Datum: 24.09.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:51 Uhr bis 21:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 10.09.2013
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2013
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.09.2013
wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2013
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ö
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informativ
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2 |
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8. Anfragen, Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2013
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ö
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informativ
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8 |
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6. Neubau des Geh- und Radweges entlang der Schrobenhausener Straße mit Neubau einer Brücke über den neuen Mooskanal
- Haushaltsmitteleinplanung der Regierung von Oberbayern für eine Zuwendung nach § 13 c FAG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2013
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ö
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informativ
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6 |
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5. 9. Fortschreibung / Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Karlshuld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2013
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ö
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beschließend
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5 |
Beschluss
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) ist aufgrund der vom Planungsbüro WipflerPLAN GMBH, Hohenwarter Straße 124, 85276 Pfaffenhofen angefertigten Planzeichnung einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes (jeweils in der Fassung vom 24.09.2013) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2.3. Neubau von 2 Wohnhäusern mit jeweils 9 seniorengerechten Wohnungen, 9 Carports, 4 Stellplätzen und Nebengebäude (Haus 7 und Haus 8) auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 353 Gemarkung Karlshuld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2013
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ö
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beschließend
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2.3 |
Beschluss
- Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
- Auf dem Baugrundstück sind mindestens 26 Kfz-Stellplätze (jeweils einer pro Wohnung und mindestens 8 Kfz-Stellplätze für Besucher) zu errichten. Von der Festsetzung Nr. 6 Satz 1 des Einfachen Bebauungsplanes der Gemeinde Karlshuld wird deshalb eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
- Für die Überschreitung der zulässigen Anzahl von Wohneinheiten, der Geschoßflächenzahl (GFZ) und der Grundflächenzahl (GRZ) wird ebenfalls eine Befreiung von den Festsetzungen des Einfachen Bebauungsplan erteilt.
- Der für Haus 8 erforderliche westliche Grenzabstand wird nach Wegvermessung des Baugrund-stückes auf dem dann verbleibenden gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 353 Gemarkung Karlshuld übernommen.
- Durch das Bauvorhaben sind weiterhin folgende Auflagen und Hinweise zu beachten:
- Für die beiden Wohnhäuser (Haus 7 und Haus 8) ist nur ein Anschluss an die Abwasser-Druckleitung (zwischen Vakuumstation 7 und dem Pumpwerk P) möglich. Die genaue Lage des Anschlusses ist bei einem Ortstermin (Teilnehmer: Vertreter des Bauherrn und der Gemeinde Karlshuld) festzulegen. Auf das Schreiben des Planungsbüros Wipfler, Pfaffenhofen vom 12.07.2013 wird hingewiesen.
- Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
- Es wird darauf hingewiesen, dass Kraftfahrzeuge von Bewohnern der beiden Wohnhäuser, als auch Kraftfahrzeuge von Besuchern nicht auf der Gemeindestraße „Maurerstraßl“ und auf dem angrenzenden Geh- und Radweg abgestellt werden dürfen. Der Bauherr hat die Wohnungs-eigentümer bzw. die entsprechenden Mieter hierüber zu informieren.
- Bis zur Bezugsfertigstellung der Wohnhäuser ist die Zufahrt zu den Kfz-Stellplätzen auf dem Baugrundstück ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
- Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Geh-/ Radweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.
- Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
- Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwi-schenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
- Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und der Straße (Maurerstraßl) ist nicht erlaubt.
- Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
- Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh-/Radweg und der Straße nicht beeinträch
tigt werden.
- Türen und Tore sind so anzubringen, dass sie nicht zur Erschließungsanlage (Geh-/Radweg, Straße) hin öffnen.
- Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg und der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzan-sprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/ Radweges und der Straße (Maurerstraßl) – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 17 "Friedrich-von-Gärtner-Straße"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2013
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ö
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beschließend
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4 |
Beschluss
- Der vom Planungsbüro Wipfler GmbH, Hohenwarter Straße 124, 85276 Pfaffenhofen ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplan Nr. 17 „Friedrich-von-Gärtner-Straße“ wird zusammen mit der Begründung (jeweils in der Fassung vom 24.09.2013) gebilligt.
- Das Gebiet umfasst nunmehr die Grundstücke mit den Fl.Nr. 186/16, 186/22 und 187/1 Gemarkung Karlshuld.
3. Es handelt sich um eine Maßnahme im Sinne von § 13 a Abs. 1 Satz 1 BauGB. Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB liegen vor, weil weniger als 20.000 m² anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden.
4. Das Gebiet soll als „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ ausgewiesen werden.
5. Der Bebauungsplan Nr. 17 „Friedrich-von-Gärtner-Straße“ ist zusammen mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB nochmals öffentlich auszulegen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB). Die Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 17 "Friedrich-von-Gärtner-Straße"
- 1. Beteiligung der Bürger nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB
- 2. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 13a Sbs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2013
|
ö
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beschließend
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3 |
zum Seitenanfang
2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Grundstücken Fl.Nr. 212/12 und 212/11 Gemarkung Karlshuld (Hauptstraße 47 a)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2013
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ö
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beschließend
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2.1 |
Beschluss
- Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
- Ein neuer Anschluss an das gemeindliche Abwassernetz ist nicht möglich. Die auf dem Grund-stück Fl.Nr. 212/5 Gemarkung Karlshuld vorhandene Abwasser-Hausanschlussleitung für das Anwesen „Hauptstraße 47“ ist deshalb zu nutzen. Die Verlängerung der Abwasser-Hausanschlussleitung bis zu o.g. Bauvorhaben hat auf Kosten des Bauherrn zu erfolgen.
- Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
- Für das Bauvorhaben ist die bestehende Zufahrt zu nutzen.
- Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
- Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt vor dem Geh-/ Radweg eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne) einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.
- Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
- Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
- Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.
- Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
- Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
- Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
- Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuwei
sen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2.2. Errichtung eines Satteldaches auf der bestehenden Schwimmhalle (mit Flachdach) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1821 Gemarkung Karlshuld (Gartenstraße 2)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2013
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ö
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beschließend
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2.2 |
Beschluss
1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Durch das Bauvorhaben sind die nachfolgenden Auflagen / Hinweise zu beachten:
- Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
- Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.
- Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
- Während der Bauphase darf der Verkehr auf der angrenzenden Straße nicht beeinträchtigt werden.
- Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der angrenzenden Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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7. Einweihungsfeier des Geh- und Radweges am Unterer Kanal
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2013
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ö
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beschließend
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7 |
Beschluss
Am Marktsonntag, den 24.11.2013 ist eine Einweihungsfeier für den Geh- und Radweg am Unteren Kanal in der Gerüsthalle von Manfred Pelzer
durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.10.2013 16:22 Uhr