Datum: 18.02.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:06 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
3 Anhörung für die gehobene Erlaubnis nach § 68 WHG; Planfeststellung für den Kiesabbau auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1462, 1463, 1465/3, 1465, 1466, 1467(Tf), 1468, 1470, 1471, 1472, 1473/3, 1473, 1473/4, 1473/5, 1473/6, 1473/7 und 1474 der Gemarkung Lichtenau, Gemeinde Weichering durch die Donaumoos Kies GmbH & Co. KG - Stellungnahme der Gemeinde
15 Bericht im Gemeindeblatt des Kreisbrandmeisters Stefan Kreitmeier
11 Sportverein Karlshuld - Grüngutentsorgung Sportplätze
7 Pflege der öffentlichen Grünflächen des Friedhofes in Neuschwetzingen
2.4 Errichtung einer vierfach Garage und Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 176/2, Gemarkung Karlshuld
2.5 Errichtung einer beleuchteten Werbeanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 205/1,Gemarkung Karlshuld (Hauptstr. 17, 86668 Karlshuld)
2.3 Modernisierung des bestehenden Wohnhauses und Errichtung eines überdachten Kfz-Stellplatzes (Tektur) auf dem Grundstück Fl.Nr. 192/3, Gemarkung Karlshuld
16 Anfragen, Sonstiges
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 14.01.2014
10 Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012
8 Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2012
9 Feststellung der Jahresrechnung 2012 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
2.1 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 325/20, Gemarkung Karlshuld, Untere Achtsraße 18 a, 86668 Karlshuld
2.2 Errichtung einer Wohneinheit auf dem bestehenden Garagengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 680/66, Gemarkung Karlshuld
6 Zuschussantrag des Schützenvereins "Edelweiß" Neuschwetzingen e.V. für die Sanierung des Schützenheimes mit neuer Schießanlage
5 Sachstand "Erweiterung des Gewerbegebietes"
14 Sachstand Feuerwehrgerätehaus der FFW Karlshuld
13 Bepflanzung gemeindliches Grundstück am Schützenheim der Schützenkameradschaft "Immergrün" Grasheim e.V.
12 Bepflanzung Erdwall am Sportplatz des SV Karlshuld
4 Neubau des Geh- und Radweges an der Schrobenhausener Straße - Neuberechnung der zuwendungsfähigen Kosten und Neufestsetzung des Förder-Höchstbetrages

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3. Anhörung für die gehobene Erlaubnis nach § 68 WHG; Planfeststellung für den Kiesabbau auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1462, 1463, 1465/3, 1465, 1466, 1467(Tf), 1468, 1470, 1471, 1472, 1473/3, 1473, 1473/4, 1473/5, 1473/6, 1473/7 und 1474 der Gemarkung Lichtenau, Gemeinde Weichering durch die Donaumoos Kies GmbH & Co. KG - Stellungnahme der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.02.2014 ö 3

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem geplanten Kiesabbau der Donaumoos Kies GmbH nicht zu.

I.        Der Abbau ist aus der Sicht der Gemeinde mit einem Abbaufortschritt von ca. 2,6 ha pro Jahr zu groß und sollte auf höchstens 1,5 ha, wie bei allen anderen Kiesabbauflächen im Gemeindebereich reduziert werden.
II.        Die Lagerstätten des Oberbodens entlang der Staatsstraße 2049 verunstalten zudem das Donaumoos typische Landschaftsbild mit der freien Sicht über das flache Moos. Aufgrund der langen Lagerzeiten entwickelt sich auf den Flächen ein naturnaher Raum, der Donaumoos untypisch ist.

III.        Bereits zur 23. Fortschreibung des Regionalplanes hat die Gemeinde Karlshuld ausführlich zu den geplanten Kiesabbauflächen auf Karlshulder und der angrenzenden Weicheringer Flur wie folgt Stellung genommen:

1.        In und um das Gemeindegebiet von Karlshuld sind bereits große Kiesabbauflächen positiv planfestgestellt (Schimmer, Rathei, Kempe, DMK).

2.        Der örtlichen Landwirtschaft wird Arbeitsfläche mit guter Qualität entzogen. 

3.        Erhaltung der Flächen für die Nachkommen der Landwirte.

4.        Hohe Verkehrsbelastung auf den Straßen der Gemeinde Karlshuld und hohe Verkehrsbelästigung der Bevölkerung während der Phase des Kiesabbaus.

5.        Die geplante Neuausweisung der Vorranggebiete „Ki 107“ und „Ki 108“ mit insgesamt   102 ha ist fast 1½ x so groß, als die im Regionalplan bisher als Vorranggebiet dargestellte Fläche „Ki 7“. Die Neuausweisung ist überdimensioniert.

