Datum: 14.04.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:33 Uhr bis 20:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
11 Anfragen, Sonstiges
10 Zuschussantrag des SV Grasheim e.V.
9 Zuschussantrag des Sportvereines Grasheim e.V. für die Jugendarbeit 2016
8 Zuschussantrag des Sportvereines Karlshuld e.V. für die Jugendarbeit 2016
7 Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Diakonie-Sozialstation Donaumooser Land
6 Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014
5 Feststellung der Jahresrechnung 2014 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
4 Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014
3 Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäude der Kläranlage
2.5 Betrieb einer bestehenden Wasch- und Sortieranlage mit Gebäuden und Nebenanlagen für den Zeitraum März 2015 bis Juli 2016 auf den Grundstücken Fl.Nr. 457/31, 457/122, 457/136, 457/135 Gemarkung Karlshuld - Stellungnahme der Fa. Rathei vom 02.03.2016 - Waschen von quartären Kiesen
2.4 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Generationenübergreifenden Bewegungsparks auf dem Grundstück Fl.Nr. 56/1, Gemarkung Karlshuld, durch die Gemeinde Karlshuld
2.3 Tektur - Neubau eines Wohnhauses mit 5 Wohneinheiten, 5 Garagen und 5 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 36, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 122, 86668 Karlshuld - Nutzungsänderung des Speichers in eine 6.Wohneinheit - Errichtung einer Garage - Anbau eines Fahrrad- und Müllraums
2.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, auf dem Grundstück Fl.Nr. 64, Gemarkung Grasheim, Augsburger Str. 127, Karlshuld, 86668 Karlshuld
2.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2551/4, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 160, 86668 Karlshuld
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 15.03.2016

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11. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2016 ö informativ 11
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10. Zuschussantrag des SV Grasheim e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2016 ö beschließend 10

Beschluss 1

Die Gesamtkosten für die Reparatur der Pumpe und des Motors der Beregnungsanlage in Höhe von 3.587,27 € sind von der Gemeinde Karlshuld zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 2

Für das fahrbare Fußballtor und der Sanierung der Tribünenverkleidung wird ein Zuschuss in Höhe 540,84 € (= 25 % der Anschaffungskosten) gewährt .

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Zuschussantrag des Sportvereines Grasheim e.V. für die Jugendarbeit 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2016 ö beschließend 9

Beschluss

Dem Sportverein Grasheim e. V. wird für die Jugendarbeit im Jahr 2016 einschließlich des Pachtzinses ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 3.300,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Zuschussantrag des Sportvereines Karlshuld e.V. für die Jugendarbeit 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2016 ö beschließend 8

Beschluss

Dem Sportverein Karlshuld 1932 e.V. wird für die Jugendarbeit im Jahr 2016 ein ei nmaliger Zuschuss von 6.600,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Diakonie-Sozialstation Donaumooser Land

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2016 ö beschließend 7

Beschluss

Dem Diakonischen Werk Ingolstadt e.V. wird für die Diakonie-Sozialstation Donaumooser Land für das Jahr 2016 ein einmaliger Zuschuss von 5.000,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2016 ö beschließend 6

Beschluss

Zur Jahresrechnung der Gemeinde Karlshuld für das Haushaltsjahr 2014 wird mit den im Gemeinderatsbeschluss vom 14.04.2016 Nr. 346 festgestellten Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO  Entlastung  erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Feststellung der Jahresrechnung 2014 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2016 ö beschließend 5

Beschluss

Die Jahresrechnung 2014 wird gemäß Art. 102  Abs. 3  GO mit den in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügten Zahlen festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2016 ö informativ 4
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3. Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäude der Kläranlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2016 ö 3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Gebäude der Kläranlage.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.5. Betrieb einer bestehenden Wasch- und Sortieranlage mit Gebäuden und Nebenanlagen für den Zeitraum März 2015 bis Juli 2016 auf den Grundstücken Fl.Nr. 457/31, 457/122, 457/136, 457/135 Gemarkung Karlshuld - Stellungnahme der Fa. Rathei vom 02.03.2016 - Waschen von quartären Kiesen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2016 ö 2.5

