Datum: 30.07.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:39 Uhr bis 21:47 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
7 Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) - Anhörung zu den Änderungen des LEP-Entwurfs (LEP-E) nach Zustimmung des Bayerischen Landtags
6 Niederschlagswassereinleitung aus dem Schul- und Kindergartengelände in zwei Entwässerungsgräben durch die Gemeinde Karlshuld - Anhörung für die gehobene Erlaubnis nach § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
2.3 Aufstellen von Werbetafeln; Anbringen von Sichtschutz und Werbebannern aus Stoff am bestehenden Zaun; Fahnenmasten mit Werbefahnen am Grundstück Fl.Nr. 1874/3 Gemarkung Karlshuld (Am Kreuzweg 2)
2.4 Nutzungsänderung; zusätzlich zur schon genehmigten Nutzung: Montage von Reifen, Autoservice, Büroteil, Lagerplätze mit Container, Fahrzeugparkplätze, Fahrzeugpflegedienst, Reifendienst, Klimaservice auf dem Grundstück Fl.Nr. 1874/3 Gemarkung Karlshuld (Am Kreuzweg 2)
2.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 162/20 Gemarkung Karlshuld (Eschenweg 16)
2.5 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Teilflächen der Grundtücke Fl.Nr. 2209 und 2210 Gemarkung Karlshuld (Ingolstädter Straße 149)
2.6 Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Grundstücken 2209 und 2210 Gemarkung Karlshuld in "zweiter Reihe" (Ingolstädter Straße 149 a)
2.7 Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 681/12 Gemarkung Karlshuld in "zweiter Reihe" (Ingolstädter Straße 91 a)
13 Antrag auf Leader-Förderung für Bienen- und Kartoffelprojekt
10 Zuschussantrag des Verbandes Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP) - Aus- und Weiterbildung der Gruppenleiter
4 Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik Brunnen-Nord" und 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brunnen im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB
2.2 Dachgeschoßausbau am bestehenden Wohnhaus "Ingolstädter Straße 5a" (Fl.Nr. 175/10 Gemarkung Karlshuld)
11 Abwasser-Herstellungsbeitrag für das Schützenheim der Schützenkameradschaft "Immergrün" Grasheim e.V.
12 Wir Füreinander - die Nachbarschaftshilfe - Unterstützung zur Hochwasserhilfe des Deggendorfer Ortsteiles Fischerdorf
5 Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet "Am Gartenweg" durch die Gemeinde Berg im Gau - Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Einholen der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB
3 Bebauungsplan Nr. 17 "Allgemeines Wohngebiet Friedrich-von-Gärtner-Straße" - Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
14 Anfragen, Sonstiges
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 25.06.2013
9 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtung, sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen für den Friedhof an der Pfaffenhofener Straße (Friedhofsgebührensatzung)
8 Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Karlshuld für den Friedhof an der Pfaffenhofener Straße (Friedhofs- und Bestattungssatzung)

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7. Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) - Anhörung zu den Änderungen des LEP-Entwurfs (LEP-E) nach Zustimmung des Bayerischen Landtags

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2013 ö beschließend 7

Beschluss

Die Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms wird weiterhin zur Kenntnis genommen; eine Stellungnahme hierzu wird nicht abgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Niederschlagswassereinleitung aus dem Schul- und Kindergartengelände in zwei Entwässerungsgräben durch die Gemeinde Karlshuld - Anhörung für die gehobene Erlaubnis nach § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2013 ö beschließend 6

Beschluss

Gegen das o.g. Vorhaben der Gemeinde Karlshuld werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.3. Aufstellen von Werbetafeln; Anbringen von Sichtschutz und Werbebannern aus Stoff am bestehenden Zaun; Fahnenmasten mit Werbefahnen am Grundstück Fl.Nr. 1874/3 Gemarkung Karlshuld (Am Kreuzweg 2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2013 ö beschließend 2.3

Beschluss

1.        Am nördlichen Zaun des Grundstückes Fl.Nr. 1874/3 Gemarkung Karlshuld (Ortseingang) wird das gemeindliche Einvernehmen zum Aufstellen von einer Werbetafel / einem Werbebanner durch die Firma Autoservice – MW – GmbH (Bezeichnung Q)  erteilt; für das Aufstellen von drei weiteren Werbetafeln bzw. das Anbringen von Werbebanner (Bezeichnung R,S,T) wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
2.        Den übrigen Vorhaben der Firma Autoservice – MW – GmbH wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.4. Nutzungsänderung; zusätzlich zur schon genehmigten Nutzung: Montage von Reifen, Autoservice, Büroteil, Lagerplätze mit Container, Fahrzeugparkplätze, Fahrzeugpflegedienst, Reifendienst, Klimaservice auf dem Grundstück Fl.Nr. 1874/3 Gemarkung Karlshuld (Am Kreuzweg 2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2013 ö beschließend 2.4

Beschluss

Die o.a. Nutzungsänderung wird zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 162/20 Gemarkung Karlshuld (Eschenweg 16)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2013 ö beschließend 2.1

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Für die o.g. Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen zur Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur straßenmäßigen Erschließungsanlage) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

  1. Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die angrenzende Erschließungsanlage (Gehweg / Straße) gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Gehweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.

  1. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Erschließungsanlage (Gehweg und Straße) ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Erschließungsanlage zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Erschließungsanlage (Straße, Gehweg) nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Erschließungsanlage (Straße, Gehweg) entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Erschließungsanlage – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Zäune und Zaunsäulen dürfen nur auf Privatgrund und somit nicht auf die Einzeiler und Randdielen gesetzt werden.

