Datum: 24.02.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:03 Uhr bis 20:47 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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13 |
Anfragen, Sonstiges
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12 |
Ratsinformationssystem - Nutzung der Sitzungsapp
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11 |
Standortsuche für ein neues Feuerwehrgerätehaus der FFW Karlshuld
- Vortrag durch Herrn Torsten Löwe, 1. Kommandant der FFW Karlshuld
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10 |
Errichtung einer elektronischen Sirenenanlage als Mastanlage am Oberen Kanal
- Festlegung eines neuen Standortes
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9 |
Freiwillige Feuerwehr Grasheim
- Bedarfsmeldung 2015
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8 |
Freiwillige Feuerwehr Karlshuld
- Bedarfsmeldung 2015
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7 |
Donaumoosvolksfest 2015
- Information über Nachbesprechung
- Bierpreis
- Sperrzeitrechtliche Allgemeinverfügung in der Zeit des Donaumoosvolksfestes vom 29.04.2015 bis 03.05.2015 in der Gemeinde Karlshuld
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6 |
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ingolstädter Straße - 1. Erweiterung" im Gemeindeteil Untermaxfeld
- Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB
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5 |
Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet "Gewerbering Brunnen - Osterweiterung" und 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brunnen
- Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
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4 |
9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Karlshuld
- Behandlung der Träger öffentlicher Belange
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3 |
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 16 Gewerbegebiet "An der Ach II"
- Nachtrag zur Gestaltung der Gebäude
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2.5 |
Neubau eines Bienenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 457/59, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 108, 86668 Karlshuld
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2.4 |
Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 74, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 35, 86668 Karlshuld
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2.3 |
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1664/5, Gemarkung Karlshuld, Jägersbühl 7, 86668 Karlshuld
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2.2 |
Neubau eines Verbrauchermarktes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1874/3, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg 2, 86668 Karlshuld
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2.1 |
Errichtung einer zweigeschossigen Gewerbehalle für ein Designbüro mit Werkstattbereich auf dem Grundstück Fl.Nr. 1875/2, Gemarkung Karlshuld (Am Kreuzweg 5)
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2 |
Bauanträge
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1 |
Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 10.02.2015
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zum Seitenanfang
13. Anfragen, Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.02.2015
|
ö
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informativ
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13 |
zum Seitenanfang
12. Ratsinformationssystem - Nutzung der Sitzungsapp
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.02.2015
|
ö
|
informativ
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12 |
zum Seitenanfang
11. Standortsuche für ein neues Feuerwehrgerätehaus der FFW Karlshuld
- Vortrag durch Herrn Torsten Löwe, 1. Kommandant der FFW Karlshuld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.02.2015
|
ö
|
beschließend
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11 |
zum Seitenanfang
10. Errichtung einer elektronischen Sirenenanlage als Mastanlage am Oberen Kanal
- Festlegung eines neuen Standortes
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
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24.02.2015
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Beschluss
- Am Anwesen Oberer Kanal 80, 86668 Karlshuld ist die alte Sirenenanlage abzubauen.
-
Nachdem keine rechtliche Verpflichtung zum Wiederaufbau besteht, ist im Bereich des Oberen Kanal 80 keine neue elektronische Sirenenanlage zu errichten.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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9. Freiwillige Feuerwehr Grasheim
- Bedarfsmeldung 2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.02.2015
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Beschluss
1. Die Gegenstände für die FFW Grasheim sind zu beschaffen.
2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, für die o.a. Gegenstände sowie für die 3-jährige Funktions- und Belastungsprüfung für Spreizer/Schere/Rettungszylinder Angebote einzuholen.
3. Im Haushalt des Jahres 2015 sind die o.a. Kosten für die G26-Untersuchungen und Ausbildung zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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8. Freiwillige Feuerwehr Karlshuld
- Bedarfsmeldung 2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.02.2015
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Beschluss
1. Die Gegenstände für die FFW Karlshuld sind zu beschaffen.
2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, für die o.a. Gegenstände sowie für die 3-jährige Funktions- und Belastungsprüfung für Spreizer/Schere/Rettungszylinder Angebote einzuholen.
3. Im Haushalt des Jahres 2015 sind die o.a. Kosten für die G26-Untersuchungen und Ausbildung zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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7. Donaumoosvolksfest 2015
- Information über Nachbesprechung
- Bierpreis
- Sperrzeitrechtliche Allgemeinverfügung in der Zeit des Donaumoosvolksfestes vom 29.04.2015 bis 03.05.2015 in der Gemeinde Karlshuld
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
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24.02.2015
|
ö
|
informativ
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7 |
Beschluss
1. Der Bierpreis in Höhe von 7,40 € für das diesjährige Donaumoosvolksfest wird akzeptiert.
2. Die Sperrzeitrechtliche Allgemeinverfügung in der Zeit des Donaumoosvolksfestes vom 29.04.2015 bis 03.05.2015 in der Gemeinde Karlshuld wir wie nachfolgend aufgeführt beschlossen.
