Datum: 23.04.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:26 Uhr bis 19:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
7 Genehmigung zur Aufstellung von Wesselmanngroßplakaten im Gemeindebereich Karlshuld - Antrag des SPD Ortsvereines Karlshuld
15 Antrag der Kath. Dorfhelferinnen & Betriebshelfer in Bayern GmbH auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2013
3 Aufstellung des Bebauungsplanes für das allgemeine Wohngebiet "Am Gartenweg" durch die Gemeinde Berg im Gau - Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
2.2 Anbau eines Wintergartens und eines Windfangs an das bestehende Wohnhaus "Oberer Kanal 76" (Fl.Nr. 375/2 Gemarkung Karlshuld)
16 Leerung der Gelben Tonne
6 Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung im Ortsteil "Nazibühl"
2.10 Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 44 Gemarkung Karlshuld (Pfaffenhofener Straße 51 bzw. 53)
2.6 Errichtung von 5 Dachgauben und Ausbau des Dachgeschosses, sowie Anbau eines Wintergartens am betehenden Wohnhaus "Ingolstädter Straße 86"
2.5 Neubau einer Dachgaube am bestehenden Wohnhaus "Obere Achstraße 19" (Fl.Nr. 87/10 Gemarkung Karlshuld)
14 Zuschussantrag des Sportvereines Grasheim - Sportplatzsanierung - Beschaffung eines Rasenmähertraktors
2.1 Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 162/15 Gemarkung Karlshuld (Birkenweg 14)
2.3 Neubau des Eingangsbereiches und Errichtung einer Dachterrasse am bestehenden Gebäude "Neuburger Straße 39"
2.9 Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Bürotrakt und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 680/63 Gemarkung Karlshuld (Ingolstädter Straße 76 b)
2.4 Neubau eins Gartengeräteraumes mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 433/49 Gemarkung Karlshuld (Pfaffenhofener Straße 4)
11 Zuschussantrag des Partnerschaftsvereins Karlshuld-Beska
12 Zuschussantrag des Sportvereines Karlshuld für die Jugendarbeit 2013
13 Zuschussantrag des Sportvereines Grasheim für die Jugendarbeit 2013
2.8 Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 404 Gemarkung Karlshuld (Oberer Kanal 102)
2.7 Erdauffüllung auf dem Grundstück Fl.Nr. 664 Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 176
8 Einführung des Digitalfunks bei den nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - Teilnahme am erweiterten Probebetrieb des BOS-Digitalfunks - Beschaffung der Endgeräte - Bestellung von BOS-Sicherheitskarten
5 Widmung von neu errichteten Gemeindestraßen - Birkenweg - Eschenweg
4 Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Neuburg
10 Antrag des Vereines "Gesundes Karlshuld" auf Benutzung der Sport- und Mehrzweckhalle mit Bühne
9 44. Donaumoos-Volksfest in Karlshuld - Programm - Bierpreis
17 Anfragen, Sonstiges
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 19.03.2013

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7. Genehmigung zur Aufstellung von Wesselmanngroßplakaten im Gemeindebereich Karlshuld - Antrag des SPD Ortsvereines Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 23.04.2013 ö beschließend 7

Beschluss 1

1.        Der Gemeinderat von Karlshuld genehmigt dem SPD Ortsverein Karlshuld, dem CSU Ortsverband Karlshuld und den Freien Wählern Karlshuld das Aufstellen von Großplakaten auf folgenden gemeindlichen Grundstücken:

-        Grünanlage am Kreisverkehr Karlshuld
-        in der Wiese vor dem Feuerwehrhaus der FFW Grasheim
-        und im Ortseingang „Gewerbegebiet“.

2.        Vor Aufstellung der Großplakate ist eine Kaution von 200,00 € für die Wiederherstellung von Wege- und Grünflächen bei der Gemeindekasse zu hinterlegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat von Karlshuld genehmigt dem SPD Ortsverein Karlshuld, dem CSU Ortsverband Karlshuld und den Freien Wählern das Aufstellen von Großplakaten in der Waldstraße in Neuschwetzingen wie oben aufgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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15. Antrag der Kath. Dorfhelferinnen & Betriebshelfer in Bayern GmbH auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 23.04.2013 ö beschließend 15

Beschluss

Der KDBH Station Neuburg-Schrobenhausen ist für das Jahr 2013 ein Zuschuss in Höhe von 527,80 € zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Aufstellung des Bebauungsplanes für das allgemeine Wohngebiet "Am Gartenweg" durch die Gemeinde Berg im Gau - Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 23.04.2013 ö beschließend 3

Beschluss

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes für das allgemeine Wohngebiet „Am Gartenweg“ in Berg im Bau werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.2. Anbau eines Wintergartens und eines Windfangs an das bestehende Wohnhaus "Oberer Kanal 76" (Fl.Nr. 375/2 Gemarkung Karlshuld)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 23.04.2013 ö beschließend 2.2

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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16. Leerung der Gelben Tonne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 23.04.2013 ö beschließend 16

Beschluss

1.        Mit den Landkreisbetrieben ist bezüglich der Leerung der „Gelben Tonne“ eine Lösung bei den o.a. Straßenabschnitten herbeizuführen.