6.        Die neu geplanten Vorranggebiete rücken zu nah an die vorhandene Wohnbebauung an der „Ingolstädter Straße“ heran.

7.        Ziel der Raumordnung ist für den Bereich der Gemeinde Karlshuld eine Rekultivierung der dann ausgebeuteten Flächen für eine intensive Erholung, insbesondere zum Wassersport und Baden. Durch diese Nachfolgenutzung ist im Bereich der vorhandenen Wohnbebauung mit hohen Lärmbelästigungen zu rechnen (nicht nur durch die Wassersportler und Badegäste, sondern auch durch den an- und abfahrenden Verkehr).

8.        Desweiteren ist - aus der bisherigen Erfahrung mit bereits vorhandenen Kiesweihern im Gemeindegebiet von Karlshuld - mit enormen Verkehrsproblemen (z.B. durch parkende Autos von Badegästen / Wassersportlern auf der Straße, dem Geh-/Radweg und auf Feldwegen) sowie mit Beschwerden von Grundstückseigentümern (wegen unrechtmäßigen Parkens von Fahrzeugen auf angrenzenden Grundstücken) zu rechnen.

9.        In westlicher Richtung an die geplante Vorrangfläche „Ki 108“ grenzen landwirt-schaftliche Grundstücke an, die bei Regenfällen sehr schnell vernässen. Es wird befürchtet, dass diese durch das Heranrücken der Seenlandschaft noch mehr vernässen und dann von Landwirten gar nicht mehr zu bewirtschaften sind. 

10.        Nach Ausbeutung der Vorranggebiete „Ki 7“, „Ki 107“ und „Ki 108“, sowie der angrenzenden nassen und ab Herbst meistens überschwemmten Felder würde eine Seenlandschaft bis zur Weidenstraße entstehen, die zusammen weit mehr als 200 ha betragen würde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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15. Bericht im Gemeindeblatt des Kreisbrandmeisters Stefan Kreitmeier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.02.2014 ö informativ 15
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11. Sportverein Karlshuld - Grüngutentsorgung Sportplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.02.2014 ö beschließend 11

Beschluss

Dem o.a. Antrag des Sportvereines Karlshuld wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Pflege der öffentlichen Grünflächen des Friedhofes in Neuschwetzingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.02.2014 ö beschließend 7

Beschluss

  1. Der Schützenverein Edelweiß Neuschwetzingen e.V. verpflichtet sich für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2018 (5 Jahre) die öffentlichen Rasenflächen im Bereich des Friedhofes in Neuschwetzingen regelmäßig (i.d.R. einmal in der Woche) zu mähen.
  1. Die Gemeinde Karlshuld trägt die Kosten für die Beschaffung und den Unterhalt (Kundendienst und Reparaturen) der notwendigen Maschinen und Geräte. Vor einer Neuanschaffung eines Gerätes ist die vorherige Zustimmung der Gemeinde Karlshuld erforderlich.

  1. Die Benzinkosten für die Rasenmäher werden von der Gemeinde Karlshuld getragen.

  1. Den Rasenschnitt hat der Schützenverein Edelweiß Neuschwetzingen e.V. zu entsorgen.

  1. Der Schützenverein Edelweiß Neuschwetzingen erhält als Gegenleistung für die zu leistenden Arbeitsstunden einen einmaligen Zuschuss in Höhe von  3.000,00 €.

  1. Dem Schützenverein Edelweiß Neuschwetzingen ist zusätzlich noch für das Jahr 2013 ein Zuschuss in Höhe von 600,00 € für die geleisteten Arbeitsstunden zu gewähren (in diesem Zeitraum bestand keine Vereinbarung).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.4. Errichtung einer vierfach Garage und Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 176/2, Gemarkung Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.02.2014 ö 2.4

Beschluss

Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.5. Errichtung einer beleuchteten Werbeanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 205/1,Gemarkung Karlshuld (Hauptstr. 17, 86668 Karlshuld)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.02.2014 ö 2.5

Beschluss

Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.3. Modernisierung des bestehenden Wohnhauses und Errichtung eines überdachten Kfz-Stellplatzes (Tektur) auf dem Grundstück Fl.Nr. 192/3, Gemarkung Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.02.2014 ö 2.3

Beschluss

Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen unter nachfolgenden Auflagen erteilt.
1.        Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versichern.

2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 10 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

3.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Geh-/ Radweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne oder Ähnliches) einzubauen und an einem Sickerschacht auf  dem Baugrundstück anzuschließen.

4.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

5.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld einzuholen.

6.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

7.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

8.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträch tigt werden.

