Datum: 15.03.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
13 Bestellung eines Behindertenbeauftragten
12 Genehmigung von überplanmäßigen / außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2015
11 Vorlage der Jahresrechnung 2015 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO
10 Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014
9 Feststellung der Jahresrechnung 2014 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
8 Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014
7 Antrag auf Durchführung eines Verkaufsoffenen Sonntags während des Donaumoosvolksfestes 2016 oder im September 2016
6 Aufstellung des Bebauungsplanes für das Dorfgebiet "Ingolstädter Straße" und 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brunnen - Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB
5 Änderung des Flächennutzungsplanes zum Neubau der Paul-Winter-Realschule - Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
4 Errichtung einer Fußgängerbrücke über die Ach - Zuweisungen nach Art 13 c FAG - Ablehnung der Regierung von Oberbayern
3 10. Flächennutzungsplanänderung und Aufstellung Bebauungsplan Nr. 17 "An der Augsburger Straße" im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Verfahren
2.10 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 372/0, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 54
2.9 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 579/12, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 178 d
2.8 Neubau der Norma auf dem Grundstück Fl.Nr. 67/13, Augsburger Straße 7 - Ausweisung eines Sondergebiets Großflächiger Einzelhandel
2.7 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 182/13, Gemarkung Karlshuld, Ulmenweg 3
2.6 Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 101/2, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Straße 36, 86668 Karlshuld
2.5 Ausbau eines Dachgeschosses zu einer Wohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 376/0, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 80
2.4 Errichtung eines neuen Dachstuhls nach Brand auf den Grundstücken Fl.Nrn. 342 und 342/2, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 69
2.3 Neubau eines Rinderstalles auf dem Grundstück Fl.Nr. 165, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Straße 63
2.2 Neubau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 73 Tfl., Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 93b, 86668 Karlshuld
2.1 Neubau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 73 Tfl., Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 93a, 86668 Karlshuld
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 16.02.2016
17 Anfragen, Sonstiges
16 Antrag des Kath. Pfarramtes "St. Ludwig" Karlshuld auf Gewährung eines Zuschusses zur Instandsetzung der Orgel
15 Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in der Gemeinde Karlshuld
14 Stellenplan für Beschäftigte im Haushaltsjahr 2016 - Aufnahme der Bediensteten für die Vermögenserfassung im Stellenplan 2016

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13. Bestellung eines Behindertenbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö beschließend 13

Beschluss

Frau Gemeinderätin Marina Eibl wird zur kommunalen Behindertenbeauftragten der Gemeinde Karlshuld bestellt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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12. Genehmigung von überplanmäßigen / außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö beschließend 12

Beschluss

Die bei o.g. Haushaltsstellen entstandenen Mehrausgaben werden als überplanmäßige / außerplanmäßige Ausgaben genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Vorlage der Jahresrechnung 2015 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö informativ 11
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10. Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö beschließend 10
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9. Feststellung der Jahresrechnung 2014 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö beschließend 9
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8. Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö informativ 8
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7. Antrag auf Durchführung eines Verkaufsoffenen Sonntags während des Donaumoosvolksfestes 2016 oder im September 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö beschließend 7

Beschluss 1

Der Verkaufsoffene Sonntag findet während des Donaumoosvolksfestes 2016 statt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 19

Beschluss 2

Der Verkaufsoffene Sonntag findet am 18. September 2016 statt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Aufstellung des Bebauungsplanes für das Dorfgebiet "Ingolstädter Straße" und 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brunnen - Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö 6

Beschluss

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Dorfgebiet „Ingolstädter Straße“ und die 6.Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brunnen werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Änderung des Flächennutzungsplanes zum Neubau der Paul-Winter-Realschule - Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö 5

Beschluss

Gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes zum Neubau der Paul-Winter-Realschule werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Errichtung einer Fußgängerbrücke über die Ach - Zuweisungen nach Art 13 c FAG - Ablehnung der Regierung von Oberbayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum Bau der Brücke ein Alternativangebot für eine Brücke mit einer Breite von 2 m zu erfragen. Es ist bei der Regierung von Oberbayern vorab zu erfragen mit wieviel Zuschuss voraussichtlich zu rechnen sein könnte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. 10. Flächennutzungsplanänderung und Aufstellung Bebauungsplan Nr. 17 "An der Augsburger Straße" im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Verfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö 3

