Datum: 25.06.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:41 Uhr bis 21:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
9 Weitere Förderung des Projektes "Gesundes Karlshuld "
2.4 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 330 Tfl. Gemarkung Karlshuld (Augsburger straße 41 b)
2.6 Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus "Bürgermeister-Geier-Straße 45" (Fl.Nr. 322/9 Gemarkung Karlshuld)
11 Hochwasserhilfe - Spendenaufruf des Bayerischen Gemeindetages - Anträge Sofortgeld
2.1 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Teilunterkellerung und Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 404/12 Gemarkung Karlshuld (Oberer Kanal 102)
2.7 Aufstockung der bestehenden Garagen und Ausbau mit zwei Kinderzimmer, Flur und einem Balkon auf dem Grundstück Fl.Nr. 306/14 Gemarkung Karlshuld (Ludwigstraße 7)
2.11 Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung eines Doppelhauses (E+1+D) mit zwei Doppelgaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 162/1 Gemarkung Karlshuld (Neuburger Straße 26) und einer Einfriedung entlang der Neuburger Straße mit einem Gabionenzaun
12 Ernennung der Wahlvorsteher und ihre Stellvertreter für die Landtagswahl/Bezirkswahl am 15.09.2013 und der Bundestagswahl am 22.09.2013
2.10 Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides mit der Überprüfung einer Bebauung in zweiter Reihe auf dem Grundstück Fl.Nr. 1 Gemarkung Grasheim (Augsburger Straße)
2.8 Aufstockung der Bestandsgarage und Nutzung als Büro für den Gartenbaubetrieb (Fl.Nr. 130 Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Straße 100)
8 Finanzplan für die Haushaltsjahr 2012 bis 2016
7 Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2012 bis 2016
6 Haushaltssatzung der Gemeinde Karlshuld für das Jahr 2013
2.5 Neubau eines Wohnhauses mit 4 Wohneinheiten, 4 Garagen und 4 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr.277/1 Gemarkung Karlshuld (Unterer Kanal 43)
2.9 Nutzungsänderung des Saal und der abweichenden Bauweise des Anbaus aus dem Jahr 2000 (Hauptstraße 1)
5 Aufhebung der Bestellung zum stellvertretenden Kassenverwalter und Bestellung einer neuen stellvertretenden Kassenverwalterin
3 Feuerwehrlöschfahrzeugkartell - außergerichtliche Schadensregulierung
10 Kriminalstatistik 2012 der Gemeinde Karlshuld
4 Genehmigung zur Aufstellung eines Großflächenplakates in der Grünanlage am Kreisverkehr - Antrag des Kreisverbandes der FDP Neuburg-Schrobenhausen
2.2 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 456/4 Gemarkung Karlshuld (Kleinhohenried 44)
2.3 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Geräteraum und einem Yoga-Studo mit 3 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 164 Gemarkung Grasheim (Schrobenhausener Straße 69 a)
13 Anfragen, Sonstiges
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 07.05.2013

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9. Weitere Förderung des Projektes "Gesundes Karlshuld "

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2013 ö beschließend 9

Beschluss

In den Haushalten der Jahre 2014 und 2015 ist jeweils ein Betrag von 5.000,00 € für das Projekt „Gesundes Karlshuld“ einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.4. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 330 Tfl. Gemarkung Karlshuld (Augsburger straße 41 b)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2013 ö beschließend 2.4

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt zum Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze „Zufahrt zum Baugrundstück / Geh- u. Radweg“) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

  1. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 109, 86669 Königsmoos) einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.6. Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus "Bürgermeister-Geier-Straße 45" (Fl.Nr. 322/9 Gemarkung Karlshuld)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2013 ö beschließend 2.6

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Für die o.g. Überschreitung der Baugrenze um 1,15 m wird das gemeindliche Einvernehmen zur Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

3.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Erschließungsstraße und auf den Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.

3.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße und des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

4.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Straße und auf dem angrenzenden Geh- / Radweg nicht beeinträchtigt werden.

5.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg und an der Bürgermeister-Geier-Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße und des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Hochwasserhilfe - Spendenaufruf des Bayerischen Gemeindetages - Anträge Sofortgeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2013 ö beschließend 11

Beschluss 1

1.        Die Gemeinde Karlshuld spendet im Rahmen der Hochwasserhilfe einen Betrag in Höhe von 5.000 Euro direkt zugunsten der am stärksten betroffenen Bürger des Ortsteiles Fischerdorf in der Gemeinde Deggendorf.

