Datum: 15.04.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:46 Uhr bis 21:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
2.10 Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in zweiter Reihe auf dem Grundstück Fl.Nr. 660/2, Gemarkung Karlshuld (Ingolstädter Str. 104 a, 86668 Karlshuld)
2.11 Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung eines Betriebsleiter-Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 108 Gemarkung Karlshuld (Neuburger Straße 39, 86668 Karlshuld) - Ortseinsicht mit Landratsamt ND-SOB
2.4 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit vier Wohneinheiten und Errichtung von vier Garagen und vier Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 170/6, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Straße 59a, 86668 Karlshuld
2.3 Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 40, Gemarkung Karlshuld
2.2 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten, einer Einliegerwohnung mit Garage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 681/12, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 91, 86668 Karlshuld
3 Neubau des Geh- und Radweges entlang der Schrobenhausener Straße mit Errichtung einer Brücke über den "Neuen Mooskanal" - Geh- und Radweg im Bereich der Schrobenhausener Straße 113
2.8 Errichtung einer zweigeschossigen Gewerbehalle für ein Designbüro mit Werkstattbereich auf dem Grundstück Fl.Nr. 1875/2, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg 5, 86668 Karlshuld
4 Standort für die Errichtung einer Ladestation für E-Bikes
12 Zuschussantrag des Förderkreises des Stammes Totila Karlshuld e.V. zur Beschaffung eines neuen Fahrzeuges
15 Zuschussantrag des Sportvereines Grasheim für die Jugendarbeit 2014
14 Zuschussantrag des Sportvereines Karlshuld für die Jugendarbeit 2014
16 45. Donaumoos-Volksfest in Karlshuld - Programm
13 Anschaffung von Spielgeräten für den Spielplatz der Evangelischen Kirche
2.5 Umbau eines bestehenden Stadels zu einem Partyservice auf dem Grundstück Fl.Nr. 23/21, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 102a, 86668 Karlshuld
2.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 315/40, Gemarkung Karlshuld, Untere Achstraße 41a, 86668 Karlshuld
2.6 Tektur - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Grundstücken Fl.Nr. 212/12 und 212/11 Gemarkung Karlshuld (Hauptstraße 47 a) - Änderung der Höhenlage um 0,45 m
2.9 Errichtung einer Werbeanlage (1,48 m²) auf dem Grundstück Fl.Nr. 90/6, Gemarkung Karlshuld (Neuburger Straße 3, 86668 Karlshuld)
7 Genehmigung von überplanmäßigen / außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2013
6 Vorlage der Jahresrechnung 2013 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO
8 Zuschuss "Trägerverein Jugendtreff Karlshuld e.V."
11 Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Diakonie-Sozialstation Donaumooser Land
10 Antrag der Kath. Dorfhelferinnen & Betriebshelfer in Bayern GmbH auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2014
5 Neuanschaffungen für die Kinderkrippe im Jahr 2014
9 "Wir füreinander - die Nachbarschaftshilfe" - Zuschussantrag für die Haushaltsjahre 2014 und 2015
2.7 Zufahrt über das gemeindliche Grundstück Fl.Nr. 304/11, Gemarkung Karlshuld, in der Ludwigstraße
18 Anfragen, Sonstiges
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 10.03.2014
17 Goldenes Buch der Gemeinde Karlshuld

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2.10. Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in zweiter Reihe auf dem Grundstück Fl.Nr. 660/2, Gemarkung Karlshuld (Ingolstädter Str. 104 a, 86668 Karlshuld)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2014 ö beschließend 2.10

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben das Einvernehmen bis zu einer Bebauungstiefe (hinterste Hauskante) von 56 m.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.11. Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung eines Betriebsleiter-Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 108 Gemarkung Karlshuld (Neuburger Straße 39, 86668 Karlshuld) - Ortseinsicht mit Landratsamt ND-SOB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2014 ö beschließend 2.11

Beschluss

Für das Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung erteilt, dass
-        die hintere Baugrenze für das geplante Betriebsleiterwohnhaus nicht über die letzte Hauskante (Erker) des Wohnhauses auf Fl.Nr. 104/2, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 31b hinausgeht.
-        der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, am Grundstück Fl.Nr. 108, Gemarkung Karlshuld eine Grunddienstbarkeit mit dem Inhalt einzutragen, dass auf diesem Grundstück kein weiteres Wohnhaus mehr errichtet wird.
-        mit dem Bauantrag ein Freiflächengestaltungsplan vorgelegt wird.