9.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

10.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

11.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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16. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.02.2014 ö informativ 16
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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.02.2014 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 14.01.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.02.2014 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2014 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.02.2014 ö beschließend 10

Beschluss

Zur Jahresrechnung der Gemeinde Karlshuld für das Haushaltsjahr 2012 wird mit den im Gemeinderatsbeschluss vom 18.02.2014 Nr. 850 festgestellten Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO  Entlastung  erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2012

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.02.2014 ö 8
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9. Feststellung der Jahresrechnung 2012 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.02.2014 ö beschließend 9

Beschluss

Die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Karlshuld wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit den in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügten Zahlen festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 325/20, Gemarkung Karlshuld, Untere Achtsraße 18 a, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.02.2014 ö beschließend 2.1

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Die Errichtung einer neuen Zufahrt wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:
a)        die genaue Lage, sowie die erforderliche Breite der neuen Zufahrt ist bei einem Ortstermin (Teilnehmer: Bauherr, Vertreter der Gemeinde Karlshuld) festzulegen;
b)        die Zufahrt ist von einer Fachfirma auf Kosten des Bauherrn zu errichten;
c)        bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt
- zwischen der Straße und dem Baugrundstück mit einem bituminösen Belag zu versehen;
- auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des  
  Baugrundstückes zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem
  bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen;
d)        damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die angrenzende Straße gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße und dem Baugrundstück eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne oder Ähnliches) einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen;
e)        im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrund-stückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen;
f)        Türen und Tore sind so anzubringen, dass sie nicht zur Straße hin öffnen;
g)        evtl. vorhandene Straßenlampen, Straßeneinlaufgullis, Stromkästen und Telefonmasten sind auf Kosten des Bauherrn zu versetzen.

3.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

4.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwi schenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

5.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.

6.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

7.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf der angrenzenden Straße nicht beeinträchtigt werden.

8.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der angrenzenden Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

9.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

10.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.2. Errichtung einer Wohneinheit auf dem bestehenden Garagengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 680/66, Gemarkung Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.02.2014 ö beschließend 2.2

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg Ingolstädter Straße und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

3.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

4.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh-/Radweg Ingolstädter Straße nicht beeinträchtigt werden.

5.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

6.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuwei sen.

7.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Zuschussantrag des Schützenvereins "Edelweiß" Neuschwetzingen e.V. für die Sanierung des Schützenheimes mit neuer Schießanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.02.2014 ö beschließend 6

Beschluss

1.        Der Schützenverein „Edelweiß“ Neuschwetzingen e.V. erhält für die Sanierung des Schießstandes einen einmaligen Zuschuss in gleicher Höhe, wie ihn der Bayerische Sportschützenbund gewährt.

2.        Die Auszahlung des gemeindlichen Zuschusses erfolgt auf Anforderung des Schützenvereins „Edelweiß“ Neuschwetzingen e.V. je nach Baufortschritt bis zu einer Höhe von 80 % der zugesagten Zuschusshöhe.

3.        Die Restzahlung von 20 % des gemeindlichen Zuschusses erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises.  

4.        Der Zuschuss des Bayerischen Sportschützenbundes (voraussichtlich 13.040 €) wird bis zu deren Auszahlung an den Verein von der Gemeinde Karlshuld zwischenfinanziert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Sachstand "Erweiterung des Gewerbegebietes"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.02.2014 ö 5
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14. Sachstand Feuerwehrgerätehaus der FFW Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.02.2014 ö beschließend 14
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13. Bepflanzung gemeindliches Grundstück am Schützenheim der Schützenkameradschaft "Immergrün" Grasheim e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.02.2014 ö beschließend 13

Beschluss

1.        Im Haushalt des Jahres 2014 ist ein Betrag von 4.000,00 € für die Bepflanzung des gemeindlichen Grundstückes am Schützenheim der Schützenkameradschaft „Immergrün Grasheim“ e.V. einzustellen.

2.        Die Bepflanzung hat in Eigenregie des Vereins zu erfolgen.
3.        Die Materialkosten für die Bepflanzung werden nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen bis zu eine Höhe von 4.000,00 € von der Gemeinde Karlshuld getragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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12. Bepflanzung Erdwall am Sportplatz des SV Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.02.2014 ö beschließend 12

Beschluss

Im Haushalt des Jahres 2014 ist für die Bepflanzung des Erdwalls am Sportplatz des SV Karlshuld ein Betrag von 5.000,00 Euro einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Neubau des Geh- und Radweges an der Schrobenhausener Straße - Neuberechnung der zuwendungsfähigen Kosten und Neufestsetzung des Förder-Höchstbetrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.02.2014 ö beschließend 4
Datenstand vom 10.06.2014 08:53 Uhr