Datum: 14.04.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:14 Uhr bis 21:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 10.03.2025
2 Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 206/10, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 33b
3 Erweiterung eines bestehenden Gebäudes um eine Wohneinheit sowie Anbau eines Wintergartens (Tektur) auf dem Grundstück Fl.Nr. 500/1, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Str. 146a
4 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 189, Ingolstädter Str. 43
5 Gemeinde Berg im Gau, Aufstellung des Bebauungsplans "Fuchsberg" und 11. Änderung des Flächennutzungsplans - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
6 Stadt Neuburg, Antrag auf Errichtung eines Baggersees durch Kiesabbau in der Gemarkung Zell, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, durch die Firma Franz Schimmer GmbH - Anhörung für die Planfeststellung
7 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Karlshuld, Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Veröffentlichung im Internet und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
8 Donaumoosvolksfest 2025 - Information über die Nachbesprechung - Programmvorstellung
9 Donaumoosvolksfest 2025 - Beschlussfassung über eine sperrzeitrechtliche Allgemeinverfügung in der Zeit des Donaumoosvolksfestes vom 30.04.2025 bis 05.05.2025
10 Donaumoosvolksfest 2025 - Beschlussfassung über ein öffentliches Alkoholverbot in der Zeit des Donaumoosvolksfestes vom 29.04.2025 bis 05.05.2025 im Bereich der Schul- und Kindergartenstraße in Karlshuld
11 Haushaltssatzung der Gemeinde Karlshuld für das Jahr 2025
12 Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028
13 Finanzplan für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028
14 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 10.03.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2025 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2025 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 206/10, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 33b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2025 ö 2

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
  3. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.
  4. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  5. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
  6. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
  7. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
8.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Erweiterung eines bestehenden Gebäudes um eine Wohneinheit sowie Anbau eines Wintergartens (Tektur) auf dem Grundstück Fl.Nr. 500/1, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Str. 146a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2025 ö 3

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 189, Ingolstädter Str. 43

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2025 ö 4

Beschluss 1

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 189, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Str. 43, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Dem Antrag auf Überschreitung der GRZ wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

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5. Gemeinde Berg im Gau, Aufstellung des Bebauungsplans "Fuchsberg" und 11. Änderung des Flächennutzungsplans - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2025 ö 5

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld hat keine Einwände gegen den Bebauungsplan „Fuchsberg“ und die 10. Änderung des Flächennutzungsplans.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Stadt Neuburg, Antrag auf Errichtung eines Baggersees durch Kiesabbau in der Gemarkung Zell, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, durch die Firma Franz Schimmer GmbH - Anhörung für die Planfeststellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2025 ö 6

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld hat keine Einwände gegen den Antrag auf Errichtung eines Baggersees durch Kiesabbau in der Gemarkung Zell, soweit die Auflagen und notwendigen Abstände eingehalten werden. Die Fläche sollte zudem wieder verfüllt werden, um zu verhindern, dass in dem Bereich Wildgänse landwirtschaftliche Flächen abgrasen und Badegäste im Sommer die Straßen versperren. Zudem können künftig die Flächen wieder landwirtschaftlich genutzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

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7. 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Karlshuld, Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Veröffentlichung im Internet und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2025 ö 7

Beschluss

  1. Die gegenständlichen Teilflächen der Fl.Nr. 166/2 sowie die Fl.Nr. 166/3 werden in die Darstellungen der 15. Änderung des Flächennutzungsplans aufgenommen und nunmehr als Allgemeines Wohngebiet, bzw. öffentliche Straßenverkehrsfläche dargestellt. Begründung und Umweltbericht sind anzupassen. 
 
  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld billigt den Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans mit den heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen in der Fassung vom 14.04.2025. 

