Datum: 21.10.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:38 Uhr bis 20:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
3.2 Ausbau von zwei Dachgeschosswohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 260/19, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 111 d, 86668 Karlshuld
3.1 Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 108, Germarkung Karlshuld, Neuburger Straße 39, 86668 Karlshuld
3 Bauanträge
2 Vereidigung des nachrückenden Gemeinderatsmitgliedes
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 23.09.2014
8 Beteiligung der Gemeinde Karlshuld an der neuen Leader-Periode 2014 - 2020
7 Aufstellung von Glascontainern - Information der Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen
6 Sanierung der Hallenbeleuchtung in der Mehrzweckhalle der Gemeinde Karlshuld - Information
5 Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet "Gewerbering Brunnen - Osterweiterung" und 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brunnen - Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
4 Bebauungsplangebiet "Gewerbegebiet An der Ach II", Beschluß über den Entwurf des Bebauungsplanentwurfs und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit
3.6 Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung eines Einfamilienhauses in zweiter Reihe als Anbau an die bestehenden Garagen des Anwesens "Augsburger Straße 90"
3.5 Antrag auf isolierte Befreiung, Errichtung eines Sichtschutzzaunes mit einer Höhe von 1,80 m mit waagrechter Holzlattung, Erlenweg 8, 86668 Karlshuld
3.4 Anbau zur Überdachung einer Kühlbox am Rosinger Hof auf dem Grundstück Fl.Nr. 457/59, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 108, 86668 Karlshuld
3.3 Anbau von zwei Kinderzimmern an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 132/6, Gemarkung Karlshuld, Obere Achstraße 30a, 86668 Karlshuld
15 Anfragen, Sonstiges
14 Verabschiedung des langjährigen Gemeinderatsmitgliedes Anton Krammer
13 Erste Änderung zur Anlage der Geschäftsordnung zum 21.10.2014
12 Freiwillige Feuerwehren Karlshuld und Grasheim - Erhöhung der Kostenbeteiligung bei der Beschaffung von Feuerwehrschutzstiefeln
11 Feuerwehrgerätehaus der FFW Karlshuld - Erledigung der gravierenden Sicherheitsmängel - Schreiben des 1. Kommandanten der FFW Karlshuld
10 Zuschussantrag des Partnerschaftsvereins Karlshuld-Beška
9 Kommunale Partnerschaft Karlshuld-Beška - Bestätigung der Berufung zum Partnerschaftsbeauftragten

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3.2. Ausbau von zwei Dachgeschosswohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 260/19, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 111 d, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.10.2014 ö 3.2

Beschluss

1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Die bestehende Abwasser-Leitung ist zu beachten (siehe beiliegenden Lageplan); sie darf nicht überbaut werden.

3.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

4.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien ist weder auf dem Geh- und Radweg entlang der Hauptstraße, noch auf der Staatsstraße 2043 (Hauptstraße) bzw. der Kreisstraße ND 15 (Unterer Kanal) erlaubt.

5.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh- und Radweges und der Straßen zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

6.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh-/Radweg und den beiden Straßen nicht beeinträchtigt werden.

7.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am Geh-/ Radweg entlang der Hauptstraße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

8.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

9.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3.1. Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 108, Germarkung Karlshuld, Neuburger Straße 39, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.10.2014 ö 3.1

Beschluss

1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Überschreitung der hinteren Bau grenze wird zugestimmt.
2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

3.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

4.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.

5.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

6.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

7.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

8.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

9.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.10.2014 ö informativ 3
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2. Vereidigung des nachrückenden Gemeinderatsmitgliedes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.10.2014 ö beschließend 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 23.09.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.10.2014 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2014 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Beteiligung der Gemeinde Karlshuld an der neuen Leader-Periode 2014 - 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.10.2014 ö beschließend 8

Beschluss

  1. Die Gemeinde Karlshuld wird sich bei erfolgreicher Bewerbung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Altbayerisches Donaumoos an der Leader-Periode 2014-2020 beteiligen und die Finanzierung des LAG-Managements in dem dazu erforderlichen Umfang unterstützen.
  2. Der voraussichtliche Mitgliedsbeitrag beträgt 60 Cent pro Einwohner und Jahr.
  3. Der Finanzierungsbedarf der LAG wird im Abstand von 3 Jahren überprüft und bei Bedarf angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Aufstellung von Glascontainern - Information der Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.10.2014 ö beschließend 7