2.        Die außerplanmäßige Ausgabe wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Betrag in Höhe von 5.000 Euro  ist mit dem Sitzungsgeld der Gemeinderatsmitglieder vom 25.06.2013 (19 x 40 Euro = 760 Euro) aufzustocken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Teilunterkellerung und Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 404/12 Gemarkung Karlshuld (Oberer Kanal 102)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2013 ö beschließend 2.1

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

  1. Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Geh-/ Radweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.

  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

  1. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.7. Aufstockung der bestehenden Garagen und Ausbau mit zwei Kinderzimmer, Flur und einem Balkon auf dem Grundstück Fl.Nr. 306/14 Gemarkung Karlshuld (Ludwigstraße 7)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2013 ö beschließend 2.7

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen und Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes die angrenzende Gemeindestraße um nicht mehr als 0,80 m überragen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Gemeindestraße ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der angrenzenden Gemeindestraße nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der angrenzenden „Ludwigstraße“ entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Gemeindestraße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.11. Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung eines Doppelhauses (E+1+D) mit zwei Doppelgaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 162/1 Gemarkung Karlshuld (Neuburger Straße 26) und einer Einfriedung entlang der Neuburger Straße mit einem Gabionenzaun

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2013 ö beschließend 2.11

Beschluss

  1. Für das geplante Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Im Rahmen des Bauantragsverfahrens ist vom Antragsteller die Zustimmung aller Grundstückseigentümer zu einer Übernahme des restlichen Grenzabstandes auf dem Grundstück Fl.Nr. 162/5 Gemarkung Karlshuld einholen.
  3. Die Festsetzungen des Einfachen Bebauungsplanes der Gemeinde Karlshuld sind durch das Bauvorhaben einzuhalten.
  4. Die Anschlussmöglichkeit an die zentrale Wasserversorgung und an das gemeindliche Abwassernetz ist gegeben. Die Stromversorgung ist durch e.on Bayern AG gewährleistet.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12. Ernennung der Wahlvorsteher und ihre Stellvertreter für die Landtagswahl/Bezirkswahl am 15.09.2013 und der Bundestagswahl am 22.09.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2013 ö beschließend 12

Beschluss

Für die Landt ags-/Bezirkswahl am 15.09.2013 und für die Bundestagswahl am 22.09.2013 werden folgende Personen zum Wahlvorsteher bzw. stellvertretenden Wahlvorsteher ernannt:

Stimmbezirk    I    :        Wahlvorsteher        Renate Busch
               Stellvertreter        Lieselotte Hammerer

Stimmbezirk   II    :        Wahlvorsteher        Erwin Dittenhauser jun.
               Stellvertreter        Kai Czapko        

Stimmbezirk  III    :        Wahlvorsteher        Benno Baur
               Stellvertreter        Anton Krammer

Stimmbezirk  IV    :        Wahlvorsteher        Richard Stelzer
               Stellvertreter        Michael Lederer

Stimmbezirk  V     :       Wahlvorsteher        Peter Märtl
                                     Stellvertreter        Ernst Hammer                

Briefwahl  11        :        Wahlvorsteher        Warmund Geier
               Stellvertreter        Werner Hammer

Briefwahl 12         :        Wahlvorsteher        Franz Lehmeier
               Stellvertreter        Jürgen Gwosdzik

Briefwahl 13         :        Wahlvorsteher         Klaus Scherm
               Stellvertreter            Pelzer Manfred

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.10. Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides mit der Überprüfung einer Bebauung in zweiter Reihe auf dem Grundstück Fl.Nr. 1 Gemarkung Grasheim (Augsburger Straße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2013 ö beschließend 2.10

Beschluss

Für eine Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 1 Gemarkung Grasheim in sogenannter „zweiter Reihe“ wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.8. Aufstockung der Bestandsgarage und Nutzung als Büro für den Gartenbaubetrieb (Fl.Nr. 130 Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Straße 100)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2013 ö beschließend 2.8

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

3.        Das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

4.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

5.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

6.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Finanzplan für die Haushaltsjahr 2012 bis 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2013 ö beschließend 8

Beschluss

Der Finanzplan (Art. 70 GO, § 24 KommHV) für die Haushaltsjahre 2012 bis 2016 wird in der vorgelegten Form beschlossen. Der Finanzplan ist dem Haushaltsplan beizuheften.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2012 bis 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2013 ö beschließend 7

Beschluss

Das Investitionsprogramm (Art. 70 GO, § 24 KommHV) für die Haushaltsjahre 2012 bis 2016 wird in der vorgelegten Form beschlossen. Das Investitionsprogramm ist dem Haushaltsplan beizuheften.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Haushaltssatzung der Gemeinde Karlshuld für das Jahr 2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2013 ö beschließend 6

Beschluss

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Karlshuld nachfolgend aufgeführte Haushaltssatzung:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        6.463.165,00 €

und im

Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        3.217.293,00 €

ab.