  1. Die Verwaltung und der Planfertiger werden beauftragt, den Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 14.04.2025 gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Planentwurf in der Fassung vom 14.04.2025 zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Donaumoosvolksfest 2025 - Information über die Nachbesprechung - Programmvorstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2025 ö informativ 8
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9. Donaumoosvolksfest 2025 - Beschlussfassung über eine sperrzeitrechtliche Allgemeinverfügung in der Zeit des Donaumoosvolksfestes vom 30.04.2025 bis 05.05.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2025 ö beschließend 9

Beschluss

Die Gemeinde Karlshuld erlässt folgende

Allgemeinverfügung

  1. Während des traditionellen Donaumoosvolksfestes, das in der Zeit vom 29.04.2025 bis 04.05.2025 stattfindet, wird vom 30.04.2025 bis 05.05.2025 die Sperrzeit im gesamten Gemeindegebiet wie folgt festgesetzt: 

    Beginn 02:00 Uhr – Ende 06:00 Uhr

  2. Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 der Allgemeinverfügung wird angeordnet.

  3. Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.

  4. Diese Allgemeinverfügung tritt am 30.04.2025 um 00:00 Uhr in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Donaumoosvolksfest 2025 - Beschlussfassung über ein öffentliches Alkoholverbot in der Zeit des Donaumoosvolksfestes vom 29.04.2025 bis 05.05.2025 im Bereich der Schul- und Kindergartenstraße in Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2025 ö beschließend 10

Beschluss

Die Gemeinde Karlshuld erlässt folgende

Allgemeinverfügung

  1. Während des traditionellen Donaumoosvolksfestes, das in der Zeit vom 29.04.2025 bis 04.05.2025 stattfindet, ist es vom 29.04.2025, 12:00 Uhr bis 05.05.2025, 06:00 Uhr verboten, auf den im beiliegenden Lageplan rot gekennzeichneten Flächen im Bereich der Kindergartenstraße und Schulstraße alkoholische Getränke zu konsumieren, mitzuführen oder mitzubringen. Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil der Allgemeinverfügung. 

  1. Beim Konsumieren, Mitführen oder Mitbringen von alkoholischen Getränken kann der Zutritt zu dem Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung verweigert oder ein Platzverweis für den Aufenthalt in diesem Gebiet ausgesprochen werden.

  1. Den Anweisungen von Dienstkräften der Polizei, von gemeindlichen Bediensteten sowie von durch die Gemeinde Karlshuld hierzu ermächtigten Personen, die sich auf Verlangen als solche auszuweisen haben, ist Folge zu leisten.

  1. Für den Fall des Verstoßes gegen eines der Verbote der Ziffern 1, 2 oder 3 wird ein Zwangsgeld in Höhe von 250,00 € fällig.

  1. Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 bis 3 der Allgemeinverfügung wird angeordnet.

  2. Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.

  3. Diese Allgemeinverfügung tritt am 29.04.2025 um 00:00 Uhr in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Haushaltssatzung der Gemeinde Karlshuld für das Jahr 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2025 ö beschließend 11

Beschluss

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Karlshuld folgende Haushaltssatzung:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im 

Verwaltungshaushalt 
in den Einnahmen und Ausgaben mit        14.736.043 €

und im 

Vermögenshaushalt 
in den Einnahmen und Ausgaben mit         9.100.893 € 

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.        
       
§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 892.000 € festgesetzt.

§ 4

       Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer                        

  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        350 v.H.

  1. für die Grundstücke (B)        250 v.H.                 

  1. Gewerbesteuer        350 v.H.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.


§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2025 ö beschließend 12

Beschluss

Das Investitionsprogramm (Art. 70 GO, § 24 KommHV) für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028 wird in der vorgelegten Form beschlossen. Das Investitionsprogramm ist dem Haushaltsplan beizulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. Finanzplan für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2025 ö beschließend 13

Beschluss

Der Finanzplan (Art. 70 GO, § 24 KommHV) für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028 wird 
in der vorgelegten Form beschlossen. Der Finanzplan ist dem Haushaltsplan beizulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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14. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2025 ö informativ 14
Datenstand vom 06.05.2025 10:18 Uhr