Datum: 26.03.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
2.3 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, 4 Garagen und 7 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 22/3, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 92, 86668 Karlshuld.
2.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelagarage auf dem Grundstück Fl.Nr.657, Gemarkung Karlshuld, Weidenstr. 1 b, 86668 Karlshuld.
2.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Holzlege auf dem Grundstück Fl.Nr. 447/5, Gemarkung Karlshuld, Pfaffenhofener Straße 53.
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 24.02.2015
2.6 Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung eines Doppelhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 579/12 TFl., Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Str. 178d, 86668 Karlshuld
2.5 Anbau von zwei Kinderzimmern an ein bestehendes Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 132/6, Gemarkung Karlshuld, Obere Achtsr. 30a, 86668 Karlshuld - Änderung der bereits genehmigten Planung
2.4 Neubau eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 442/10 und 433/68, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 1, 86668 Karlshuld
7 Gemeinsame Beschaffung von Flachwasserschubbooten für die Gemeinden Königsmoos, Weichering, Ehekirchen und Karlshuld
6 Zuschussantrag des Kegelvereins Karlshuld e.V. zur Pflege der Partnerschaft Karlshuld/Triptis
5 Zuschussantrag der Schützenkameradschaft Immergrün Grasheim e.V. für die Schießausstattung der Jugend
4 Bebauungsplan Nr. 28 "Gewerbegebiet Probfeld 1. Erweiterung 1. Änderung" und 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Karlskron im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB - Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB
3 Widmung der Friedrich-von-Gärtner-Straße und der Verlängerung der Johann-Aubele-Straße
10 Anfragen, Sonstiges
9 Information zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerber in der Gemeinde Karlshuld
8 Kriminalstatistik für das Jahr 2014 mit den Straftaten in der Gemeinde Karlshuld

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2.3. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, 4 Garagen und 7 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 22/3, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 92, 86668 Karlshuld.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 26.03.2015 ö 2.3
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2.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelagarage auf dem Grundstück Fl.Nr.657, Gemarkung Karlshuld, Weidenstr. 1 b, 86668 Karlshuld.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 26.03.2015 ö 2.2

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt zum Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
3.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die Straße gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt eine Regenrinne einzubauen.
4.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
5.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
6.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Weidenstraße ist nicht erlaubt.
7.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
8.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Straße nicht beeinträchtigt werden.
9.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße  – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
10.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
11.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Holzlege auf dem Grundstück Fl.Nr. 447/5, Gemarkung Karlshuld, Pfaffenhofener Straße 53.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 26.03.2015 ö 2.1

Beschluss

1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
3.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh- und Radweg entlang der Pfaffenhofener Straße ist nicht erlaubt.
4.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh- und Radweges und der Straßen zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
5.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
6.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am Geh-/ Radweg entlang der Pfaffenhofener Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
7.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
8.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 26.03.2015 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 24.02.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 26.03.2015 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24.02.2015 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2.6. Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung eines Doppelhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 579/12 TFl., Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Str. 178d, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 26.03.2015 ö 2.6

Beschluss

1.        Zu dem o.g. Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Das Bauvorhaben kann nach Angaben des Bauherrn an die zentrale Abwasser-Vakuumleitung der Gemeinde Karlshuld über das angrenzende Grundstück Fl.Nr.579/14, Gemarkung Karlshuld angeschlossen werden. Eine diesbezügliche grundbuchrechtliche Sicherung zu Gunsten der Gemeinde Karlshuld ist mit dem Bauantrag vorzulegen.
4.        Ein Anschluss des Bauvorhabens an die zentrale Wasserversorgung ist möglich; die Stromversorgung ist durch die e.on Bayern AG gewährleistet.
5.        Das Grundstück liegt an der Staatsstraße 2043.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2.5. Anbau von zwei Kinderzimmern an ein bestehendes Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 132/6, Gemarkung Karlshuld, Obere Achtsr. 30a, 86668 Karlshuld - Änderung der bereits genehmigten Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 26.03.2015 ö 2.5

Beschluss

1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einverneh men erteilt.
2. Durch das Bauvorhaben sind die Auflagen / Hinweise zum bereits genehmigten Vorhaben BV140666 vom 29.12.2014 entsprechend zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2.4. Neubau eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 442/10 und 433/68, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 1, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 26.03.2015 ö 2.4

