Datum: 26.07.2012
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
2.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei PKW-Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 445 Tfl. und 446 Tfl. Gemarkung Karlshuld (Kleinhohenried 4)
2.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit PKW-Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 445 Tfl. Gemarkung Karlshuld (Kleinhohenried 4 a)
2.5 Anbringen von Werbeanlagen am Geschäftshaus in der Hauptstraße 40 (Fl.Nr. 46/2 Gemarkung Karlshuld)
2.10 Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung einer Produktionshalle für elektronische Bauteile mit Büro im Dreischichtbetrieb auf dem Grundstück Fl.Nr. 1874/3 Gemarkung Karlshuld (Am Kreuzweg 2)
3 Bebauungsplan Nr. 16 "Gewerbegebiet an der Ach II"
5 Neuorganisation der überörtlichen Rechnungsprüfung - Zuweisung zum Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband
2.11 Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung eine Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 456/4 Gemarkung Karlshuld (Kleinhohenried 44)
2.3 Errichtung einer weiteren Wohnung im bestehenden Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 42 Gemarkung Karlshuld (Hauptstraße 54 a)
4 Neubau des Geh- und Radweges entlang der Schrobenhausener Straße (Kreisstraße ND 15)
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 28.06.2012
2 Bauanträge
8 Anfragen, Sonstiges
7 Bestellung eines weiteren Standesbeamten
2.4 Ausbau des bestehenden Dachgeschosses und Errichtung eines Zwerchgiebels mit Balkon am Anwesen "Karl-Theodor-Straße 16" (Fl.Nr. 184/12 Gemarkung Karlshuld)
2.8 Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung eines Lärmschutzzaunes auf dem Grundstück Fl.Nr. 604 Gemarkung Karlshuld (Ingolstädter Straße 138 a)
2.9 Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung von überdachten Überstellplätzen und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 604/3 Gemarkung Karlshuld (Ingolstädter Straße 138 a)
6 Konzept der Nahverkehrskommission
2.6 Antrag auf Erweiterung des Schweinestalles auf dem Grundstück Fl.Nr. 2551 Gemarkung Grasheim (Oberer Kanal 162, GT Grasheim)
2.7 Antrag auf Nutzungsänderung für die bestehende Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 686 Gemarkung Karlshuld zur gewerblichen Nutzung (Reifenservice) und Errichtung einer Werbeanlage an der bestehenden Garage (Ingolstädter Straße 165)

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2.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei PKW-Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 445 Tfl. und 446 Tfl. Gemarkung Karlshuld (Kleinhohenried 4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderatres 26.07.2012 ö beschließend 2.2

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Folgende Auflagen sind zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Fl.Nr. 438/2 Gemarkung Karlshuld) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

3.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die Straße gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Baugrundstück und dem Grundstück Fl.Nr. 438/2 Gemarkung Karlshuld eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.

4.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes die Straße um nicht mehr als 0,80 m überragen.

5.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

6.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

7.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Straße, auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

8.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße und des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

9.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Straße und auf dem Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

10.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Gemeindestraße „Kleinhohenried“ und am  Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße und des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

11.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuwei sen.

12.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit PKW-Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 445 Tfl. Gemarkung Karlshuld (Kleinhohenried 4 a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderatres 26.07.2012 ö beschließend 2.1

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Folgende Auflagen sind zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Fl.Nr. 438/2 Gemarkung Karlshuld) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

3.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die Straße gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Baugrundstück und dem Grundstück Fl.Nr. 438/2 Gemarkung Karlshuld eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.

4.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes die Straße um nicht mehr als 0,80 m überragen.

5.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

6.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

7.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Straße, auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

8.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße und des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

9.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Straße und auf dem Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

10.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Gemeindestraße „Kleinhohenried“ und am  Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße und des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

11.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

12.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.5. Anbringen von Werbeanlagen am Geschäftshaus in der Hauptstraße 40 (Fl.Nr. 46/2 Gemarkung Karlshuld)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderatres 26.07.2012 ö beschließend 2.5

Beschluss

Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.10. Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung einer Produktionshalle für elektronische Bauteile mit Büro im Dreischichtbetrieb auf dem Grundstück Fl.Nr. 1874/3 Gemarkung Karlshuld (Am Kreuzweg 2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderatres 26.07.2012 ö beschließend 2.10

Beschluss

Dem Antrag auf Erteilung des Vorbescheides wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Der Betrieb für den das geplante Bauvorhaben vorgesehen ist, befindet sich bereits in der Gemeinde Karlshuld. Aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit ist von diesem Betrieb mit keinen Lärmimmission zu rechnen; außer bei Schichtwechsel durch die an- und abfahrenden Kfz’s der Angestellten. Von Seiten der Gemeinde Karlshuld wird deshalb für die Erteilung einer Befreiung von der Festsetzung Nr. 8 (Verbot der Nachtarbeit) das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan Nr. 16 "Gewerbegebiet an der Ach II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderatres 26.07.2012 ö beschließend 3

