Datum: 27.01.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:34 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
2.2 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit zwei Wohneinheiten und Einzelgarage mit überdachtem Freisitz auf dem Grundstück Fl.Nr. 43, Gemarkung Karlshuld, Hauptstr. 50
2.1 Errichtung von zwei Dachgauben am bestehenden Wohnhaus auf Fl.Nr. 686/0, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 165
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 18.12.2014
9 Anfragen, Sonstiges
8 Information zur Einladung durch Herrn Oberbürgermeister Dr. René Pöltl, Stadt Schwetzingen zum Schwetzinger Lichterfest am 25. Juli 2015
7 Eintragung in das Goldene Buch der Gemeinde Karlshuld - Künftige Vorgehensweise
6 Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in der Gemeinde Karlshuld
5 Antrag EG Qualitätskartoffel ND-SOB auf Nutzung der Sport- und Mehrzweckhalle
4 Errichtung eines Freizeit- und Bewegungsparks
3 Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 16 Gewerbegebiet "An der Ach II" - 1. Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs.1 BauGB - 2. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB
2.4 Änderung eines bereits genehmigten Bauvorhabens, Neubau einer Kartoffelsortierhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 456/37 Gemarkung Karlshuld (Kleinhohenried 64) - Änderung des Brandschutzes
2.3 Nutzungsänderung einer Stallung in eine Wohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 35/0, Gemarkung Grasheim, Augsburger Str. 120, 86668 Karlshuld

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2.2. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit zwei Wohneinheiten und Einzelgarage mit überdachtem Freisitz auf dem Grundstück Fl.Nr. 43, Gemarkung Karlshuld, Hauptstr. 50

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 27.01.2015 ö 2.2

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. D urch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Ein neuer Anschluss an das gemeindliche Abwassernetz ist nicht möglich. Die auf dem Grundstück Fl.Nr. 212/5 Gemarkung Karlshuld vorhandene Abwasser-Hausanschlussleitung für das Anwesen „Hauptstraße 47“ ist deshalb zu nutzen. Die Verlängerung der Abwasser-Hausanschlussleitung bis zu o.g. Bauvorhaben hat auf Kosten des Bauherrn zu erfolgen.

2.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

3.        Für das Bauvorhaben ist die bestehende Zufahrt zu nutzen.

4.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

5.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt vor dem Geh-/ Radweg eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne) einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.

6.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

7.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld einzuholen.

8.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.

9.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

10.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

11.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

12.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

13.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.1. Errichtung von zwei Dachgauben am bestehenden Wohnhaus auf Fl.Nr. 686/0, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 165

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 27.01.2015 ö 2.1

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Einer Überschreitung der zulässigen Traufhöhe von der Dachgaubensatzung der Gemeinde Karlshuld wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 27.01.2015 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 18.12.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 27.01.2015 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.12.2014 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 27.01.2015 ö informativ 9
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8. Information zur Einladung durch Herrn Oberbürgermeister Dr. René Pöltl, Stadt Schwetzingen zum Schwetzinger Lichterfest am 25. Juli 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 27.01.2015 ö beschließend 8
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7. Eintragung in das Goldene Buch der Gemeinde Karlshuld - Künftige Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 27.01.2015 ö beschließend 7
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6. Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in der Gemeinde Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 27.01.2015 ö beschließend 6

Beschluss

Die Gemeinderatsmitglieder sollen sich in ihren Fraktionen Gedanken bezüglich einer Unterbringungsmöglichkeit für Asylbewerber machen und Vorschläge in der nächsten Gemeinderatssitzung vorlegen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Antrag EG Qualitätskartoffel ND-SOB auf Nutzung der Sport- und Mehrzweckhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 27.01.2015 ö beschließend 5

Beschluss

  1. Dem Antrag für die Durchführung der Veranstaltung am 10.07.2015 wird zugestimmt.

  1. Für die Benutzung der Sport- und Mehrzweckhalle wird eine Gebühr von 100,00 € festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Errichtung eines Freizeit- und Bewegungsparks

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 27.01.2015 ö beschließend 4

Beschluss

Für die Errichtung eines Freizeit- und Bewegungsparks in der Gemeinde Karlshuld ist in Zusammenarbeit mit Herrn Herr Oliver Seitz, Ingolstadt ein Standort für einen Bewegungspark mit Bewegungskonzept und Kosten auszuarbeiten. Weitere Planer für den Bewegungspark werden nicht hinzugezogen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 16 Gewerbegebiet "An der Ach II" - 1. Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs.1 BauGB - 2. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 27.01.2015 ö 3
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2.4. Änderung eines bereits genehmigten Bauvorhabens, Neubau einer Kartoffelsortierhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 456/37 Gemarkung Karlshuld (Kleinhohenried 64) - Änderung des Brandschutzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 27.01.2015 ö beschließend 2.4

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.3. Nutzungsänderung einer Stallung in eine Wohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 35/0, Gemarkung Grasheim, Augsburger Str. 120, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 27.01.2015 ö 2.3

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Geh-/ Radweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen, soweit diese noch nicht vorhanden ist.
3.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
4.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
5.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
6.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
7.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
8.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
9.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 25.02.2015 07:46 Uhr