Beschluss

1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
3.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh- und Radweg entlang der Pfaffenhofener Straße bzw. Kleinhohenried ist nicht erlaubt.
4.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh- und Radweges und der Straßen zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
5.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
6.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am Geh-/ Radweg entlang der Pfaffenhofener Straße bzw. Kleinhohenried entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Gemeinsame Beschaffung von Flachwasserschubbooten für die Gemeinden Königsmoos, Weichering, Ehekirchen und Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 26.03.2015 ö beschließend 7

Beschluss

Die Gemeinde Karlshuld beteiligt sich an der gemeinsamen Beschaffung der drei Flachwasserschubboote mit Anhänger unter der Voraussetzung, dass eine Unterstellung der Boote in der Gemeinde Karlshuld auch in Zukunft nicht möglich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Zuschussantrag des Kegelvereins Karlshuld e.V. zur Pflege der Partnerschaft Karlshuld/Triptis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 26.03.2015 ö beschließend 6

Beschluss

Dem Kegelverein Karlshuld e.V. wird für das 25-jährige Jubiläum der Partnerschaft Karlshuld/Triptis ein Zuschuss in Höhe von  250,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

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5. Zuschussantrag der Schützenkameradschaft Immergrün Grasheim e.V. für die Schießausstattung der Jugend

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 26.03.2015 ö beschließend 5

Beschluss

Der Schützenkameradschaft Immergrün Grasheim e.V. wird für die Schießausstattung der Jugend ein Zuschuss für die Bekleidung in Höhe von 123 ,00 € (25 %) und ein Zuschuss für ein Lasergewehr in Höhe von 1.050,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplan Nr. 28 "Gewerbegebiet Probfeld 1. Erweiterung 1. Änderung" und 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Karlskron im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB - Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 26.03.2015 ö beschließend 4

Beschluss

Die Änderung des Bebauungsplanes für den Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Probfeld 1. Erweiterung 1.Änderung“ und 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Karlskron werden zur Kenntnis genommen.
Gegen die Änderung des Bebauungsplanes für den Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Probfeld 1. Erweiterung 1.Änderung“ und 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Karlskron werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Widmung der Friedrich-von-Gärtner-Straße und der Verlängerung der Johann-Aubele-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 26.03.2015 ö 3

Beschluss

Die im „Allgemeinen Wohngebiet Friedrich-von-Gärtner-Straße“ in Karlshuld, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, neu errichteten Straßen (Friedrich-von-Gärtner-Straße und Verlängerung der Johann-Aubele-Straße) werden gemäß Art. 6 BayStrWG mit Wirkung vom 01.04.2015 zu Ortsstraßen gewidmet. Die Widmung betrifft folgende Straßen:

I.        Friedrich-von-Gärtner-Straße

Bezeichnung des Straßenzuges :        Friedrich-von-Gärtner-Straße
Fl.Nr., Gemarkung :        184/17 und 186/48, Gemarkung Karlshuld
Anfangspunkt :        Einmündung von der Karl-Theodor-Straße
       (= km 0,000)
Endpunkt :        an der Grenze zu den Grundstücken Fl.Nrn. 186/33, 186/34, 186/35
       Gemarkung Karlshuld (= Ausbauende; km 0,232)
Gesamtlänge :        122 m
       bereits gewidmet 12 m, Stich der Karl-Theodor-Straße
       101 m neu zu widmende Strecke                        
Straßenbaulastträger :        Gemeinde Karlshuld


II.        Johann-Aubele-Straße (Verlängerung)

Bezeichnung des Straßenzuges :        Johann-Aubele-Straße
Fl.Nr., Gemarkung :        186/49, Gemarkung Karlshuld
Anfangspunkt :        Einmündung von Karl-von-Eckart-Straße
       (= km 0,000)
Endpunkt :        Einmündung in die Friedrich-Gärtner-Straße
       (= Ausbauende; km 0,270)
Gesamtlänge :        270 m (bereits gewidmet 169 m)
       101 m neu zu widmende Strecke
Straßenbaulastträger :        Gemeinde Karlshuld

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 26.03.2015 ö informativ 10
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9. Information zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerber in der Gemeinde Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 26.03.2015 ö informativ 9
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8. Kriminalstatistik für das Jahr 2014 mit den Straftaten in der Gemeinde Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 26.03.2015 ö informativ 8
Datenstand vom 22.04.2015 08:14 Uhr