Allgemeinverfügung
1. Während des traditionellen Donaumoosvolksfestes vom 29.04.2015 bis 03.05.2015 wird vom 30.04.2015 bis 04.05.2015 die Sperrzeit im gesamten Gemeindegebiet wie folgt festgesetzt:
Beginn 03.00 Uhr – Ende 06.00 Uhr
2. Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 der Allgemeinverfügung wird angeordnet.
3. Kosten werden für diesen Bescheid nicht erhoben.
4. Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung als bekannt gemacht.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6. Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ingolstädter Straße - 1. Erweiterung" im Gemeindeteil Untermaxfeld
- Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
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24.02.2015
|
ö
|
|
6 |
Beschluss
Gegen den Bebauungsplan für das „Gewerbegebiet Ingolstädter Straße – 1.Erweiterung (Stand 12.01.2015)“ der Gemeinde Königsmoos werden keine Einwände erhoben.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5. Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet "Gewerbering Brunnen - Osterweiterung" und 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brunnen
- Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.02.2015
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Beschluss
Gegen den Bebauungsplan für das Gewerbegebiet „Gewerbering Brunnen - Osterweiterung“ (GE) und die 5.Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brunnen werden keine Einwände erhoben.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4. 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Karlshuld
- Behandlung der Träger öffentlicher Belange
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.02.2015
|
ö
|
|
4 |
zum Seitenanfang
3. Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 16 Gewerbegebiet "An der Ach II"
- Nachtrag zur Gestaltung der Gebäude
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.02.2015
|
ö
|
|
3 |
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt den o.a. Änderungen zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
2.5. Neubau eines Bienenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 457/59, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 108, 86668 Karlshuld
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.02.2015
|
ö
|
|
2.5 |
Beschluss
1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern.
2. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
3. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.
4. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
5. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der angrenzenden Straße nicht beeinträchtigt werden.
6. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der angrenzenden Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße in Kleinhohenried – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
2.4. Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 74, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 35, 86668 Karlshuld
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.02.2015
|
ö
|
|
2.4 |
Beschluss
Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 74, Gemarkung Karlshuld durch Herrn Wolfgang Strauß, Augsburger Str. 35, 86668 Karlshuld, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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2.3. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1664/5, Gemarkung Karlshuld, Jägersbühl 7, 86668 Karlshuld
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.02.2015
|
ö
|
beschließend
|
2.3 |
Beschluss
1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einverneh
men erteilt.
2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2. Die Errichtung einer neuen Zufahrt wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:
a) die genaue Lage, sowie die erforderliche Breite der neuen Zufahrt ist bei einem Ortstermin (Teilnehmer: Bauherr, Vertreter der Gemeinde Karlshuld) festzulegen;
b) die Zufahrt ist von einer Fachfirma auf Kosten des Bauherrn zu errichten;
c) bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt
- zwischen der Straße und dem Baugrundstück mit einem bituminösen Belag zu versehen;
- auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen;
d) damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die angrenzende Straße gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße und dem Baugrundstück eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne oder Ähnliches) einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen;
e) im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes die angrenzende Straße um nicht mehr als 0,80 m überragen;
f) Türen und Tore sind so anzubringen, dass sie nicht zur Straße hin öffnen;
g) evtl. vorhandene Straßenlampen, Straßeneinlaufgullis, Stromkästen und Telefonmasten sind auf Kosten des Bauherrn zu versetzen.
3. Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die angrenzende Straße gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.
4. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes der angrenzenden Straße um nicht mehr als 0,80 m überragen.
5. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
6. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
7. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.
8. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
9. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der angrenzenden Straße nicht beeinträchtigt werden.
10. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der angrenzenden Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche,
die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße– gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
11. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
12. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
2.2. Neubau eines Verbrauchermarktes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1874/3, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg 2, 86668 Karlshuld
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.02.2015
|
ö
|
|
2.2 |
Beschluss
1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Für die Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB bzgl. der Überschreitung der nordwestlichen Baugrenze um 0,72 m wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
3. Für die Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB bzgl. der Überschreitung der nordöstlichen Baugrenze um 7,00 m wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
4. Für die Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB bzgl. der abweichenden Dachneigung und Dachform wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
5. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versichern.
2. Bis zur Bezugsfertigstellung des Gebäudes ist eine evtl. Zufahrt von der Gemeindestraße „Am Kreuzweg“ auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 10 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Gemeindestraße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
3. Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzende(n) Straße bzw. Geh-/ Radweg gelangen kann, ist auf dem Baugrundstück (im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße bzw. dem Geh-/Radweg und dem Baugrundstück) eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.
4. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
5. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße / auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.
6. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße bzw. des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
7. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
8. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg bzw. der Gemeindestraße „Am Kreuzweg“ entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges und der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
zum Seitenanfang
2.1. Errichtung einer zweigeschossigen Gewerbehalle für ein Designbüro mit Werkstattbereich auf dem Grundstück Fl.Nr. 1875/2, Gemarkung Karlshuld (Am Kreuzweg 5)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.02.2015
|
ö
|
beschließend
|
2.1 |
Beschluss
Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
zum Seitenanfang
2. Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.02.2015
|
ö
|
informativ
|
2 |
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 10.02.2015
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.02.2015
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2015
wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 31.03.2015 13:59 Uhr