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Betrieb der Kieswasch- und Sortieranlage zum Waschen von quartären Kiesen bis Ende Dezember 2017, sofern sich der Bauherr verpflichtet, auf seine Kosten, zweimal jährlich eine unangekündigte Probennahme der Gemeinde zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.4. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Generationenübergreifenden Bewegungsparks auf dem Grundstück Fl.Nr. 56/1, Gemarkung Karlshuld, durch die Gemeinde Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2016 ö 2.4

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Generationenübergreifenden Bewegungspark auf dem Grundstück Fl.Nr. 56/1, Gemarkung Karlshuld.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.3. Tektur - Neubau eines Wohnhauses mit 5 Wohneinheiten, 5 Garagen und 5 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 36, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 122, 86668 Karlshuld - Nutzungsänderung des Speichers in eine 6.Wohneinheit - Errichtung einer Garage - Anbau eines Fahrrad- und Müllraums

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2016 ö 2.3

Beschluss

1. Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Einer Überschreitung der zulässigen Anzahl von Wohneinheiten wird zugestimmt.
3. Einer Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl wird zugestimmt.
4. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

3.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

4.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos) einzuholen.

5.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

6.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten.

7.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuwei-sen.

8.        Es wird darauf hingewiesen, dass
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende
  Abfuhrstelle zu verbringen sind;
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt (Straßenbaulastträger: Staatliches
  Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen).

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, auf dem Grundstück Fl.Nr. 64, Gemarkung Grasheim, Augsburger Str. 127, Karlshuld, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2016 ö 2.2

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt zum Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze „Zufahrt zum Baugrundstück / Geh- u. Radweg“) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen, soweit dies noch nicht geschehen ist.
3.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
4.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
5.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 109, 86669 Königsmoos) einzuholen.
6.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
7.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
8.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
9.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
10.        Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
11.  Es wird darauf hingewiesen, dass
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt;
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende
               Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2551/4, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 160, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2016 ö 2.1

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Die Errichtung einer neuen Zufahrt wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:
a)        die genaue Lage, sowie die erforderliche Breite der neuen Zufahrt ist bei einem Ortstermin (Teilnehmer: Bauherr, Vertreter der Gemeinde Karlshuld und des Tiefbauamtes beim Landkreis Neuburg-Schrobenhausen) festzulegen;
b)        die Zufahrt ist von einer Fachfirma auf Kosten des Bauherrn zu errichten;
c)        bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt
     - zwischen der Straße und dem Geh- und Radweg mit einem bituminösen Belag zu versehen;
     - auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des  
       Baugrundstückes zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem
       bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen;
d)        eine evtl. notwendige Anhebung der Asphaltdecke des Geh- und Radweges im Bereich der neuen Zufahrt (einschließlich der Angleichung an das Niveau des bestehenden Geh- und Radweges) hat auf Kosten des Bauherrn zu erfolgen;
e)        damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die angrenzende Straße gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen Straße und dem Baugrundstück eine Entwässerungsrinne mit Granulat und allgemeiner Bauaufsichtlicher Zulassung nach DIBT (z.B. der Fa. Birco, Fa. Funke,.....) einzubauen.
f)        im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen;
g)        Türen und Tore sind so anzubringen, dass sie nicht zum Geh- und Radweg hin öffnen;
h)        evtl. vorhandene Straßenlampen, Straßeneinlaufgullis, Stromkästen und Telefonmasten sind auf Kosten des Bauherrn zu versetzen.

3.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

4.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

5.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

6.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

7.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

8.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

9.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

10.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2016 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 15.03.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2016 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.03.2016 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 11.05.2016 08:33 Uhr