Datum: 09.09.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
3 Antrag auf Erlaubnis zur Anlage einer Kurzumtriebskultur (Energiewald) auf den Flurnummern 599, 501, 605 und 606 Gemarkung Karlshuld
2.3 Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zum Neubau eines Wohnhauses mit 5 Wohneinheiten, 5 Garagen und 5 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 373 Tfl. Gemarkung Karlshuld (Oberer Kanal 66a)
2.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 210 Gemarkung Karlshuld (Hauptstraße 43)
2.1 Information über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens während der Sommerpause
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 05.08.2014
8 Anfragen, Sonstiges
7 Rosenfest 2014 - Kostenbeteiligung
6 Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Karlshuld
5 Bedarfsanerkennung von Plätzen für die Betreuung von Schulkindern nach Art. 7 BayKiBiG
4 Antrag auf Anbringen einer Randdiele auf Kosten der Gemeinde durch Herrn und Frau Manfred und Jutta Oppenheimer, Schrobenhausener Straße 29, 86668 Karlshuld

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3. Antrag auf Erlaubnis zur Anlage einer Kurzumtriebskultur (Energiewald) auf den Flurnummern 599, 501, 605 und 606 Gemarkung Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 09.09.2014 ö 3

Beschluss

Dem Antrag auf Erlaubnis einer Kurzumtriebskultur durch die Eheleute Regina und Manfred Pelzer, Unterer Kanal 62a, 86668 Karlshuld auf den Fl.Nrn. 599, 501, 605 und 606, Gemarkung Karlshuld, wird unter folgenden Auflagen zugestimmt:

1.        Der Zaun zum Schutz der Kurzumtriebskultur ist nicht unmittelbar auf die Grenze zu setzen.
2.        Die Kultur ist mit einem zweireihigen Strauchmantel zu umpflanzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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2.3. Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zum Neubau eines Wohnhauses mit 5 Wohneinheiten, 5 Garagen und 5 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 373 Tfl. Gemarkung Karlshuld (Oberer Kanal 66a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 09.09.2014 ö beschließend 2.3

Beschluss

1.        Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Durch das Bauvorhaben sind die Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes der Gemeinde Karlshuld einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 210 Gemarkung Karlshuld (Hauptstraße 43)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 09.09.2014 ö beschließend 2.2

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Ein neuer Anschluss an das gemeindliche Abwassernetz ist nicht möglich. Die auf dem Grund-stück Fl.Nr. 212/5 Gemarkung Karlshuld vorhandene Abwasser-Hausanschlussleitung für das Anwesen „Hauptstraße 41“ ist deshalb zu nutzen. Die Verlängerung der Abwasser-Hausanschlussleitung bis zu o.g. Bauvorhaben hat auf Kosten des Bauherrn zu erfolgen.
2.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
3.        Für das Bauvorhaben ist die bestehende Zufahrt zu nutzen.
4.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
5.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt vor dem Geh-/ Radweg eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne) einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.
6.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
7.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
8.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.
9.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
10.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
11.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
12.        Pro neugeschaf fener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
13.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2.1. Information über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens während der Sommerpause

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 09.09.2014 ö informativ 2.1
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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 09.09.2014 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 05.08.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 09.09.2014 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.08.2014 w ird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 09.09.2014 ö informativ 8
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7. Rosenfest 2014 - Kostenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 09.09.2014 ö beschließend 7

Beschluss

Der o.a. Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 09.09.2014 ö beschließend 6

Beschluss

Aufgrund von Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO, BayRS 2020-1-1-I) und Art. 1, 2 Abs. 1 und 8 des Kommunalabgabengesetzes – KAG – (BayRS 2024-1-I) erlässt die Gemeinde Karlshuld folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Karlshuld:


§ 1


In die Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Karlshuld wird folgender § 2 a neu eingefügt:

§ 2 a

  1. Die Benutzungsgebühr (Elternbeitrag) beträgt für die Hortbetreuung von Schulkindern im Kindergarten monatlich bei einer durchschnittlich täglichen Buchungszeit

a)                        von mehr als 1 Stunden bis zu 2 Stunden :        45,00 €

               b)                von mehr als 2 Stunden bis zu 3 Stunden :        50,00 €

               c)                von mehr als 3 Stunden bis zu 4 Stunden :        55,00 €


  1.   Ein Spielgeld wird nicht erhoben.

  1.   Bei vorübergehender Abwesenheit des Kindes (z.B. wegen Krankheit, Teilnahme an der Urlaubsreise der Eltern, usw.) ist die Gebühr (Elternbeitrag) weiter zu entrichten. Eine Gebührenerstattung erfolgt nicht.

4.                Die volle monatliche Gebühr (Elternbeitrag) ist auch dann zu zahlen, wenn die Aufnahme eines Kindes während eines begonnenen Monats erfolgt oder wenn ein Kind während des Monats austritt.

5.                Der Ferienmonat August bleibt gebührenfrei.


§ 2


Diese Satzungsänderung tritt am 10. September 2014 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Bedarfsanerkennung von Plätzen für die Betreuung von Schulkindern nach Art. 7 BayKiBiG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 09.09.2014 ö beschließend 5

Beschluss

Im Kindergarten (Haus 1 und Haus 2) der Kindertagesstätte Karlshuld werden ab September 2014 25 Plätze für Schulkinder der 1 bis 4 Klasse nach Art. 7 Abs. 2 Bay KiBiG als bedarfsnotwendig anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Anbringen einer Randdiele auf Kosten der Gemeinde durch Herrn und Frau Manfred und Jutta Oppenheimer, Schrobenhausener Straße 29, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 09.09.2014 ö 4

Beschluss

1.        Der Gemeinderat lehnt den Antrag auf Anbringen einer Randdiele auf Kosten der Gemeinde durch Herrn und Frau Manfred und Jutta Oppenheimer, Schrobenhausener Straße 29, 86668 Karlshuld ab.
2.        Erster Bürgermeister Seitle empfiehlt den Eheleuten Oppenheimer, das Gespräch mit dem Planungsbüro zu suchen, um ein eventuell feineres Material verbauen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.10.2014 10:32 Uhr