  1. Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2.5. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Teilflächen der Grundtücke Fl.Nr. 2209 und 2210 Gemarkung Karlshuld (Ingolstädter Straße 149)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2013 ö beschließend 2.5

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am Geh- und Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuwei sen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.6. Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Grundstücken 2209 und 2210 Gemarkung Karlshuld in "zweiter Reihe" (Ingolstädter Straße 149 a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2013 ö beschließend 2.6

Beschluss

Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Grundstücken Fl.Nr. 2209 und 2210 Gemarkung Karlshuld in „zweiter Reihe“ wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.7. Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 681/12 Gemarkung Karlshuld in "zweiter Reihe" (Ingolstädter Straße 91 a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2013 ö beschließend 2.7

Beschluss

1.        Für das geplante Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Als hinterste Baugrenze für das geplante Wohnhaus wird ein Maß von 57,00 m festgelegt.
3.        Die Festsetzungen des Einfachen Bebauungsplanes der Gemeinde Karlshuld sind durch das Bauvorhaben einzuhalten.
4.        Die Anschlussmöglichkeit an die zentrale Wasserversorgung und das gemeindliche Abwassernetz ist gegeben. Die Stromversorgung ist durch e.on Bayern AG gewährleistet.
5.   Spätestens mit dem Bauantrag ist auf dem Lageplan auch die Zufahrt für das landwirtschaftliche Grundstück mit einzuzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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13. Antrag auf Leader-Förderung für Bienen- und Kartoffelprojekt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2013 ö beschließend 13

Beschluss

Vorbehaltlich der Förderung durch LEADER gewährt die Gemeinde Karlshuld einen Zuschuss für nachfolgende Projekte:

-        Bienenprojekt                2.200,00 €
-        Kartoffelprojekt        2.000,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Zuschussantrag des Verbandes Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP) - Aus- und Weiterbildung der Gruppenleiter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2013 ö beschließend 10

Beschluss

Dem Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP) in Karlshuld wird für die Aus- und Weiterbildung der Gruppenleiter ein Zuschuss in Höhe von 350,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik Brunnen-Nord" und 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brunnen im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2013 ö beschließend 4

Beschluss

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Brunnen-Nord“ und die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brunn en werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.2. Dachgeschoßausbau am bestehenden Wohnhaus "Ingolstädter Straße 5a" (Fl.Nr. 175/10 Gemarkung Karlshuld)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2013 ö beschließend 2.2

Beschluss

  1. Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Abwasser-Herstellungsbeitrag für das Schützenheim der Schützenkameradschaft "Immergrün" Grasheim e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2013 ö beschließend 11

Beschluss

Die Gemeinde Karlshuld gewährt einen Zuschuss in Höhe von 3.929,71 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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12. Wir Füreinander - die Nachbarschaftshilfe - Unterstützung zur Hochwasserhilfe des Deggendorfer Ortsteiles Fischerdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2013 ö informativ 12
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5. Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet "Am Gartenweg" durch die Gemeinde Berg im Gau - Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Einholen der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2013 ö beschließend 5

Beschluss

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Am Gartenweg“ werden  grundsätzlich keine Einwände erhoben.

Die Oberflächenentwässerung für das Plangebiet sollte jedoch so gestaltet werden, dass das Obe rflächenwasser nicht in das Donaumoos abgeleitet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan Nr. 17 "Allgemeines Wohngebiet Friedrich-von-Gärtner-Straße" - Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2013 ö beschließend 3

Beschluss

1.        Für das im beiliegenden Lageplan blau eingezeichnete Gebiet ist der Bebauungsplan Nr. 17 „Friedrich-von-Gärtner-Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen.
2.        Das Gebiet umfasst die Grunds tücke mit den Fl.Nr. 186/16, 186/22, 186/23  und 187/1 Gemarkung Karlshuld.
3.        Es handelt sich im eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne von § 13 a Abs. 1 Satz 1 BauGB. Die Anwendungsvoraussetzung für das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB liegen vor, weil weniger als 20.000 m² anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden.
4.        Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 „Friedrich-von-Gärtner-Straße“ in der Fassung vom 10.07.2013 wird zusammen mit der Begründung in der Fassung vom 10.07.2013 gebilligt.
5.        Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Bebauungsplan Nr. 17 „Friedrich-von-Gärtner-Straße“ ist hierfür zusammen mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB). Die berührten Behörden und sonstigen Trägern sind von der Auslegung zu benachrichtigen (§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB  i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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14. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2013 ö informativ 14
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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2013 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 25.06.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2013 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.06.2013 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtung, sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen für den Friedhof an der Pfaffenhofener Straße (Friedhofsgebührensatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2013 ö beschließend 9

Beschluss

Die Änderung der Friedhofsgebührensatzung ist zurückzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Karlshuld für den Friedhof an der Pfaffenhofener Straße (Friedhofs- und Bestattungssatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2013 ö beschließend 8

Beschluss

  1. Die Satzungsänderung ist zurückzustellen.

  1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, bezüglich der Anbringung von Daten des Verstorbenen auf einer Grabplatte, Angebote zum Aufsetzen einer Messingplatte bzw. Ausfräsen einer Grabplatte zum Einsetzen einer Schriftplatte einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.09.2013 16:05 Uhr