Datum: 22.04.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 21:56 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 08.04.2024
2 Haushaltssatzung der Gemeinde Karlshuld für das Jahr 2024
3 Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2023 bis 2027
4 Finanzplan für die Haushaltsjahre 2023 bis 2027
5 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 08.04.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.04.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Haushaltssatzung der Gemeinde Karlshuld für das Jahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2024 ö beschließend 2

Beschluss

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Karlshuld folgende Haushaltssatzung:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im 

Verwaltungshaushalt 
in den Einnahmen und Ausgaben mit        14.355.165 €

und im 

Vermögenshaushalt 
in den Einnahmen und Ausgaben mit          14.480.780 € 

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird in Höhe von 9.700.000 € festgesetzt.        
       
§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 2.400.000 € festgesetzt.

§ 4

       Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer                        

  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        350 v.H.

  1. für die Grundstücke (B)        350 v.H.                 

  1. Gewerbesteuer        350 v.H.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.


§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2023 bis 2027

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2024 ö beschließend 3

Beschluss

Das Investitionsprogramm (Art. 70 GO, § 24 KommHV) für die Haushaltsjahre 2023 bis 2027 wird in der vorgelegten Form beschlossen. Das Investitionsprogramm ist dem Haushaltsplan beizulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Finanzplan für die Haushaltsjahre 2023 bis 2027

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2024 ö beschließend 4

Beschluss

Der Finanzplan (Art. 70 GO, § 24 KommHV) für die Haushaltsjahre 2023 bis 2027 wird 
in der vorgelegten Form beschlossen. Der Finanzplan ist dem Haushaltsplan beizulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2024 ö informativ 5
Datenstand vom 14.05.2024 09:12 Uhr