Datum: 14.07.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:31 Uhr bis 20:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
9 Antrag des Caritasverbandes ND-SOB e.V. auf eine finanzielle Unterstützung einer Freizeitmaßnahme für seelisch kranke Menschen
8 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) - Verkehrsbeschränkung am Maurerstraßl
7 Widmung der Verlängerung der "Kindergartenstraße" als Ortsstraßen gemäß Art. 6 BayStrWG
6 Abrechnung des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt zur Sanierung des Geh- und Radweges im Zuge der Erneuerung des Kreisverkehrs
5 Einleiten von Niederschlagswasser aus dem erweiterten "Gewerbegebiet an der Ach" in die Donaumoos-Ach durch die Gemeinde Karlshuld; - Anhörung für die gehobene Erlaubnis nach § 15 WHG
4 Überplanung des südwestlichen Bereichs der Ingolstädter Straße - Sachstandsmitteilung
3 Bebauungsplan Nr. 17 "An der Augsburger Straße" - Aufstellungsbeschluß
2.5 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 151/30, Gemarkung Karlshuld, Bürgermeister-Geier-Straße 33, 86668 Karlshuld
2.4 Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids zur Errichtung eines Einfamiliemhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück TFl. 432/7, Geamrkung Karlshuld, Pfaffenhofener Straße, 86668 Karlshuld
2.3 Antrag auf isolierte Befreiung, Errichtung einer Gabionenwand, auf dem Grundstück Fl.Nr. 151/32, Gemarkung Karlshuld, Buchenweg 22, 86668 Karlshuld
2.2 Sanierung eines bestehenden Wohngebäudes und Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes zu einer Wohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 376/0, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 80
2.1 Neubau eines Verbrauchermarktes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1874/3, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg 2, 86668 Karlshuld
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 16.06.2015
10 Anfragen, Sonstiges

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9. Antrag des Caritasverbandes ND-SOB e.V. auf eine finanzielle Unterstützung einer Freizeitmaßnahme für seelisch kranke Menschen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.07.2015 ö beschließend 9

Beschluss

Dem Caritasverband ND-SOB e.V. wird für die Freizeitmaßnahme 2015 nach Altötting ein Zuschuss in Höhe von 300,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) - Verkehrsbeschränkung am Maurerstraßl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.07.2015 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für die Gemeindestraße „Maurerstraßl“ vom Einmündungsbereich der Augsburger Straße bis zum Ende des Grundstücks „Maurerstraßl 24“ ein eingeschränktes Halteverbot für eine Zone. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Widmung der Verlängerung der "Kindergartenstraße" als Ortsstraßen gemäß Art. 6 BayStrWG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.07.2015 ö beschließend 7

Beschluss

Die in der Gemeinde Karlshuld, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, neu errichteten Straßenteil-stücke der Kindergartenstraße (191 m und 70 m) werden gemäß Art. 6 BayStrWG  mit Wirkung vom 01.08.2015 ebenfalls zu Ortsstraßen gewidmet.

Der gewidmete Bereich der „Kindergartenstraße“ ist wie folgt ins Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen einzutragen:

Bezeichnung des Straßenzuges:        Kindergartenstraße

Gesamtlänge:        0,620 km

Straßenbaulastträger:        Gemeinde Karlshuld
der Kindergartenstraße

bestehend aus folgenden Straßen-Abschnitten:


Abschnitt 1

Fl.Nr. :        56/3 Tfl. , 56/1 Tfl. , 69/1 Tfl.   Gemarkung Karlshuld

Anfangspunkt:        Einmündung von der Staatsstraße 2043 (Hauptstraße)
       
Endpunkt:                                              Ende der Ausbaustrecke (an der südwestlichen Grenze von Fl.Nr. 65/4 Gemarkung Karlshuld; bei der Kinderkrippe      „Haus 4“)
       
Länge (gesamt)        0,484 km
       (Bestand: 0,293 km; neu: 0,191 km)

Abschnitt 2 (Stichstraße)

Fl.Nr. :        56/3 Tfl.   Gemarkung Karlshuld

Anfangspunkt:        Abzweigung von der Kindergartenstraße (westlich des Grundstückes Fl.Nr. 58/3 Gemarkung Karlshuld)
       
Endpunkt:                                        Ende der Ausbaustrecke (an der südlichen Grenze des Grundstückes Fl.Nr. 60/2 Gemarkung Karlshuld)
       