Der Gemeinderat erteilt für die Überschreitung der hinteren Baugrenze sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.4. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit vier Wohneinheiten und Errichtung von vier Garagen und vier Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 170/6, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Straße 59a, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2014 ö 2.4

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Für das Bauvorhaben ist die bestehende Zufahrt zu nutzen.

3.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

4.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt vor dem Geh-/ Radweg eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne) einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.

5.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

6.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung  der Gemeinde Karlshuld einzuholen.

7.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.

8.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

9.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

10.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

11.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

12.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2.3. Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 40, Gemarkung Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2014 ö 2.3

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Für das Bauvorhaben ist die bestehende Zufahrt zu nutzen.

3.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2.2. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten, einer Einliegerwohnung mit Garage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 681/12, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 91, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2014 ö 2.2

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld einzuholen.

3.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuwei sen.

4.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Neubau des Geh- und Radweges entlang der Schrobenhausener Straße mit Errichtung einer Brücke über den "Neuen Mooskanal" - Geh- und Radweg im Bereich der Schrobenhausener Straße 113

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2014 ö 3

Beschluss

Die Gemeinde Karlshuld beschließt den Ausbau des Geh- und Radweges an der Schrobenhausener Straße bis zur Grundstücksgrenze von Herrn Johann Dittenhauser, SOB-Straße 113.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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2.8. Errichtung einer zweigeschossigen Gewerbehalle für ein Designbüro mit Werkstattbereich auf dem Grundstück Fl.Nr. 1875/2, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg 5, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2014 ö 2.8

Beschluss

  1. Der Bauantrag für die Errichtung einer zweigeschossigen Gewerbehalle für ein Designbüro mit Werkstattbereich im Gewerbegebiet an der Ach, wird zurückgestellt.

  1. Zur weiteren Behandlung im Gemeinderat ist ein Nachweis für die Stellplätze vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Standort für die Errichtung einer Ladestation für E-Bikes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2014 ö beschließend 4

Beschluss

1.        Als Standort für die Errichtung einer Ladestation für E-Bikes wird die Gaststätte „Rosinger Hof“ im Haus im Moos festgelegt.

2.        Für die Umsetzung ist die Stiftung Freilichtmuseum Haus im Moos zuständig.

3.        Von Seiten der Gemeinde Karlshuld wird ein Betrag von 7.000 Euro für die Errichtung einer Ladestation für E-Bikes zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12. Zuschussantrag des Förderkreises des Stammes Totila Karlshuld e.V. zur Beschaffung eines neuen Fahrzeuges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2014 ö beschließend 12

Beschluss

  1. Dem Förderkreis des Stammes Totila Karlshuld e.V. wird für die Beschaffung eines neuen Busses ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € gewährt.

2.        Die Auszahlung des Zuschusses hat nach Vorlage der bezahlten Rechnung für das Fahrzeug (mit Überweisungsbeleg oder Quittung) und Zulassung des Fahrzeuges auf den Verein zu erfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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15. Zuschussantrag des Sportvereines Grasheim für die Jugendarbeit 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2014 ö beschließend 15

Beschluss

Dem Sportverein Grasheim e. V. wird für die Jugendarbeit im Jahr 2014 einschließlich des Pachtzinses ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 3 .000,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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14. Zuschussantrag des Sportvereines Karlshuld für die Jugendarbeit 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2014 ö beschließend 14

Beschluss

Dem Sportverein Karlshuld 1932 e.V. wird für die Jugendarbeit im Jahr 2014 ein einmaliger Zuschuss von 6.000,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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16. 45. Donaumoos-Volksfest in Karlshuld - Programm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2014 ö informativ 16
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13. Anschaffung von Spielgeräten für den Spielplatz der Evangelischen Kirche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2014 ö 13

