Datum: 16.12.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:36 Uhr bis 19:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
6 Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Diakonie-Sozialstation Donaumooser Land
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 19.11.2013
2 Bauanträge
9 Anfragen, Sonstiges
3 Vorhabensbezogener Bebauungsplan (i.V.m. § 12 BauGB) "Appartementanlage Lichtenheim" und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weichering - Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
2.2 Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage und Büroeinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 680/63 Gemarkung Karlshuld (Ingolstädter Straße 76 b)
2.1 Neubau eines Einzelhauses mit zwei Wohneinheiten, zwei Garagen und zwei Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 159/17 Gemarkung Karlshuld (Eschenweg 10)
5 Feuerwehrlöschfahrzeugkartell - Auszahlung des Kompensationsbetrages
7 Verein für Deutsche Schäferhunde, OG Karlshuld - Zuschussantrag für die Anschaffung von Geräten
8 Ausstellung von Führungszeugnissen für Ehrenamtliche
4 Errichtung von Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Dächern

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6. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Diakonie-Sozialstation Donaumooser Land

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2013 ö beschließend 6

Beschluss

Dem Diakonischen Werk Ingolstadt e.V. wird für die Diakonie-Sozialstation Donaumooser Land für das Jahr 2013 ein einmaliger Zuschuss von 4.900,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 19.11.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2013 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.11.2013 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2013 ö informativ 2
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9. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2013 ö informativ 9
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3. Vorhabensbezogener Bebauungsplan (i.V.m. § 12 BauGB) "Appartementanlage Lichtenheim" und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weichering - Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2013 ö beschließend 3

Beschluss

Gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan (i.V.m.  § 12 BauGB) „Appartementanlage Lichtenheim“ und im Parallelverfahren die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Weichering werden keine Einwände erhoben.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.2. Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage und Büroeinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 680/63 Gemarkung Karlshuld (Ingolstädter Straße 76 b)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2013 ö beschließend 2.2

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt zum Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze der Zufahrt zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

3.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Geh-/ Radweg und der Zufahrt eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.

4.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

5.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

6.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

7.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

8.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

9.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

10.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

11.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

3. Vor Baubeginn ist die nichtgenehmigte Zaunanlage zu entfernen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.1. Neubau eines Einzelhauses mit zwei Wohneinheiten, zwei Garagen und zwei Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 159/17 Gemarkung Karlshuld (Eschenweg 10)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2013 ö beschließend 2.1

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Für die o.g. Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen zur Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

3.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur straßenmäßigen Erschließungsanlage) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

3.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die angrenzende Erschließungsanlage (Gehweg, Straße) gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen der Erschließungsanlage und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.

4.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld einzuholen.

5.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Erschließungs-anlage (Straße, Gehweg) ist nicht erlaubt.

6.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Erschließungsanlage zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

7.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Erschließungsanlage (Straße, Gehweg) nicht beeinträchtigt werden.

8.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Erschließungsanlage (Straße, Gehweg) entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Erschließungsanlage - gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

9.        Zäune und Zaunsäulen dürfen nur auf Privatgrund und somit nicht auf die Einzeiler und Randsteine gesetzt werden.

10.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

11.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Feuerwehrlöschfahrzeugkartell - Auszahlung des Kompensationsbetrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2013 ö informativ 5
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7. Verein für Deutsche Schäferhunde, OG Karlshuld - Zuschussantrag für die Anschaffung von Geräten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2013 ö beschließend 7

Beschluss

Dem Verein für Deutsche Schäferhunde OG Karlshuld wird für die Beschaffung der o.a. Geräte ein Zuschuss in Höhe von 750,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Ausstellung von Führungszeugnissen für Ehrenamtliche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2013 ö beschließend 8

Beschluss

Sofern für die Ausstellung von Führungszeugnissen für Ehrenamtliche Gebühren anfallen, sind diese von der Gemeinde Karlshuld zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Errichtung von Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Dächern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2013 ö beschließend 4

Beschluss

Die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf den gemeindlichen Dächern der Schule und Mehrzweckhalle ist von der Bürgerenergiegenossenschaft im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen e.G. für nachfolgende Varianten kostenlos prüfen zu lassen:

-        Wirtschaftlichkeitsberechnung für den Eigenbetrieb
-        Fremderrichter mit Vermietung der Dachflächen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.01.2014 10:56 Uhr