2.        Die Gemeindebürger sind im Anschluss im Mitteilungsblatt zur künftigen Leerung der „Gelben Tonne“ entsprechend aufzuklären.

3.        Die Entsorgerfirma Hofmann ist auf das korrekte Abstellen der „Gelben Tonnen“ hinzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung im Ortsteil "Nazibühl"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 23.04.2013 ö beschließend 6

Beschluss

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen nochmals einen Antrag über eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h im Bereich des Ortsteiles Nazibühl bzw. eine Versetzung der Ortstafel zur beginnenden Bebauung einzureichen. Außerdem ist auf die Versetzung der Ortstafel in der Gemeinde Karlskron hinzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.10. Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 44 Gemarkung Karlshuld (Pfaffenhofener Straße 51 bzw. 53)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 23.04.2013 ö beschließend 2.10

Beschluss

1.        Für das geplante Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Die Festsetzungen des Einfachen Bebauungsplan der Gemeinde Karlshuld sind durch das Bauvorhaben einzuhalten.
3.        Die Anschlussmöglichkeit an die zentrale Wasserversorgung und das gemeindliche Abwassernetz ist gegeben.
4.        Eine Bebauung des Grundstückes kann nur von den Antragstellern oder einem der übrigen Grundstückseigentümer erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.6. Errichtung von 5 Dachgauben und Ausbau des Dachgeschosses, sowie Anbau eines Wintergartens am betehenden Wohnhaus "Ingolstädter Straße 86"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 23.04.2013 ö beschließend 2.6

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/ Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuwei sen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.5. Neubau einer Dachgaube am bestehenden Wohnhaus "Obere Achstraße 19" (Fl.Nr. 87/10 Gemarkung Karlshuld)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 23.04.2013 ö beschließend 2.5

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Folgende Auflagen und Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Gemeindestraße „Obere Achstraße“ incl. des Seitenstreifens ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der angrenzenden Straße nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der „Oberen Achstraße“ entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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14. Zuschussantrag des Sportvereines Grasheim - Sportplatzsanierung - Beschaffung eines Rasenmähertraktors

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 23.04.2013 ö 14

Beschluss

1.        Dem Sportverein Grasheim e.V wird für die Sportplatzsanierung des Hauptplatzes nach Vorlage der Rechnung ein Zuschuss in Höhe von höchstens 75 % (= 3.200,00 €) gewährt.

2.        Für die Neuanschaffung eines Rasenmähertraktors wird ein Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.1. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 162/15 Gemarkung Karlshuld (Birkenweg 14)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 23.04.2013 ö beschließend 2.1

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Für die beiden o.g. Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen zur Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

3.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur straßenmäßigen Erschließungsanlage) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

3.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Gehweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Gehweg bzw. Straße und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.

4.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld einzuholen.

5.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Erschließungs-anlage (Straße, Gehweg, Innenhof) ist nicht erlaubt.

6.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Erschließungsanlage zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

7.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Erschließungsanlage (Straße, Gehweg, Innenhof) nicht beeinträchtigt werden.

8.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Erschließungsanlage (Straße, Gehweg und Innenhof) entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Erschließungsanlage – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

9.        Zäune und Zaunsäulen dürfen nur auf Privatgrund und somit nicht auf die Einzeiler und Rand-dielen gesetzt werden.

10.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

11.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.3. Neubau des Eingangsbereiches und Errichtung einer Dachterrasse am bestehenden Gebäude "Neuburger Straße 39"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 23.04.2013 ö beschließend 2.3

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Mit dem Bauvorhaben sind folgende Auflagen und Hinweise zu beachten:

  1.    Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.9. Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Bürotrakt und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 680/63 Gemarkung Karlshuld (Ingolstädter Straße 76 b)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 23.04.2013 ö beschließend 2.9

Beschluss

  1. Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Als hinterste Baulinie wird eine Tiefe wie bei den Bauvorhaben auf den in der Nähe liegenden Grundstücken Fl.Nr. 664/33 (Tamara und Christian Sander) und 664/31 (Elisabeth Baur) Gemarkung Karlshuld akzeptiert.
  3. Das Bauvorhaben hat die Festsetzungen des Einfachen Bebauungsplanes der Gemeinde Karlshuld einzuhalten.
  4. Zentrale Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind vorhaben. Die Stromversorgung ist durch die e.on Bayern AG gewährleistet.
  5. Das Baugrundstück ist von der Staatsstraße 2049 über einen Privatweg erschlossen.
  6. Für das geplante Bauvorhaben wird der bestehende Flächennutzungsplan der Gemeinde Karlshuld nicht geändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.4. Neubau eins Gartengeräteraumes mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 433/49 Gemarkung Karlshuld (Pfaffenhofener Straße 4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 23.04.2013 ö beschließend 2.4

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen und Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und in der angrenzenden Parkbucht (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges, der Parkbucht und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg und der Parkbucht entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh- / Rad weges und der Parkbucht – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Zuschussantrag des Partnerschaftsvereins Karlshuld-Beska

