Datum: 24.06.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:26 Uhr bis 19:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
4 Grabstein des ehemaligen Pfarrers Lutz - Kostenbeteiligung der Gemeinde Karlshuld
2.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport auf dem Grundstück Fl.Nr. 495, Gemarkung Karlshuld (Ingolstädter Straße 154 a)
5 Erweiterung des Betreuungsangebotes in der Mittagsbetreuung der Grundschule Karlshuld
3 Beteiligung der Gemeinde Karlshuld am neuen Leader-Programm 2014 - 2020
2.1 Neubau eines Doppelhauses mit Doppelgaragen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 162/1 Gemarkung Karlshuld (Neuburger Straße 26)
7 Anfragen, Sonstiges
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 20.05.2014
2.2 Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 604, Gemarkung Karlshuld (Ingolstädter Straße 138 b)
6 Bayerisches Staatsministerium des Innern für Bau und Verkehr - Dankeschön für 40 Jahre aktiven Feuerwehrdienst
2.4 Errichtung einer zweigeschossigen Gewerbehalle für ein Designbüro mit Werkstattbereich auf dem Grundstück Fl.Nr. 1875/2, Gemarkung Karlshuld (Am Kreuzweg 5)

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4. Grabstein des ehemaligen Pfarrers Lutz - Kostenbeteiligung der Gemeinde Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.06.2014 ö beschließend 4

Beschluss

  1. Zum Erwerb des Grabsteines des ehemaligen Pfarrers Lutz beteiligt sich die Gemeinde Karlshuld an den Gesamtkosen mit 1.000 €.

  1. Der Betrag ist nach Vorlage des Kaufvertrages an den Kulturhistorischen Verein Donaumoos e.V. zu überweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport auf dem Grundstück Fl.Nr. 495, Gemarkung Karlshuld (Ingolstädter Straße 154 a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.06.2014 ö beschließend 2.3

Beschluss

  1. Für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport auf dem Grundstück Fl.Nr. 495 Gemarkung Karlshuld wird das gemeindliche Einvernehmen für die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Einfachen Bebauungsplanes nach Art. 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

2.        Für die Erteilung einer „isolierten Befreiung“ für den Altbestand auf dem Grundstück Fl.Nr. 495 Gemarkung Karlshuld wird ebenfalls das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Erweiterung des Betreuungsangebotes in der Mittagsbetreuung der Grundschule Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.06.2014 ö beschließend 5

Beschluss

Dem Empfehlungsbeschluss des Sozialausschusses wird zugestimmt.

Für das Schuljahr 2014/2014 ist eine verlängerte Mittagsbetreuung bis 15.30 Uhr einzurichten. Die Betreuung soll durch zwei geeignete Personen erfolgen. Den Kindern ist ein Mittagessen anzubieten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Beteiligung der Gemeinde Karlshuld am neuen Leader-Programm 2014 - 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.06.2014 ö beschließend 3

Beschluss

Die Gemeinde Karlshuld wird sich bei erfolgreicher Bewerbung der Leader Aktionsgruppe Altbayerisches Donaumoos e.V. an der Leaderperiode 2014 – 2020 beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.1. Neubau eines Doppelhauses mit Doppelgaragen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 162/1 Gemarkung Karlshuld (Neuburger Straße 26)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.06.2014 ö beschließend 2.1

Beschluss

1.          Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

  1. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.

  1.     Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1.     Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  1.     Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.06.2014 ö informativ 7
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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.06.2014 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 20.05.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.06.2014 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.05.2014 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.2. Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 604, Gemarkung Karlshuld (Ingolstädter Straße 138 b)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.06.2014 ö beschließend 2.2

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Für die Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB bzgl. der Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

a)        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
b)        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
c)        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
d)        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
e)        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Bayerisches Staatsministerium des Innern für Bau und Verkehr - Dankeschön für 40 Jahre aktiven Feuerwehrdienst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.06.2014 ö beschließend 6

Beschluss

Für die Ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden der Gemeinde Karlshuld, denen ab 01. Januar 2014 das Ehrenzeichen für 40 Jahre aktiven Feuerwehrdienst ausgehändigt wird, übernimmt die Gemeinde Karlshuld die Kosten für eine Woche Aufenthalt des Ehepartners bzw. einer Begleitperson im Feuerwehrerholungsheim Sankt Florian in Bayerisch Gmain.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.4. Errichtung einer zweigeschossigen Gewerbehalle für ein Designbüro mit Werkstattbereich auf dem Grundstück Fl.Nr. 1875/2, Gemarkung Karlshuld (Am Kreuzweg 5)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.06.2014 ö beschließend 2.4

Beschluss

Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, die erforderlichen Stellplätze sind gegenüber dem Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.07.2014 08:31 Uhr