Datum: 16.06.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:41 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
8 Einführung des Digitalfunks bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen - Bewilligung einer Zuwendung für die Erstbeschaffung von digitalen TETRA-Endgeräten
7 Geplanter Standort für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses für die FFW Karlshuld - Stellungnahme des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen
6 Regionales Gesamtkonzept für den Abbau quartärer Kiese im Donautal sowie der Folgenutzungen für den Bereich der Planungsregion Ingolstadt
5 Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 930 Ä II "Zuchering - Weiherfeld" und Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen eines Parallelverfahrens - Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie interkommunale Abstimmung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
4 Bebauungsplangebiet "Gewerbegebiet An der Ach II" - Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
3 Bebauungsplangebiet "Gewerbegebiet An der Ach II" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger
2.7 Neubau einer Dachgaube auf dem Grundstück Fl.Nr. 154/6, Gemarkung Karlshuld, Bürgermeister-Geier-Straße 1
2.6 Neubau einer Vierfachgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 176/3, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 17
2.5 Anbau eines Einfamilienwohnhauses an die bestehende Garage mit Gästewohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 681/27 Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 85
2.4 Neubau eines Wohnhauses mit 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 457/7 Gemarkung Karlshuld (Unterer Kanal 60 a)
2.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 58, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 22 a
2.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Dreifachgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 74 und 72/8, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 35
2.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 417, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 45
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 12.05.2015
12 Anfragen, Sonstiges
11 Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018
10 Finanzplan für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018
9 Haushaltssatzung der Gemeinde Karlshuld für das Jahr 2015

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8. Einführung des Digitalfunks bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen - Bewilligung einer Zuwendung für die Erstbeschaffung von digitalen TETRA-Endgeräten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2015 ö beschließend 8
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7. Geplanter Standort für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses für die FFW Karlshuld - Stellungnahme des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2015 ö beschließend 7

Beschluss

1.        Mit der vom Ersten Bürgermeister Karl Seitle vorgeschlagenen Vorgehensweise besteht Einverständnis.

2.        Der Katholischen Pfarrpfründestiftung „St. Ludwig“ ist folgender Grundstückstausch vorzuschlagen:

Die Gemeinde Karlshuld erwirbt von der Kath. Pfarrpfründestiftung „St. Ludwig“ Karlshuld für die Errichtung einer 7 m breiten Zufahrt auf dem nordwestlichen Teil des Grundstückes Fl.Nr. 223/4, Gemarkung Karlshuld eine Fläche von ca. 375 m² (Länge des Grundstückes: 53,59 m; Breite: 7 m).

Die Kath. Pfarrpfründestiftung „St. Ludwig“ Karlshuld erhält im flächengleichen Tausch:

a)        Die Fläche des asphaltierten Zugangs zur Kirche auf dem gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 223, Gemarkung Karlshuld (ca. 260 m² aus dem südöstlichen Bereich des gemeindlichen Grundstückes Fl.Nr. 223, Gemarkung Karlshuld; Länge des Grundstückes: 54,02 m; Breite: 6,04 m am Geh-/Radweg bzw. 3,60 m im Bereich der Kirchentreppe). Diese Fläche könnte dem Grundstück Fl.Nr. 224 Gemarkung Karlshuld (Eigentümer: Kath. Pfarrpfründestiftung „St. Ludwig“ Karlshuld) hinzugemessen werden.

b)        Ca. 115 m² aus dem nordwestlichen Teil des gemeindlichen Grundstückes Fl.Nr. 223,     Gemarkung Karlshuld (Länge: 35,14 m; Breite: ca. 4,08 m); diese Fläche könnte dem Grundstück Fl.Nr. 223/4, Gemarkung Karlshuld (Eigentümer: Kath. Pfarrpfründestiftung    „St. Ludwig“ Karlshuld) hinzugemessen werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Regionales Gesamtkonzept für den Abbau quartärer Kiese im Donautal sowie der Folgenutzungen für den Bereich der Planungsregion Ingolstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2015 ö beschließend 6

Beschluss

1.        Der Gemeinderat ist mit dem Vorschlag für  den Abbau quartärer Kiese im Donautal sowie der Folgenutzungen für den Bereich der Planungsregion Ingolstadt, einschließlich des Gutachtens welches planerische Grundlagen für die Neufassung der einschlägigen Ziele und Grundsätze des Regionalplans Ingolstadt zum Themenbereich Rohstoffversorgung und –sicherung im Donaumoos und Donautal beinhaltet, einverstanden.

2.        Seitens der Gemeinde Karlshuld sind derzeit keine Flächen zum Kiesabbau vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 930 Ä II "Zuchering - Weiherfeld" und Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen eines Parallelverfahrens - Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie interkommunale Abstimmung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2015 ö 5

Beschluss

Von Seiten der Gemeinde Karlshuld wird dies zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bebauungsplangebiet "Gewerbegebiet An der Ach II" - Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2015 ö 4

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld erlässt aufgrund der
-        §§ 1, 2, 2a, 9, 10, 13 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB)
-        Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO)
-        Art. 81 Bayerischen Bauordnung (BayBO)
-        Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung – PlanzV)
-        Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO)

den vom Planungsbüro WipflerPLAN GmbH, Hohenwarter Straße 124, 85276 Pfaffenhofen  ausgearbeiteten  Bebauungsplan Nr. 16 "Gewerbegebiet An der Ach II" (in der Fassung vom 16.06.2015) mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung als Satzung.

