Datum: 06.05.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
11 Bauanträge
12 Anfragen, Sonstiges
1 Vorstellung und Vereidigung der neuen Gemeinderatsmitglieder
2 Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister
3 Wahl der weiteren Bürgermeister
4 Festsetzung der Entschädigung für die ehrenamtlichen weiteren Bürgermeister
8 Beratung über die Geschäftsordnung für den Gemeinderat
5 Beschlussfassung über die Festlegung eines Sitzungsgeldes
6 Beschlussfassung über die Art der gemeindlichen Ausschüsse
6.1 Beschlussfassung über das Verfahren der Sitzungsverteilung in den Ausschüssen
7 Bekanntgabe der Fraktionssprecher und deren Stellvertreter
11.1 Dachgeschossausbau eines bestehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 75/4, Gemarkung Grasheim
11.3 Neubau eines Geschäftshauses mit 3 Wohnungen und 9 Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 457/57 und 457/229, Unterer Kanal 70, 86668 Karlshuld
10 Festlegung der Aufwandsentschädigung für den Ersten Bürgermeister
9 Festlegung der Besoldung für den Ersten Bürgermeister
6.2 Beschlussfassung über die Zahl der Ausschussmitglieder
3.3 Vereidigung der weiteren Bürgermeister
3.2 Wahl des dritten Bürgermeisters
3.1 Wahl des zweiten Bürgemeisters
11.2 Aufstockung der bestehenden Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 440/1, Gemarkung Karlshuld in Kleinhohenried 7

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11. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2014 ö informativ 11
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12. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2014 ö informativ 12
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1. Vorstellung und Vereidigung der neuen Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2014 ö informativ 1
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2. Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2014 ö beschließend 2

Beschluss

Der Gemeinderat Karlshuld beschließt, zwei weitere ehrenamtliche Bürgermeister gemäß Art. 35 Abs. 1 i.V.m. Art. 51 Abs. 3 GO aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Wahl der weiteren Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2014 ö beschließend 3
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4. Festsetzung der Entschädigung für die ehrenamtlichen weiteren Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2014 ö beschließend 4

Beschluss

1.        Der Gemeinderat von Karlshuld beschließt, die monatliche Entschädigung für den Zweiten Bürgermeister auf 250,00 € und für den Dritten Bürgermeister auf 150,00 €  festzusetzen.
       
2.        Die Entschädigung für die Vertretung des Ersten Bürgermeister wird wie folgt festgesetzt:

In der Zeit, in welcher der Zweite bzw. der Dritte Bürgermeister den Ersten Bürgermeister Karl Seitle vertreten, erhalten sie für die ersten zehn Arbeitstage pro Vertretungstag eine Entschädigung von 60,00 €. Dauert die Vertretungszeit ununterbrochen länger als 10 Arbeitstage, so erhalten sie ab dem 11. Vertretungstag eine tägliche Entschädigung von 80,00 €. Wird der Vertretungszeitraum auch nur an einem Tag durch die Anwesenheit des Ersten Bürgermeisters unterbrochen, so beginnt die Berechnung von Neuem.

Die festgesetzte Entschädigung unter Punkt 1 und 2 nimmt nicht an der dynamischen Erhöhung teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Beratung über die Geschäftsordnung für den Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2014 ö beschließend 8
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5. Beschlussfassung über die Festlegung eines Sitzungsgeldes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2014 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 40,00 € gewährt wird. Für die im Rahmen der Mandatsausübung anfallenden Kosten mit dem Umgang von elektronischen Dokumenten (z.B. Fertigung von Ausdrucken) wird eine monatliche IT-Pauschale von 10,00 EUR gewährt.

Darüber hinaus werden den Gemeinderatsmitgliedern keine weiteren Entschädigungen z.B. für Verdienstausfall oder Nachteile im beruflichen oder häuslichen Bereich gewährt.

Die vom Gemeinderat bestellten Referenten erhalten für ihre Tätigkeit eine monatliche Entschädigung von 40,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Beschlussfassung über die Art der gemeindlichen Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2014 ö 6
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6.1. Beschlussfassung über das Verfahren der Sitzungsverteilung in den Ausschüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2014 ö beschließend 6.1

Beschluss

Der Gemeinderat Karlshuld beschließt, dass die Sitze in den gemeindlichen Ausschüssen nach dem Hare-Niemeyer Verfahren verteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Bekanntgabe der Fraktionssprecher und deren Stellvertreter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2014 ö informativ 7
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11.1. Dachgeschossausbau eines bestehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 75/4, Gemarkung Grasheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2014 ö 11.1

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos, Neuburger Straße 10) einzuholen.

3.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

4.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

5.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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11.3. Neubau eines Geschäftshauses mit 3 Wohnungen und 9 Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 457/57 und 457/229, Unterer Kanal 70, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2014 ö 11.3

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernhemen erteilt.

2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

3.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Geh-/ Radweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.

4.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

5.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

6.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

7.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.

8.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

9.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

10.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

11.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

12.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Festlegung der Aufwandsentschädigung für den Ersten Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2014 ö beschließend 10

Beschluss

Der Gemeinderat Karlshuld beschließt, dem Ersten Bürgermeister Karl Seitle eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 687,56 EUR zu gewähren.

Die festgesetzte Entschädigung nimmt an der dynamischen Erhöhung teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Festlegung der Besoldung für den Ersten Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2014 ö beschließend 9

Beschluss

Der Gemeinderat Karlshuld beschließt, den Ersten Bürgermeister Karl Seitle ab 01.05.2014 (wie bisher) nach Besoldungsgruppe A 16 zu besolden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6.2. Beschlussfassung über die Zahl der Ausschussmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2014 ö beschließend 6.2
zum Seitenanfang

3.3. Vereidigung der weiteren Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2014 ö informativ 3.3
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3.2. Wahl des dritten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2014 ö informativ 3.2
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3.1. Wahl des zweiten Bürgemeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2014 ö informativ 3.1
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11.2. Aufstockung der bestehenden Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 440/1, Gemarkung Karlshuld in Kleinhohenried 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2014 ö 11.2

Beschluss

1.        Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

1.        Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern.


2.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße und auf dem Geh-/Radweg, sowie im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

3.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße und des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

4.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Straße und dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

5.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der angrenzenden Straße bzw. dem Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatz- ansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße und des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.05.2014 08:27 Uhr