Länge:        0,066 km
       (Bestand)



Abschnitt 3 (Stichstraße)

Fl.Nr. :        62/2 Tfl.   Gemarkung Karlshuld

Anfangspunkt:        Abzweigung von der Kindergartenstraße (an der südwestlichen Grenze der Kinderkrippe „Haus 4“)
       
Endpunkt:                                              Ende der Ausbaustrecke (an der südöstlichen Grenze der Kinderkrippe „Haus 4“)
       
Länge:        0,070 km
       (neu)

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Abrechnung des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt zur Sanierung des Geh- und Radweges im Zuge der Erneuerung des Kreisverkehrs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.07.2015 ö beschließend 6

Beschluss

1.        Die Abrechnung des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt für den Bereich „Sanierung der Geh-und Radwege“ im Zuge der Erneuerung des Kreisverkehrs in Karlshuld wird anerkannt.

2.        Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 15.256,84 € wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Einleiten von Niederschlagswasser aus dem erweiterten "Gewerbegebiet an der Ach" in die Donaumoos-Ach durch die Gemeinde Karlshuld; - Anhörung für die gehobene Erlaubnis nach § 15 WHG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.07.2015 ö beschließend 5

Beschluss

Gegen das o.g. Vorhaben der Gemeinde Karlshuld werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Überplanung des südwestlichen Bereichs der Ingolstädter Straße - Sachstandsmitteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.07.2015 ö 4
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3. Bebauungsplan Nr. 17 "An der Augsburger Straße" - Aufstellungsbeschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.07.2015 ö 3

Beschluss

1.        Die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes i.S.v. § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB – für das im beiliegenden Lageplan gekennzeichneten Grundstückes (Fl.Nr. 69/5, Gemarkung Karlshuld) wird beschlossen.
2.        Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 69/5, Gemarkung Karlshuld, wird beschlossen.
3.        Das Gebiet wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden.
4.        Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „An der Augsburger Straße“.
5.        Das Konzept des Planungsbüros Wipfler, Pfaffenhofen ist auszuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.5. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 151/30, Gemarkung Karlshuld, Bürgermeister-Geier-Straße 33, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.07.2015 ö 2.5

Beschluss

1.        Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Eine Befreiung von der zulässigen Bauweise, abweichenden Dachform und Dachneigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.4. Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids zur Errichtung eines Einfamiliemhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück TFl. 432/7, Geamrkung Karlshuld, Pfaffenhofener Straße, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.07.2015 ö 2.4

Beschluss

1.        Der Gemeinderat stimmt einer Bebauung in zweiter Reihe nicht zu.
2.        Eine Bebauung in erster Reihe wird in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.3. Antrag auf isolierte Befreiung, Errichtung einer Gabionenwand, auf dem Grundstück Fl.Nr. 151/32, Gemarkung Karlshuld, Buchenweg 22, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.07.2015 ö 2.3

Beschluss

  1. Die Gemeinde stimmt der isolierten Befreiung mit einer Höhe von 1,80 m zu.

  1. Das Sichtdreieck ist einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.2. Sanierung eines bestehenden Wohngebäudes und Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes zu einer Wohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 376/0, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 80

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.07.2015 ö 2.2

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

3.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

4.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

5.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

6.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

7.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.1. Neubau eines Verbrauchermarktes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1874/3, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg 2, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.07.2015 ö 2.1

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Für die Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB bzgl. der abweichenden Dachneigung und Dachform wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
3.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versichern.
2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Gebäudes ist eine evtl. Zufahrt von der Gemeindestraße              „Am Kreuzweg“ auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 10 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Gemeindestraße) ausreichend zu befestigen und mit  einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

3.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzende(n) Straße bzw. Geh-/ Radweg gelangen kann, ist auf dem Baugrundstück (im Bereich der Zufahrt zwischen der   Straße bzw. dem Geh-/Radweg und dem Baugrundstück) eine Regenrinne einzubauen und       an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.
4.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
5.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße / auf    dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.
6.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße bzw. des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
7.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
8.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg bzw. der Gemeindestraße „Am Kreuzweg“ entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges und der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.07.2015 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 16.06.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.07.2015 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2015 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.07.2015 ö informativ 10
Datenstand vom 28.07.2016 11:38 Uhr