Datum: 19.01.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:13 Uhr bis 19:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
2.4 Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 149/8, Gemarkung Karlshuld (Untere Achstraße 12 a, 86668 Karlshuld)
2.3 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 196/5, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 8, 86668 Karlshuld
2.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 190/14 Tfl., Moosweg 3, 86668 Karlshuld
2.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1666/7, Gemarkung Karlshuld, Jägersbühl 25, 86668 Karlshuld
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 15.12.2015
7 Anfragen, Sonstiges
6 "Wir füreinander - die Nachbarschaftshilfe" - Zuschussantrag für die Haushaltsjahre 2016 und 2017
5 Erklärung der Lernplattform Mebis zum festen Bestandteil des Unterrichts
4 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)
3 Regionales Gesamtkonzept für den Abbau quartärer Kiese im Donautal sowie der Folgenutzungen für den Bereich der Planungsregion Ingolstadt - Vergabe an das Planungsbüro PSU München, Prof. Schaller Umwelt Consult GmbH, 80807 München - Förderzusage des Finanzministeriums in Höhe von 60.000 €

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2.4. Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 149/8, Gemarkung Karlshuld (Untere Achstraße 12 a, 86668 Karlshuld)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2016 ö beschließend 2.4

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben das Ei nvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.3. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 196/5, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 8, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2016 ö beschließend 2.3

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 196/5, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 8, 86668 Karlshuld, wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 190/14 Tfl., Moosweg 3, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2016 ö 2.2

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
a)        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
b)        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Moosweg ist nicht erlaubt.
c)        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
d)        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
e)        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am Moosweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
f)        evtl. vorhandene Straßenlampen, Straßeneinlaufgullis, Stromkästen und Telefonmasten sind auf Kosten des Bauherrn zu versetzen.
g)        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
h)        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
i)        damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Geh-/ Radweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne oder Ähnliches) einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1666/7, Gemarkung Karlshuld, Jägersbühl 25, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2016 ö beschließend 2.1

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Eine Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze wird erteilt.
3.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Die Errichtung einer neuen Zufahrt wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:
a)  die genaue Lage, sowie die erforderliche Breite der neuen Zufahrt ist bei einem Ortstermin (Teilnehmer: Bauherr, Vertreter der Gemeinde Karlshuld) festzulegen;
b)        die Zufahrt ist von einer Fachfirma auf Kosten des Bauherrn zu errichten;
c)        bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt
- zwischen der Straße und dem Baugrundstück mit einem bituminösen Belag zu versehen;
- auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen;
d)        damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die angrenzende Straße gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße und dem Baugrundstück eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne oder Ähnliches) einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen;
e)        im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes die angrenzende Straße um nicht mehr als 0,80 m überragen;
f)        Türen und Tore sind so anzubringen, dass sie nicht zur Straße hin öffnen;
g)        evtl. vorhandene Straßenlampen, Straßeneinlaufgullis, Stromkästen und Telefonmasten sind auf Kosten des Bauherrn zu versetzen.
3.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.
4.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten.
5.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Straße nicht beeinträchtigt werden.
6.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
7.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
8.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2016 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 15.12.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2016 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.12.2015 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2016 ö informativ 7
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6. "Wir füreinander - die Nachbarschaftshilfe" - Zuschussantrag für die Haushaltsjahre 2016 und 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2016 ö beschließend 6

Beschluss

1.         Die Gemeinde Karlshuld bewilligt für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 einen jährlichen Zuschuss von 1.000,00 €.
2.        Der Betrag ist im jeweiligen Jahr  am 31. Oktober an den Caritasverband Neuburg-Schrobenhausen e.V. zu überweisen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Erklärung der Lernplattform Mebis zum festen Bestandteil des Unterrichts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2016 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat von Karlshuld beschließt in seiner Organzuständigkeit als Sachaufwandsträger der Grundschule Karlshuld die Lernplattform Mebis – ein Angebot des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst – gemäß der KMBek Mediendienbildung (2012) zum festen Bestandteil des Unterrichts zu erklären.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2016 ö beschließend 4

Beschluss

Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeinde ordnung für den Freistaat Bayern (GO) wird die in der Anlage zu diesem Beschluss beigefügte Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) neu erlassen.

Die Satzung tritt am 01.02.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erschließungsbeitragssatzung vom  03.04.1990, zuletzt geändert am 22.11.1993 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Regionales Gesamtkonzept für den Abbau quartärer Kiese im Donautal sowie der Folgenutzungen für den Bereich der Planungsregion Ingolstadt - Vergabe an das Planungsbüro PSU München, Prof. Schaller Umwelt Consult GmbH, 80807 München - Förderzusage des Finanzministeriums in Höhe von 60.000 €

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2016 ö beschließend 3
Datenstand vom 17.02.2016 08:27 Uhr