Datum: 16.02.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:56 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:57 Uhr bis 20:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
2.9 Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 436/7, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 35 a
2.8 Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 436/6, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 35
2.7 Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 698, Gemarkung Karlshuld, Untere Achstraße 62
2.6 Nutzungsänderung der Gaststättenräume zu Wohnräume (eine Wohnung und ein Apartment) auf dem Grundstück Fl.Nr. 104 Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 31
2.5 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, 7 Garagen und 6 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 73 (Tfl.), Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 93
2.4 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, 7 Garagen und 6 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 73 (Tfl.), Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 91
2.3 Errichtung eines Wintergartens am bestehenden Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 186/20, Gemarkung Karlshuld, Karl-Theodor-Straße 2 a
2.2 Ausbau des Dachgeschosses der Garage zu einer zweiten Wohneinheit und Anbau einer Außentreppe auf dem Grundstück Fl.Nr. 59/3, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 139
2.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 182/13, Gemarkung Karlshuld, Ulmenweg 3
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 19.01.2016
9 Anfragen, Sonstiges
8 Vergabe von Kindergartenplätzen ab September 2016
7 Vergabe von Krippenplätzen ab September 2016
6 Information über BayernWLAN
5 Donaumoosvolksfest 2016 - Information über Nachbesprechung - Bierpreis - Sperrzeitrechtliche Allgemeinverfügung in der Zeit des Donaumoosvolksfestes vom 20.04.2016 bis 24.04.2016 in der Gemeinde Karlshuld
4 Bestätigung des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Grasheim (Art. 8 Abs. 4 BayFwG)
3 Antrag des SV Karlshuld e.V. auf Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von Kinderspielplatzgeräten für die Sportanlage

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2.9. Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 436/7, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 35 a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.02.2016 ö beschließend 2.9

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 436/7, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 35 a, 86668 Karlshuld, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.8. Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 436/6, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 35

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.02.2016 ö beschließend 2.8

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 436/6, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 35, 86668 Karlshuld, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.7. Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 698, Gemarkung Karlshuld, Untere Achstraße 62

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.02.2016 ö 2.7

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 698, Gemarkung Karlshuld, Untere Achstraße 62, 86668 Karlshuld, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.6. Nutzungsänderung der Gaststättenräume zu Wohnräume (eine Wohnung und ein Apartment) auf dem Grundstück Fl.Nr. 104 Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 31

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.02.2016 ö beschließend 2.6

Beschluss

1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Die bestehende Abwasser-Leitung ist zu beachten (siehe beiliegenden Lageplan); sie darf nicht überbaut werden.
3.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
4.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien ist weder auf dem Geh- und Radweg entlang der Neuburger Straße, noch auf der Staatsstraße 2043 (Hauptstraße) erlaubt.
5.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh- und Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
6.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh-/Radweg und der Straße nicht beeinträchtigt werden.
7.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am Geh-/ Radweg entlang der Neuburger Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
8.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
9.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.5. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, 7 Garagen und 6 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 73 (Tfl.), Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 93

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.02.2016 ö 2.5

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt zum Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze „Zufahrt zum Baugrundstück / Geh- u. Radweg“) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen, soweit dies noch nicht geschehen ist.
3.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
4.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
5.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 109, 86669 Königsmoos) einzuholen.
6.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
7.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
8.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
9.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
10.        Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
11.  Es wird darauf hingewiesen, dass
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt;
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende
               Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.4. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, 7 Garagen und 6 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 73 (Tfl.), Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 91

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.02.2016 ö 2.4

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt zum Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze „Zufahrt zum Baugrundstück / Geh- u. Radweg“) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen, soweit dies noch nicht geschehen ist.
3.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
4.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
5.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 109, 86669 Königsmoos) einzuholen.
6.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
7.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
8.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
9.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
10.        Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
11.        Es wird darauf hingewiesen, dass
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt;
       - die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu 
         erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.3. Errichtung eines Wintergartens am bestehenden Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 186/20, Gemarkung Karlshuld, Karl-Theodor-Straße 2 a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.02.2016 ö 2.3

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem geplanten Vorhaben das Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.2. Ausbau des Dachgeschosses der Garage zu einer zweiten Wohneinheit und Anbau einer Außentreppe auf dem Grundstück Fl.Nr. 59/3, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 139

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.02.2016 ö 2.2

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt zum Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze „Zufahrt zum Baugrundstück / Geh- u. Radweg“) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen, soweit dies noch nicht geschehen ist.
  3. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
  4. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  5. 5.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 109, 86669 Königsmoos) einzuholen.
  6. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
  7. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
8.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