Beschluss

Den Landkreisbetrieben Neuburg/Schrobenhausen ist mitzuteilen, dass in der Gemeinde Karlshuld am Schützenheim in Grasheim ei n weiterer Standort für Altglascontainer errichtet werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Sanierung der Hallenbeleuchtung in der Mehrzweckhalle der Gemeinde Karlshuld - Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.10.2014 ö 6
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5. Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet "Gewerbering Brunnen - Osterweiterung" und 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brunnen - Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.10.2014 ö beschließend 5

Beschluss

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „Gewerbering Brunnen - Osterweiterung“ (GE) und die 5.Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brunnen werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplangebiet "Gewerbegebiet An der Ach II", Beschluß über den Entwurf des Bebauungsplanentwurfs und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.10.2014 ö 4

Beschluss

Der vorliegende Entwurf des Planungsbüros Wipfler wird gebilligt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3.6. Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung eines Einfamilienhauses in zweiter Reihe als Anbau an die bestehenden Garagen des Anwesens "Augsburger Straße 90"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.10.2014 ö beschließend 3.6

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses in zweiter Reihe auf dem Grundstück Fl.Nr. 19, Gemarkung Grasheim (Augsburger Str. 90), wird n i c h t zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3.5. Antrag auf isolierte Befreiung, Errichtung eines Sichtschutzzaunes mit einer Höhe von 1,80 m mit waagrechter Holzlattung, Erlenweg 8, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.10.2014 ö 3.5

Beschluss

Der Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes mit einer Höhe von   1,80 m auf dem Grundstück Fl.Nr. 322/24, Gemarkung Karlshuld am Erlenweg 8, wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 13

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3.4. Anbau zur Überdachung einer Kühlbox am Rosinger Hof auf dem Grundstück Fl.Nr. 457/59, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 108, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.10.2014 ö 3.4

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.

3.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.

4.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

5.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf der angrenzenden Straße nicht beeinträchtigt werden.

6.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der angrenzenden Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße in Kleinhohenried – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3.3. Anbau von zwei Kinderzimmern an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 132/6, Gemarkung Karlshuld, Obere Achstraße 30a, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.10.2014 ö 3.3

Beschluss

1.        Dem B auvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

1.        Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Gemeindestraße bzw. dem Straßenbankett ist nicht erlaubt.

3.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der „Oberen Achstraße“ zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

4.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf der angrenzenden Straße nicht beeinträchtigt werden.

5.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der  angrenzenden Gemeindestraße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Oberen Achstraße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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15. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.10.2014 ö informativ 15
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14. Verabschiedung des langjährigen Gemeinderatsmitgliedes Anton Krammer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.10.2014 ö informativ 14
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13. Erste Änderung zur Anlage der Geschäftsordnung zum 21.10.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.10.2014 ö beschließend 13
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12. Freiwillige Feuerwehren Karlshuld und Grasheim - Erhöhung der Kostenbeteiligung bei der Beschaffung von Feuerwehrschutzstiefeln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.10.2014 ö beschließend 12

Beschluss

1.        Die Beschaffung von Feuerwehrschutzstiefeln der beiden Feuerwehren Karlshuld und Grasheim ist mit 100,00 € pro Paar zu bezuschussen.

2.        Die Auszahlung hat nach Vorlage der Rechnung an die jeweilige Feuerwehr zu erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Feuerwehrgerätehaus der FFW Karlshuld - Erledigung der gravierenden Sicherheitsmängel - Schreiben des 1. Kommandanten der FFW Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.10.2014 ö informativ 11
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10. Zuschussantrag des Partnerschaftsvereins Karlshuld-Beška

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.10.2014 ö beschließend 10

Beschluss

1.        Im Haushalt des Jahres 2015 sind für den Partnerschaftsverein Karlshuld – Beška  wieder    10.000 Euro einzustellen.

2.        Ein Teilbetrag dieses Zuschusses in Höhe von 5.000 Euro ist bereits im November 2014 auf das Konto des Partnerschaftsvereines Karlshuld – Beška zu überweisen.

3.        Die überplanmäßige Ausgabe wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Kommunale Partnerschaft Karlshuld-Beška - Bestätigung der Berufung zum Partnerschaftsbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.10.2014 ö beschließend 9

Beschluss

Herr Dekan Karl-Heinz Wendel wird weiterhin als Partnerschaftsbeauftragter für die kommunale Partnerschaft Karlshuld-Beška bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2014 07:47 Uhr