§ 2

       Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.        
       

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4

       Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer                        

  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        300 v.H.

  1. für die Grundstücke (B)        300 v.H.                

  1. Gewerbesteuer        300 v.H.


§ 5

       Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 € festgesetzt.


§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.5. Neubau eines Wohnhauses mit 4 Wohneinheiten, 4 Garagen und 4 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr.277/1 Gemarkung Karlshuld (Unterer Kanal 43)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2013 ö beschließend 2.5

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Für die geringfügige Überschreitung der Geschossflächenzahl (GFZ) und der Grundflächenzahl (GRZ) wird das gemeindliche Einvernehmen für eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

  1. Das Abstellen von Baumaterialien und Baufahrzeugen auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am Geh-/ Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass
  • die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind;
  • es sich bei der Straße um eine Kreisstraße (ND 15) handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.9. Nutzungsänderung des Saal und der abweichenden Bauweise des Anbaus aus dem Jahr 2000 (Hauptstraße 1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2013 ö informativ 2.9

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind die Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Bereich der Bushaltestelle ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuwei sen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Aufhebung der Bestellung zum stellvertretenden Kassenverwalter und Bestellung einer neuen stellvertretenden Kassenverwalterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2013 ö beschließend 5

Beschluss

  1. Die Bestellung von Dominik Juen zum stellvertretenden Kassenverwalter wird zum 30.06.2013 aufgehoben.
  2. Die Verwaltungsangestellte Beatrix Müller wird ab 01.07.2013 zur stellvertretenden Kassenverwalterin der Gemeinde Karlshuld bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Feuerwehrlöschfahrzeugkartell - außergerichtliche Schadensregulierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2013 ö beschließend 3

Beschluss

1.        Die Gemeinde Karlshuld tritt der außergerichtlichen Regulierungsvereinbarung zum Feuerwehrlöschfahrzeugkartell bei.

2.        Gemäß der in der Anlage beigefügten Kommunalvereinbarung bietet die Gemeinde Karlshuld den Firmen Rosenbauer, Schlingmann und Iveco Magir us die Kompensation für folgende Fahrzeugbeschaffungen an:

-  LF 8/6                        1.620 Euro
-  LF 16/12                        2.200 Euro


3.        Die entsprechenden Unterlagen sind bei Lademann & Associates GmbH, Hamburg einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Kriminalstatistik 2012 der Gemeinde Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2013 ö informativ 10
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4. Genehmigung zur Aufstellung eines Großflächenplakates in der Grünanlage am Kreisverkehr - Antrag des Kreisverbandes der FDP Neuburg-Schrobenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2013 ö beschließend 4

Beschluss

Der Antrag des Kreisverbandes der FDP Neuburg-Schrobenhausen bezüglich der Aufstellung eines Großflächenplakates in der Grünanlage am Kreisverkehr zu o.a. Wahlen,   wird aus Platzgründen abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.2. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 456/4 Gemarkung Karlshuld (Kleinhohenried 44)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2013 ö beschließend 2.2

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt zum Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

  1. Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die Straße gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt eine Regenrinne einzubauen.

  1. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Straße, dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße und des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Straße und auf dem Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße und am Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße und des Geh-/ Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuwei sen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.3. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Geräteraum und einem Yoga-Studo mit 3 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 164 Gemarkung Grasheim (Schrobenhausener Straße 69 a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2013 ö beschließend 2.3

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Die bestehende Zufahrt zu den beiden Wohnhäusern „Schrobenhausener Straße 67 und 69“ ist auch für das o.g. Bauvorhaben zu nutzen. 

  1. Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

  1. Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Geh-/ Radweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.

  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuwei sen. Die Anzahl der für den gewerblichen Bereich (Yoga-Studio) erforderlichen Kfz-Stellplätze ist durch das Bauamt beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen festzulegen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass

  • die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind;
  • der Geh- und Radweg entlang der Schrobenhausener Straße im Jahr 2014 neu ausgebaut wird; es ist deshalb mit Behinderungen zu rechnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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13. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2013 ö informativ 13
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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2013 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 07.05.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2013 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2013 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.08.2013 11:20 Uhr