Datum: 21.04.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:39 Uhr bis 20:28 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
8 Genehmigung von überplanmäßigen / außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2014
7 Vorlage der Jahresrechnung 2014 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO
6 Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013
5 Feststellung der Jahresrechnung 2013 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
4 Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2013
3 Billigungs- und Auslegungsbeschluß zum Bebauungsplan Nr. 16 "Gewerbegebiet An der Ach II"
2.4 Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 406/12, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 83, 86668 Karlshuld
2.3 Betrieb einer bestehenden Wasch- und Sortieranlage mit Gebäuden und Nebenalagen für den Zeitraum März 2015 bis Juli 2016 auf den Grundstücken Fl.Nrn. 457/31, 457/122, 457/136, 457/135, Gemarkung Karlshuld
2.2 Neubau eines Carports und Fertiggaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1874/8, Gemarkung Karlshuld, Kreuzweg 6a, 86668 Karlshuld
2.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 434, Gemarkung Karlshuld, Pfaffenhofener Straße 7, 86668 Karlshuld
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 26.03.2015
13 Anfragen, Sonstiges
12 Information zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerber in der Gemeinde Karlshuld
11 Vergabe von Kindergarten- und Krippenplätzen
10 Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zum Einbau einer neuen Heiz-Therme im 1. Stock des Theresienbaus durch den Kulturhistorischen Verein Donaumoos e.V.
9 Vorbereitung und Durchführung einer Bündelausschreibung für die Lieferung von elektrischer Energie für 2017 - 2019 - Übertragung der Ausschreibung auf den Bayerischen Gemeindetag - Dienstleistungsvertrag - Normalstrom oder Ökostrom

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8. Genehmigung von überplanmäßigen / außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2015 ö beschließend 8

Beschluss

Die bei o.g. Haushaltsstellen entstandenen Mehrausgaben werden als überplanmäßige / außerplanmäßige Ausgaben genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Vorlage der Jahresrechnung 2014 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2015 ö informativ 7
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6. Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2015 ö beschließend 6

Beschluss

Zur Jahresrechnung der Gemeinde Karlshuld für das Haushaltsjahr 2013 wird mit den im Gemeinderatsbeschluss vom 24.03.2015 Nr. 172 festgestellten Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO  Entlastung  erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Feststellung der Jahresrechnung 2013 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2015 ö beschließend 5

Beschluss

Die Jahresrechnung 2013 wird gemäß Art. 102  Abs. 3  GO mit den in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügten Zahlen festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2015 ö informativ 4
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3. Billigungs- und Auslegungsbeschluß zum Bebauungsplan Nr. 16 "Gewerbegebiet An der Ach II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2015 ö 3

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld beschließt,den Bebauungsplanentwurf Nr. 16 „Gewerbegebiet An der Ach II“ zu billigen, den Bebauungsplan einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.4. Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 406/12, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 83, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2015 ö 2.4

Beschluss

Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.3. Betrieb einer bestehenden Wasch- und Sortieranlage mit Gebäuden und Nebenalagen für den Zeitraum März 2015 bis Juli 2016 auf den Grundstücken Fl.Nrn. 457/31, 457/122, 457/136, 457/135, Gemarkung Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2015 ö 2.3

Beschluss

Zum Betrieb der bestehenden Wasch- und Sortieranlage mit Gebäuden und Nebenanlagen auf den o.a. Grundstücken  wird die befristete Erlaubnis vom März 2015 bis Juli 2016 erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.2. Neubau eines Carports und Fertiggaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1874/8, Gemarkung Karlshuld, Kreuzweg 6a, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2015 ö 2.2

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Für das Bauvorhaben wird die Zustimmung zu einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
3.        Durch das Bauvorhaben sind die Auflagen / Hinweise zu beachten:

1.        Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Gebäudes ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
3.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die angrenzende Straße bzw. den Geh-/ Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße / dem Geh-/ Radweg  und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.
4.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
5.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
6.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
7.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg bzw. der Gemeindestraße „Am Kreuzweg“ entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges und der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaß nahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 434, Gemarkung Karlshuld, Pfaffenhofener Straße 7, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2015 ö 2.1

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind die Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Die bestehende Zufahrt zum Baugrundstück ist zu nutzen.
  3. Eine evtl. notwendige Anhebung der Asphaltdecke des Geh- und Radweges im Bereich der Zufahrt hat auf Kosten des Bauherrn zu erfolgen.
  4. Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
  5. Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Geh-/ Radweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen.
  6. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
  7. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
  8. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
  9. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  10. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
  11. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
  12. Müssen aufgrund des Bauvorhabens evtl. vorhandene Straßenlampen, Straßeneinlaufgullis, Stromkästen und/oder Telefonmasten versetzt werden, ist dies nur auf Kosten des Bauherrn möglich.
  13. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
  14. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2015 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 26.03.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2015 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.03.2015 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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13. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2015 ö informativ 13
zum Seitenanfang

12. Information zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerber in der Gemeinde Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2015 ö informativ 12
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11. Vergabe von Kindergarten- und Krippenplätzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2015 ö beschließend 11
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10. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zum Einbau einer neuen Heiz-Therme im 1. Stock des Theresienbaus durch den Kulturhistorischen Verein Donaumoos e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2015 ö beschließend 10

Beschluss

Dem Kulturhistorischen Verein Donaumoos e.V. wird für den Einbau einer Heizungsanlage im 1. Stock des Theresienbaus ein Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro gewährt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Vorbereitung und Durchführung einer Bündelausschreibung für die Lieferung von elektrischer Energie für 2017 - 2019 - Übertragung der Ausschreibung auf den Bayerischen Gemeindetag - Dienstleistungsvertrag - Normalstrom oder Ökostrom

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2015 ö beschließend 9

Beschluss

1.        Die Gemeinde Karlshuld überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie für die Lieferjahre 2017 bis 2019, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle.

2.        Der Erste Bürgermeister Karl Seitle wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung einer Bündelausschreibung für die Lieferung von elektrischer Energie über ein web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen.

3.        Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2017 bis 2019 „Ökostrom“‘
beschafft werden.

4.        Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu erfassen bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 13.05.2015 08:25 Uhr