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 23.04.2013 ö beschließend 11

Beschluss

Dem Partnerschaftsverein Karlshuld-Beska wird für das Jahr 2013 ein Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € bewilligt. Die Auszahlung hat in den nächsten Tagen zu erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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12. Zuschussantrag des Sportvereines Karlshuld für die Jugendarbeit 2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 23.04.2013 ö 12

Beschluss

Dem Sportverein Karlshuld 1932 e.V. wird für die Jugendarbeit im Jahr 2013 ein einmaliger Zuschuss von 6.000,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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13. Zuschussantrag des Sportvereines Grasheim für die Jugendarbeit 2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 23.04.2013 ö 13

Beschluss

Dem Sportverein Grasheim e. V. 1948 wird für die Jugendarbeit im Jahr 2013 einschließlich des Pachtzinses ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.8. Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 404 Gemarkung Karlshuld (Oberer Kanal 102)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 23.04.2013 ö informativ 2.8

Beschluss

1.        Unter der Voraussetzung, dass durch das geplante Bauvorhaben die Tiefenbegrenzung  (35 m) eingehalten wird, wird dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides für ein Einfamilienwohnhaus mit Garagen auf dem westlichen Teil des Grundstückes Fl.Nr. 404 Gemarkung Karlshuld das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Die Festsetzungen des Einfachen Bebauungsplanes der Gemeinde Karlshuld sind einzuhalten.
3.        Zentrale Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind vorhaben.
4.        Das Grundstück liegt an der Kreisstraße ND 15

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.7. Erdauffüllung auf dem Grundstück Fl.Nr. 664 Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 176

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 23.04.2013 ö beschließend 2.7

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Einführung des Digitalfunks bei den nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - Teilnahme am erweiterten Probebetrieb des BOS-Digitalfunks - Beschaffung der Endgeräte - Bestellung von BOS-Sicherheitskarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 23.04.2013 ö beschließend 8

Beschluss

1.        Die Feuerwehren Karlshuld und Grasheim der Gemeinde Karlshuld nehmen am erweiterten Probebetrieb des BOS-Digitalfunkes teil.

2.        Der Gemeinderat ist mit der Beschaffung der digitalen Funkausrüstung mit BOS-Sicherheitskarten für die beiden Feuerwehren Karlshuld und Grasheim aufgrund der o.a. Gründe einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Widmung von neu errichteten Gemeindestraßen - Birkenweg - Eschenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 23.04.2013 ö beschließend 5

Beschluss

Die im „Allgemeinen Wohngebiet Birkenweg“ in Karlshuld, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, neu errichteten Straßen (Birkenweg: Verlängerung um 164 m; Eschenweg: 200 m) werden gemäß Art. 6 BayStrWG mit Wirkung vom 01.05.2013 zu Ortsstraßen ge widmet. Die Widmung betrifft folgende Straßen:

  1. Birkenweg

Bezeichnung des Straßenzuges :        Birkenweg
Fl.Nr., Gemarkung :        154/8, Gemarkung Karlshuld
Anfangspunkt :        Einmündung von der Bürgermeister-Geier-Straße
       (= km 0,000)
Endpunkt :        an der Grenze zum Grundstück Fl.Nr. 162/3 Gemarkung Karlshuld (= Ausbauende; km 0,206)
Gesamtlänge :        206 m
       in der Gesamtlänge ist der Innenhof (zw. Fl.Nr.
       159/5 und 159/6 Gemarkung Karlshuld) enthalten
Straßenbaulastträger :        Gemeinde Karlshuld


  1. Eschenweg

Bezeichnung des Straßenzuges :        Eschenweg
Fl.Nr., Gemarkung :        162, Gemarkung Karlshuld
Anfangspunkt :        Einmündung vom Birkenweg
       (= km 0,000)
Endpunkt :        an der Grenze zum Grundstück Fl.Nr. 162/3 Gemarkung Karlshuld (= Ausbauende; km 0,200)
Gesamtlänge :        200 m
Straßenbaulastträger :        Gemeinde Karlshuld

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Neuburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 23.04.2013 ö beschließend 4

Beschluss

Gegen den Verordnungsentwurf über die Festsetzung des Lärmschutzbereich s für den militärischen Flugplatz Neuburg werde keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Antrag des Vereines "Gesundes Karlshuld" auf Benutzung der Sport- und Mehrzweckhalle mit Bühne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 23.04.2013 ö beschließend 10

Beschluss

1.        Dem Antrag des Vereins Gesundes Karlshuld e. V. auf Benutzung der Sport- und Mehrzweckhalle sowie der Bühne vom 27.09.2013 bis 29.09.2013 wird zugestimmt.
2.        Für die Benutzung der Sport- und Mehrzweckhalle wird ein Unkostenbeitrag von
100,00 € erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. 44. Donaumoos-Volksfest in Karlshuld - Programm - Bierpreis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 23.04.2013 ö informativ 9
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17. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 23.04.2013 ö informativ 17
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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 23.04.2013 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 19.03.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 23.04.2013 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.03.2013 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.05.2013 09:29 Uhr