhr verboten, auf den im beiliegenden Lageplan rot gekennzeichneten Flächen im Bereich der Kindergartenstraße und Schulstraße alkoholische Getränke zu konsumieren, mitzuführen oder mitzubringen. Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil der Allgemeinverfügung. 

  1. Beim Konsumieren, Mitführen oder Mitbringen von alkoholischen Getränken kann der Zutritt zu dem Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung verweigert oder ein Platzverweis für den Aufenthalt in diesem Gebiet ausgesprochen werden.

  1. Den Anweisungen von Dienstkräften der Polizei, von gemeindlichen Bediensteten sowie von durch die Gemeinde Karlshuld hierzu ermächtigten Personen, die sich auf Verlangen als solche auszuweisen haben, ist Folge zu leisten.

  1. Für den Fall des Verstoßes gegen eines der Verbote der Ziffern 1, 2 oder 3 wird ein Zwangsgeld in Höhe von 250,00 € fällig.

  1. Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 bis 3 der Allgemeinverfügung wird angeordnet.

  2. Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.

  3. Diese Allgemeinverfügung tritt am 24.04.2024 um 00:00 Uhr in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.03.2024 ö informativ 8
Datenstand vom 09.04.2024 13:24 Uhr