Beschluss

  1. Die Gemeinde Karlshuld bezuschusst die Instandsetzung und den Erwerb von neuen Spielgeräten für den Spielplatz der Evangelischen Kirche  in Höhe von  5.000 – 7.000 Euro.
  2. Die A nschaffung hat in Abstimmung mit der Gemeinde Karlshuld zu erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.5. Umbau eines bestehenden Stadels zu einem Partyservice auf dem Grundstück Fl.Nr. 23/21, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 102a, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2014 ö 2.5

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Geh-/ Radweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen, soweit diese noch nicht vorhanden ist.

3.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

4.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.

5.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

6.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

7.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

8.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

9.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 315/40, Gemarkung Karlshuld, Untere Achstraße 41a, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2014 ö 2.1

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

3.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die angrenzende Obere Achstraße gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.

4.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

5.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.

6.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.

7.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

8.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf der angrenzenden Straße nicht beeinträchtigt werden.

9.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
10.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

11.         Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug  ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2.6. Tektur - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Grundstücken Fl.Nr. 212/12 und 212/11 Gemarkung Karlshuld (Hauptstraße 47 a) - Änderung der Höhenlage um 0,45 m

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2014 ö beschließend 2.6

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2.9. Errichtung einer Werbeanlage (1,48 m²) auf dem Grundstück Fl.Nr. 90/6, Gemarkung Karlshuld (Neuburger Straße 3, 86668 Karlshuld)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2014 ö beschließend 2.9

Beschluss

Für die Errichtung der o.a. Werbeanlage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Genehmigung von überplanmäßigen / außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2014 ö beschließend 7

Beschluss

Die bei o.g. Haushaltsstellen entstandenen Mehrausgaben werden als überplanmäßige / außerplanmäßige Ausgaben genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Vorlage der Jahresrechnung 2013 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2014 ö informativ 6
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8. Zuschuss "Trägerverein Jugendtreff Karlshuld e.V."

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2014 ö beschließend 8

Beschluss

Dem Trägerverein Jugendtreff Karlshuld e.V. ist für das Jahr 2014 ein Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Diakonie-Sozialstation Donaumooser Land

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2014 ö beschließend 11

Beschluss

Dem Diakonischen Werk Ingolstadt e.V. wird für die Diakonie-Sozialstation Donaumooser Land für das Jahr 2014 ein einmaliger Zuschuss von 4.900,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Antrag der Kath. Dorfhelferinnen & Betriebshelfer in Bayern GmbH auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2014 ö beschließend 10

Beschluss

Die KDBH GmbH – Station Neuburg-Schrobenhausen – ist für das Jahr 2014 ein Zuschuss in Höhe von 531,10 € zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Neuanschaffungen für die Kinderkrippe im Jahr 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2014 ö beschließend 5

Beschluss

  1. Die o.g. Gegenstände können beschafft werden.

  1. Die unter Punkt 3 genannten „zusätzlichen Kosten“ werden akzeptiert.

  1. Die Beträge sind im Haushalt 2014 einzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. "Wir füreinander - die Nachbarschaftshilfe" - Zuschussantrag für die Haushaltsjahre 2014 und 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2014 ö beschließend 9

Beschluss

  1. Die Gemeinde Karlshuld bewilligt für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 einen jährlichen Zuschuss von 1.000,00 €.
  2. Der Betrag ist im jeweiligen Jahr  am 31. Oktober an den Caritasverband Neuburg-Schrobenhausen e.V. zu überweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.7. Zufahrt über das gemeindliche Grundstück Fl.Nr. 304/11, Gemarkung Karlshuld, in der Ludwigstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2014 ö beschließend 2.7

Beschluss

Aufgrund der geringen Breite der Straße wird eine Zufahrt über die Ludwigstraße für landwirtschaftliche Fahrzeuge abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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18. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2014 ö informativ 18
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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2014 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 10.03.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2014 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2014 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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17. Goldenes Buch der Gemeinde Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2014 ö beschließend 17
Datenstand vom 10.06.2014 09:36 Uhr