9.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
10.        Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
11.Es wird darauf hingewiesen, dass
        - es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt;
      - die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende
        Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 182/13, Gemarkung Karlshuld, Ulmenweg 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.02.2016 ö beschließend 2.1

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt zum Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze „Zufahrt zum Baugrundstück / Geh- u. Radweg“) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen, soweit dies noch nicht geschehen ist.
3.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
4.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
5.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 109, 86669 Königsmoos) einzuholen.
6.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.
7.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
8.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
9.        Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
10.Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.02.2016 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 19.01.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.02.2016 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.01.2016 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.02.2016 ö informativ 9
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8. Vergabe von Kindergartenplätzen ab September 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.02.2016 ö 8

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Kindergartenplätze nach Variante 3.

Damit die genehmigte Betriebserlaubnis von 150 Kindergartenplätzen nicht überschritten wird, ist den vier jüngsten Kindern ein Betreuungsplatz in der Kinderkrippe anzubieten. Bei den Elternbeiträgen für diese vier Kinder sind die Gebühren für Kindergartenkinder anzuwenden.

Für die beiden dreijährigen Flüchtlingskinder ist ein Nachmittagsplatz zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Vergabe von Krippenplätzen ab September 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.02.2016 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Krippenplätze nach Variante 3.

Im Stellenplan für Arbeitnehmer in der Kindertagesstätte sind ab September 2016 zusätzlich im Bereich der Kinderkrippe zwei Stellen für Erzieherinnen in der Entgeltgruppe S 8 a und eine Stelle für eine Kinderpflegerin in der Entgeltgruppe S 3
TVöD zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Information über BayernWLAN

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.02.2016 ö beschließend 6

Beschluss

Für die Errichtung von zwei kommunalen Hotspots beschließt der Gemeinderat die Standorte Volksfestplatz und Rathaus.

Nachdem grundsätzlich der Anschlussinhaber eines Internetzugangs haftet, wenn Dritte (also nicht der Anschlussinhaber selber) über dessen Anschluss Rechtsverletzungen begehen, wird die Verwaltung beauftragt, zu klären, wie die „Störerhaftung“ des Anschlussinhabers bei den kommunalen Hotspots ausgeschlossen werden kann.

Weiterhin ist zu klären, ob es eine technische Möglichkeit gibt, den Zugang zu den Hotspots zeitlich zu beschränken.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Donaumoosvolksfest 2016 - Information über Nachbesprechung - Bierpreis - Sperrzeitrechtliche Allgemeinverfügung in der Zeit des Donaumoosvolksfestes vom 20.04.2016 bis 24.04.2016 in der Gemeinde Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.02.2016 ö beschließend 5

Beschluss

1.        Der Bierpreis in Höhe von 7,70 € für das diesjährige Donaumoosvolksfest wird akzeptiert.

2.        Die Sperrzeitrechtliche Allgemeinverfügung in der Zeit des Donaumoosvolksfestes vom 20.04.2016 bis 24.04.2016 in der Gemeinde Karlshuld wird wie nachfolgend aufgeführt beschlossen:
Allgemeinverfügung
1.        Während des traditionellen Donaumoosvolksfestes vom 20.04.2016 bis 24.04.2016  wird vom 21.04.2016 bis 25.04.2016 die Sperrzeit im gesamten Gemeindegebiet wie folgt festgesetzt:
Beginn 03.00 Uhr – Ende 06.00 Uhr
2.        Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 der Allgemeinverfügung wird angeordnet.
3.        Kosten werden für diesen Bescheid nicht erhoben.
4.        Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung als bekannt gemacht.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bestätigung des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Grasheim (Art. 8 Abs. 4 BayFwG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.02.2016 ö beschließend 4

Beschluss

Herr Alexander Stadler wird als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Grasheim bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Antrag des SV Karlshuld e.V. auf Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von Kinderspielplatzgeräten für die Sportanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.02.2016 ö beschließend 3

Beschluss

1.        Die Kosten für die Anschaffung der o.a. Spielgeräte in Höhe von 7.140,15 € werden von der Gemeinde Karlshuld getragen.
2.        Die Wartung und der Unterhalt obliegt dem Sportverein SV Karlshuld e.V..
3.        Die jährliche sicherheitsrechtliche Überprüfung der Spielgeräte ist von der Gemeinde Karlshuld durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 16.03.2016 11:00 Uhr