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplan mit den beschlossenen Änderungen und beauftragt die Verwaltung die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.10. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 372/0, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 54

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö 2.10

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 372/0, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 54, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.9. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 579/12, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 178 d

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö 2.9

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 579/12, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 178d, 86668 Karlshuld, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.8. Neubau der Norma auf dem Grundstück Fl.Nr. 67/13, Augsburger Straße 7 - Ausweisung eines Sondergebiets Großflächiger Einzelhandel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö beschließend 2.8

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Bauherrn bei seinem Vorhaben zu unterstützen. Das Gespräch mit dem Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen wird gesucht, um eine Lösung für eine Genehmigung ohne ein zeitaufwendiges Bauleitplanverfahren zu finden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.7. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 182/13, Gemarkung Karlshuld, Ulmenweg 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö beschließend 2.7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Bauherrn bei seinem Vorhaben zu unterstützen. Das Gespräch mit dem Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen wird gesucht, um eine Lösung für eine baldige Genehmigung zu finden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.6. Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 101/2, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Straße 36, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö 2.6

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.5. Ausbau eines Dachgeschosses zu einer Wohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 376/0, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 80

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö 2.5

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
3.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Au ßerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
4.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
5.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
6.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
7.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.4. Errichtung eines neuen Dachstuhls nach Brand auf den Grundstücken Fl.Nrn. 342 und 342/2, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 69

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö 2.4

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt zum Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze „Zufahrt zum Baugrundstück / Geh- u. Radweg“) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen, soweit dies noch nicht geschehen ist.
3.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
4.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
5.        5.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 109, 86669 Königsmoos) einzuholen.
6.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
7.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
8.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

9.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
10.        Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
11.Es wird darauf hingewiesen, dass
        - es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt;
      - die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende
        Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.3. Neubau eines Rinderstalles auf dem Grundstück Fl.Nr. 165, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Straße 63

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö beschließend 2.3

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Für das Bauvorhaben ist die bestehende Zufahrt zu nutzen.
3.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung  der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
4.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.
5.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
6.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
7.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.2. Neubau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 73 Tfl., Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 93b, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö 2.2

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt zum Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze „Zufahrt zum Baugrundstück / Geh- u. Radweg“) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen, soweit dies noch nicht geschehen ist.
3.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
4.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
5.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 109, 86669 Königsmoos) einzuholen.
6.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
7.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
8.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
9.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
10.        Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
11.  Es wird darauf hingewiesen, dass
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt;
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende
               Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.1. Neubau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 73 Tfl., Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 93a, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö 2.1

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt zum Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze „Zufahrt zum Baugrundstück / Geh- u. Radweg“) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen, soweit dies noch nicht geschehen ist.
3.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
4.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
5.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 109, 86669 Königsmoos) einzuholen.
6.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
7.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
8.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
9.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
10.        Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
11.  Es wird darauf hingewiesen, dass
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt;
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende
               Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 16.02.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.02.2016 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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17. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö informativ 17
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16. Antrag des Kath. Pfarramtes "St. Ludwig" Karlshuld auf Gewährung eines Zuschusses zur Instandsetzung der Orgel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö beschließend 16

Beschluss

Dem Kath. Pfarramt „St. Ludwig“ Karlshuld wird für die geplante Instandsetzung der Orgel in der Kath. Kirche ein Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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15. Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in der Gemeinde Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö beschließend 15

Beschluss 1

Dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ist das Grundstück Fl. Nr. 1725/3, Gemarkung Karlshuld anzubieten, um die Möglichkeiten zur Bebauung und Finanzierung zu besprechen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

An das Standesamt in München ist eine Aufsichtsbeschwerde einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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14. Stellenplan für Beschäftigte im Haushaltsjahr 2016 - Aufnahme der Bediensteten für die Vermögenserfassung im Stellenplan 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö beschließend 14

Beschluss

Der „Stellenplan für Angestellte“ ist im Jahr 2016 um eine Stelle in der TVöD-Entgeltgruppe 5 zu erweitern.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2016 08:16 Uhr