Der Bebauungsplan einschließlich Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Die Satzung tritt nach § 10 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bebauungsplangebiet "Gewerbegebiet An der Ach II" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2015 ö 3
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2.7. Neubau einer Dachgaube auf dem Grundstück Fl.Nr. 154/6, Gemarkung Karlshuld, Bürgermeister-Geier-Straße 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2015 ö 2.7

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Für die geplante Dachgaube wird das gemeindliche Einvernehmen für eine Befreiung zur Überschreitung der zulässigen Dachgaubenbreite und der Traufhöhe von der Dachgaubensatzung der Gemeinde Karlshuld erteilt.

3.        Mit dem Bauvorhaben sind folgende Auflagen zu beachten:

1.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Gehweg und der Straße ist nicht erlaubt.
2.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Gehweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
3.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Gehweg und der Straße nicht beeinträchtigt werden.
4.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Gehweg und der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Gehweges und der Straße  – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.6. Neubau einer Vierfachgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 176/3, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2015 ö 2.6

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Mit dem Bauvorhaben sind folgende Auflagen zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

3.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

4.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

5.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.5. Anbau eines Einfamilienwohnhauses an die bestehende Garage mit Gästewohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 681/27 Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 85

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2015 ö beschließend 2.5

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

3.         Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

5.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.4. Neubau eines Wohnhauses mit 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 457/7 Gemarkung Karlshuld (Unterer Kanal 60 a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2015 ö beschließend 2.4

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Für das Bauvorhaben sind die bestehenden Zufahrten zu nutzen.

3.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses sind die Zufahrten auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

4.        Damit von den Zufahrten kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt vor dem Geh-/ Radweg eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne) einzubauen und an eine Versickerungsmöglichkeit auf dem Baugrundstück anzuschließen.

5.        Im Bereich der Zufahrten darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

6.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld und des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: im Rathaus der Gemeinde Königsmoos) einzuholen.

7.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.

8.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

9.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

10.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/ Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

11.        Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

12.        Es wird darauf hingewiesen, dass
       - es sich bei der Straße um die Kreisstraße ND 15 handelt;
       - die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu
         erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 58, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 22 a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2015 ö beschließend 2.3

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:

1.        Ein neuer Anschluss an das gemeindliche Abwassernetz ist nicht möglich. Die auf dem Grundstück bereits vorhandene Abwasser-Hausanschlussleitung (für die Anwesen „Hauptstraße 22) ist deshalb zu nutzen. Die Verlängerung der Abwasser-Hausanschlussleitung bis zu o.g. Bauvorhaben hat auf Kosten des Bauherrn / Grundstückseigentümers zu erfolgen.

2.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

3.        Für das Bauvorhaben ist die bestehende Zufahrt zu nutzen.

4.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

5.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt vor dem Geh-/ Radweg eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne) einzubauen und an eine Versickerungsmöglichkeit auf dem Baugrundstück anzuschließen.

6.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

7.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld und des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: im Rathaus der Gemeinde Königsmoos) einzuholen.

8.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.

9.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

10.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

11.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/ Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

12.        Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

13.        Es wird darauf hingewiesen, dass
       - es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2043 handelt;
       - die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu
         erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Dreifachgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 74 und 72/8, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 35

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2015 ö 2.2

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Für die Überschreitungen
-  der Grundflächenzahl - GRZ - (tatsächlich: 0,53, zulässig: 0,45) und
-  der mittleren Wandhöhe um 17 cm (tatsächlich 3,17 m anstatt zulässigen 3,00 m) zum
    tatsächlich vorhandenem Gelände am gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 72/2 Gemarkung
    Karlshuld wird die Zustimmung zur Erteilung einer Befreiung erteilt.
 
3.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt zum Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze „Zufahrt zum Baugrundstück / Geh- u. Radweg“) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen, soweit dies noch nicht geschehen ist.
3.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
4.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
5.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 109, 86669 Königsmoos) einzuholen.
5.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
6.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
8.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

9.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
10.        Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
11.Es wird darauf hingewiesen, dass
        - es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt;
      - die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende
         Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 417, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 45

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2015 ö 2.1

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
3.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
4.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
5.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2015 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 12.05.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2015 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.05.2015 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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12. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2015 ö informativ 12
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11. Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2015 ö beschließend 11

Beschluss

Das Investitionsprogramm (Art. 70 GO, § 24 KommHV) für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018 wird in der vorgelegten Form beschlossen. Das Investitionsprogramm ist dem Haushaltsplan beizuheften.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Finanzplan für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2015 ö beschließend 10

Beschluss

Der Finanzplan (Art. 70 GO, § 24 KommHV) für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018 wird in der vorgelegten Form beschlossen. Der Finanzplan ist dem Haushaltsplan beizuheften.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Haushaltssatzung der Gemeinde Karlshuld für das Jahr 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2015 ö beschließend 9

Beschluss

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Karlshuld folgend e Haushaltssatzung:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        8.101.428,00 €

und im

Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        3.632.740,00 €

ab.

§ 2

       Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.        
       

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4

       Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer                        

  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        300 v.H.

  1. für die Grundstücke (B)        300 v.H.                

  1. Gewerbesteuer        300 v.H.


§ 5

       Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 € festgesetzt.


§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 27.07.2015 13:39 Uhr