Beschluss

1.        Die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes i.S.v. § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch für die im beiliegenden Lageplan gekennzeichneten Grundstücke (Fl.Nr. 1874/19, 1876/1, 1877, 1877/2, 1877/3, 1877/4, 1877/5, 1877/6, 1877/7, 1877/8, 1877/9, 1877/10, 1878, 1879, 1879/2 Gemarkung Karlshuld) wird beschlossen.
2.        Das Gebiet soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden.
3.        Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Gewerbegebiet an der Ach II“ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Neuorganisation der überörtlichen Rechnungsprüfung - Zuweisung zum Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderatres 26.07.2012 ö beschließend 5

Beschluss

Gegen die Zuweisung der Gemeinde Karlshuld zum Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband bestehen keine Einwände.

Die Mitglieder der Schulverbandsversammlung sind in ihrer nächsten Sitzung hierüber zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.11. Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung eine Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 456/4 Gemarkung Karlshuld (Kleinhohenried 44)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderatres 26.07.2012 ö beschließend 2.11

Beschluss

  1. Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Die Festsetzungen des Einfachen Bebauungsplanes der Gemeinde Karlshuld sind durch das Bauvorhaben einzuhalten.

  1. Zentrale Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind vorhanden. Die Stromversorgung ist durch die E.ON Bayern AG gewährleistet.

  1. Das Grundstück liegt an der Kreisbetreuungsstraße 8 .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.3. Errichtung einer weiteren Wohnung im bestehenden Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 42 Gemarkung Karlshuld (Hauptstraße 54 a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderatres 26.07.2012 ö beschließend 2.3

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Folgende Auflagen sind zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuwei sen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Neubau des Geh- und Radweges entlang der Schrobenhausener Straße (Kreisstraße ND 15)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderatres 26.07.2012 ö beschließend 4

Beschluss

1.        Der Neubau eines Geh- und Radweges wird in der vorgelegten Form beschlossen.
2.        Die für die Baumaßnahme erforderlichen Stellungnahmen der Fachbehörden sind einzuholen.
3.   Der Zuwendungsantrag ist zusammen mit den Planunterlagen und der Kostenschätzung über das Staatliche Bauamt Ingolstadt – Fachbereich Straßenbau – bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 28.06.2012

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderatres 26.07.2012 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.0 6.2012 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderatres 26.07.2012 ö informativ 2
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8. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderatres 26.07.2012 ö informativ 8
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7. Bestellung eines weiteren Standesbeamten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderatres 26.07.2012 ö beschließend 7

Beschluss

Frau Bettina Neusiedl ist mit Wirkung vom 26.07.2012 zur weiteren Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Karlshuld auf jederzeitigen Widerruf zu bestellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.4. Ausbau des bestehenden Dachgeschosses und Errichtung eines Zwerchgiebels mit Balkon am Anwesen "Karl-Theodor-Straße 16" (Fl.Nr. 184/12 Gemarkung Karlshuld)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderatres 26.07.2012 ö beschließend 2.4

Beschluss

Der Bauantrag wird zurück gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.8. Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung eines Lärmschutzzaunes auf dem Grundstück Fl.Nr. 604 Gemarkung Karlshuld (Ingolstädter Straße 138 a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderatres 26.07.2012 ö beschließend 2.8

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.9. Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung von überdachten Überstellplätzen und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 604/3 Gemarkung Karlshuld (Ingolstädter Straße 138 a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderatres 26.07.2012 ö beschließend 2.9

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Zentrale Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist vorhanden. Die Stromversorgung ist durch e.on Bayern AG gewährleistet. Das Grundstück kann von der Staatsstraße 2049 über einen Privatweg auf Fl.Nr. 604 Gemarkung Karlshuld erreicht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Konzept der Nahverkehrskommission

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderatres 26.07.2012 ö beschließend 6

Beschluss

Den o.a. Planungen der Nahverkehrskommission wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.6. Antrag auf Erweiterung des Schweinestalles auf dem Grundstück Fl.Nr. 2551 Gemarkung Grasheim (Oberer Kanal 162, GT Grasheim)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderatres 26.07.2012 ö beschließend 2.6

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Auf das Einleitungsverbot von Jauche, Gülle, Abwasser aus Dunggruben und Tierhaltungen in das gemeindliche Abwassernetz wird besonders hingewiesen (§ 15 Abs. 2 Nr. 8 der Entwässerungssatzung der Gemeinde Karlshuld – EWS -) .
Das anfallende Dach- und Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.7. Antrag auf Nutzungsänderung für die bestehende Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 686 Gemarkung Karlshuld zur gewerblichen Nutzung (Reifenservice) und Errichtung einer Werbeanlage an der bestehenden Garage (Ingolstädter Straße 165)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderatres 26.07.2012 ö beschließend 2.7

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Das anfallende Dach- und Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2013 13:07 Uhr