Datum: 28.06.2012
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 20:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
6 Sport- und Mehrzweckhalle - Mobile Hallenfußballbande
5 Zuschußantrag des SV Grasheim e.V.
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 22.05.2012
4 Abbau von öffentlichen Telefonstellen
3 Feststellungsbeschluß zur 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Karlshuld
2.1 Errichtung eines Garagenanbaues und einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 182/7 Gemarkung Karlshuld (Lindenstraße 10)
2.2 Errichtung eines Anbaus an die bestehende Halle (Hallenverlängerung) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1874/19 Gemarkung Karlshuld (Am Kreuzweg 7)
2.3 Errichtung eines Schafstalls auf dem Grundstück Fl.Nr. 141/1 Gemarkung Karlshuld (bei Neuburger Straße 69a)
2.4 Neubau einer Kartoffelsortierhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 456/37 Gemarkung Karlshuld (Kleinhohenried 64)
2.5 Errichtung einer landwirtschaftlichen Unterstellhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 127 Gemarkung Grasheim (Schrobenhausener Straße 92)
7 Aufstellung von neuen Bänken

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6. Sport- und Mehrzweckhalle - Mobile Hallenfußballbande

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2012 ö beschließend 6

Beschluss

1.        Die Fa. BOS, Münster ist mit der Lieferung mit Erstaufbau einer Hallenfußballbande aus stabilen Kunststoff-Sandwichplatten zu o.a. Angebotspreis zu beauftragen.

2.        Die Sportvereine Karlshuld und Grasheim sowie die JFG Donaumoos sind mit jeweils 500,00 € an den o.a. Kosten für eine neue mobile Hallenbußballbande zu beteiligen.

3.        Die Gemeinde Karlshuld übernimmt die restlichen Kosten in Höhe von 4.392,80 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Zuschußantrag des SV Grasheim e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2012 ö beschließend 5

Beschluss

Dem SV Grasheim e.V. wird für die o.g. Baumaßnahmen ein Zuschuss in Höhe von 25 % der Gesamtkosten, höchstens 3.800,00 € gewährt.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Rechnungen.

Ein zinsloses Darlehen wird nicht gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2012 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 22.05.2012

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2012 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.05.2012 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Abbau von öffentlichen Telefonstellen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2012 ö informativ 4

Beschluss

Der Abbau der o.a. Telefonstellen wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Feststellungsbeschluß zur 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2012 ö 3

Beschluss

Die vom Architekturbüro Lüling, Leiblfing und dem Planungsbürog Ecker, Schrobenh ausen  ausgearbeitete  8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Karlshuld   wird zusammen mit der Begründung und dem Umweltbericht (jeweils in der Fassung vom 06.02.2012) hiermit festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2.1. Errichtung eines Garagenanbaues und einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 182/7 Gemarkung Karlshuld (Lindenstraße 10)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2012 ö beschließend 2.1

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Zur Erteilung einer Befreiung nach Art. 31 Abs. 2 BauGB für den Garagenanbau wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Folgende Auflagen sind zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Straße und auf dem Gehweg ist nicht erlaubt.

3.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße und des Gehweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

4.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Straße und dem angrenzenden Gehweg nicht beeinträchtigt werden.

5.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Erschließungsanlage (Lindenstraße und angrenzender Gehweg) entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Erschließungsanlage (Straße und Gehweg) – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2.2. Errichtung eines Anbaus an die bestehende Halle (Hallenverlängerung) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1874/19 Gemarkung Karlshuld (Am Kreuzweg 7)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2012 ö beschließend 2.2

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Folgende Auflagen sind zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Bei der Abwasserentsorgung ist die Entwässerungssatzung der Gemeinde Karlshuld (EWS) zu beachten; insbesondere wird auf die Beachtung des § 15 (Einleitungsverbot) und § 16 (Einbau von Abscheidern) hingewiesen.

3.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Erschließungsanlage (Geh-/Radweg, Grünstreifen bzw. Straße „Am Kreuzweg“) ist nicht erlaubt.

4.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

5.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem  Geh-/Radweg und der Straße „Am Kreuzweg“ nicht beeinträchtigt werden.

6.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Erschließungsanlage (Straße, Geh-/Radweg, Grünstreifen) entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Erschließungs anlage – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

7.        Die erforderliche Anzahl der Kfz-Stellplätze für die Erweiterung der Halle ist vom Bauamt des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen festzusetzen.

8.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2.3. Errichtung eines Schafstalls auf dem Grundstück Fl.Nr. 141/1 Gemarkung Karlshuld (bei Neuburger Straße 69a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2012 ö beschließend 2.3

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.


Folgende Auflagen sind zu beachten:

Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2.4. Neubau einer Kartoffelsortierhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 456/37 Gemarkung Karlshuld (Kleinhohenried 64)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2012 ö beschließend 2.4

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindlichen Einvernehmen erteil.

Folgende Auflagen sind zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Bei einer evtl. Abwasserentsorgung ist die Entwässerungssatzung der Gemeinde Karlshuld (EWS) zu beachten; insbesondere wird auf die Beachtung des § 15 (Einleitungsverbot) und § 16 (Einbau von Abscheidern) hingewiesen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Straße und dem Geh-/Radweg, sowie im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Straße und auf dem Geh-/Radweg nicht beein trächtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Gemeindestraße am Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße und des Geh-/ Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2.5. Errichtung einer landwirtschaftlichen Unterstellhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 127 Gemarkung Grasheim (Schrobenhausener Straße 92)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2012 ö beschließend 2.5

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Folgende Auflage sind zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen,   ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten.  Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos, Neuburger Straße 10) einzuholen.

3.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

4.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

5.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Aufstellung von neuen Bänken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2012 ö beschließend 7

Beschluss

  1. Entlang des Verbindungsweges zwischen Tennisheim und Mehrzweckhalle sind zwei neue Bänke aufzustellen.

  1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, zwei neue Bänke zu beschaffen.

  1. Bei den bestehenden Bänken ist eine Renovierung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2013 13:06 Uhr