Datum: 12.05.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:13 Uhr bis 20:03 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
8 Anfragen, Sonstiges
7 Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Diakonie-Sozialstation Donaumooser Land
6 Zuschussantrag des Sportvereines Grasheim für die Jugendarbeit 2015
5 Zuschussantrag des Sportvereines Karlshuld für die Jugendarbeit 2015
4 Satzung zur 10. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Karlshuld
3 Einbeziehungssatzung "Mändlfeld-Süd" der Gemeinde Karlskron - Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs.3 BauGB
2.6 Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit im Erdgeschoss in eine Wohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 328, Gemarkung Karlshuld, Maurerstraßl 20, 86668 Karlshuld
2.5 Neubau eines Doppelhauses mit Doppelgaragen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 162/1 Gemarkung Karlshuld (Neuburger Straße 26) - Änderung des Garagenstandortes
2.4 Erweiterung des bestehenden Kühlhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 56/6, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 149, 86668 Karlshuld
2.3 Neubau eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1877/4 Tfl., 1877/3 Tfl. und 1877/2 Tfl., Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg
2.2 Umbau eines Zweifamilienhauses in ein Dreifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 166, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 22, 86668 Karlshuld
2.1 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, 4 Garagen und 7 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 22/3, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 92, 86668 Karlshuld.
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 21.04.2015

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8. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.05.2015 ö informativ 8
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7. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Diakonie-Sozialstation Donaumooser Land

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.05.2015 ö beschließend 7

Beschluss

Dem Diakonischen Werk Ingolstadt e.V. wird für die Diakonie-Sozialstation Donaumooser Land für das Jahr 2015 ein einmaliger Zuschuss von 4.900,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Zuschussantrag des Sportvereines Grasheim für die Jugendarbeit 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.05.2015 ö beschließend 6

Beschluss

Dem Sportverein Grasheim e. V. wird für die Jugendarbeit im Jahr 2015 einschließlich des Pachtzinses ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 3.3 00,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Zuschussantrag des Sportvereines Karlshuld für die Jugendarbeit 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.05.2015 ö beschließend 5

Beschluss

Dem Sportverein Karlshuld 1932 e.V. wird für die Jugendarbeit im Jahr 2015 ein einmaliger Zuschuss von 6.6 00,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Satzung zur 10. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.05.2015 ö beschließend 4

Beschluss

Aufgrund der Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – (BayRS 2020-1-1-I) und Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes – KAG – (BayRS 2024-1-I) erlässt die Gemeinde Karlshuld folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 20.03.1992:


§ 1

§ 10 Absatz 1 (Einleitungsgebühr) erhält folgende neue Fassung:

(1)        Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen  Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 2,00 € pro Kubikmeter Abwasser.



§ 2

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2015 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Einbeziehungssatzung "Mändlfeld-Süd" der Gemeinde Karlskron - Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs.3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.05.2015 ö 3

Beschluss

Gegen die Einbeziehungssatzung „Mändlfeld-Süd“ der Gemeinde Karlskron werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.6. Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit im Erdgeschoss in eine Wohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 328, Gemarkung Karlshuld, Maurerstraßl 20, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.05.2015 ö 2.6

Beschluss

1.          Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
Für die neue Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.5. Neubau eines Doppelhauses mit Doppelgaragen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 162/1 Gemarkung Karlshuld (Neuburger Straße 26) - Änderung des Garagenstandortes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.05.2015 ö beschließend 2.5

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
Die Auflagen sind entsprechend der bereits erteilten Genehmigung zu beachten.
  1. Das Sichtdreieck im Zufahrtsbereich zu dem Privatweg Fl.Nr. 162/5, Gemarkung Karlshuld ist von jeglicher Bebauung freizuhalten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.4. Erweiterung des bestehenden Kühlhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 56/6, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 149, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.05.2015 ö 2.4

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
3.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
4.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
5.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
6.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.3. Neubau eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1877/4 Tfl., 1877/3 Tfl. und 1877/2 Tfl., Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.05.2015 ö 2.3

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versichern.
2.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzende(n) Straße bzw. Geh-/ Radweg gelangen kann, ist auf dem Baugrundstück (im Bereich der Zufahrt zwischen der S traße bzw. dem Geh-/Radweg und dem Baugrundstück) eine Regenrinne einzubauen.
3.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
4.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße / auf    dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.
5.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße bzw. des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
6.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
7.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg bzw. der Gemeindestraße „Am Kreuzweg“ entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges und der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.2. Umbau eines Zweifamilienhauses in ein Dreifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 166, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 22, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.05.2015 ö 2.2

Beschluss

1.          Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
3.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
4.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
5.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.
6.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
7.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
8.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
9.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
10.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.1. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, 4 Garagen und 7 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 22/3, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 92, 86668 Karlshuld.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.05.2015 ö 2.1

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
3.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.
Hinweis: Auf dem Grünstreifen des Freistaates Bayern am südöstlichen Grundstückseck befindet sich ein Schaltschrank für Telekommunikation.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.05.2015 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 21.04.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.05.2015 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.04.2015 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 17.06.2015 08:32 Uhr