Datum: 10.05.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:46 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:47 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
2.7 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 275/5, Gemarkung Karlshuld, Unterer Kanal 39a
2.8 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 196/5, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 8
3 Gewerbegebiet "An der Ach", Verbesserung der Verkehrssituation
4 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1-57 "Gewerbegebiet Schleifmühlweg", - Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
5 Haushaltssatzung der Gemeinde Karlshuld für das Jahr 2016
6 Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2015 bis 2019
7 Finanzplan für die Haushaltsjahre 2015 bis 2019
8 Information zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in der Gemeinde Karlshuld
2.6 Erweiterung eines Dreifamilienhauses um zwei Apartmentwohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 166, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 22
2.5 Anbau eines Wintergartens an dem Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 235, Gemarkung Karlshuld, Unterer Kanal 29
2.4 Anbau eines Wintergartens an dem bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 36, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 62
2.3 Tektur zum Ausbau des Dachgeschosses der Garage zu einer zweiten Wohneinheit und Anbau einer Außentreppe auf dem Grundstück Fl.Nr. 59/3, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 139
2.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 315/5, Gemarkung Karlshuld, Untere Achstraße 25
2.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 184/27, Gemarkung Karlshuld, Karl-Theodor-Straße 1d
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 14.04.2016
9 Anfragen, Sonstiges

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2.7. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 275/5, Gemarkung Karlshuld, Unterer Kanal 39a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2016 ö 2.7

Beschluss

Der Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 275/5, Gemarkung Karlshuld in zweiter Reihe wird zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.8. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 196/5, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2016 ö 2.8

Beschluss

Der Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 196/5, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 8, 86668 Karlshuld wird zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Gewerbegebiet "An der Ach", Verbesserung der Verkehrssituation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2016 ö 3
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4. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1-57 "Gewerbegebiet Schleifmühlweg", - Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2016 ö beschließend 4

Beschluss

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schleifmühlweg“ werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Haushaltssatzung der Gemeinde Karlshuld für das Jahr 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2016 ö beschließend 5

Beschluss

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Karlshuld folgende Haushaltssatzung:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        8.386.196 €

und im

Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        4.610.349 €

ab.

§ 2

       Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.        
       

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4

       Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer                        

  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        300 v.H.

  1. für die Grundstücke (B)        300 v.H.                

  1. Gewerbesteuer        300 v.H.


§ 5

       Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 € festgesetzt.


§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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6. Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2015 bis 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2016 ö beschließend 6

Beschluss

Das Investitionsprogramm (Art. 70 GO, § 24 KommHV) für die Haushaltsjahre 2015 bis 2019 wird in der vorgelegten Form beschlossen. Das Investitionsprogramm ist dem Haushaltsplan beizu heften.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Finanzplan für die Haushaltsjahre 2015 bis 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2016 ö beschließend 7

Beschluss

Der Finanzplan (Art. 70 GO, § 24 KommHV) für die Haushaltsjahre 2015 bis 2019         wird in der vorgelegten Form beschlossen. Der Finanzplan ist dem Haushaltsplan beizuheften.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Information zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in der Gemeinde Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2016 ö informativ 8

Beschluss

Der o.a. Beschluss Nr. 336 vom 15.03.2016 der öffentlichen Gemeinderatssitzung ist wieder aufzuheben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.6. Erweiterung eines Dreifamilienhauses um zwei Apartmentwohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 166, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 22

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2016 ö 2.6

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Eine Befreiung von den Festsetzungen des Einfachen Bebauungsplanes zur zulässigen Anzahl an Wohneinheiten bezogen auf die Grundstücksgröße wird erteilt.
3.        Eine Befreiung von den Festsetzungen des Einfachen Bebauungsplanes zur Zahl der Stellplätze je Wohneinheit wird nicht erteilt. Die Stellplätze sind entsprechend dem nachgereichten Stellplatznachweis zu errichten und zusätzlich zwei weitere Stellplätze auf dem Grundstück vorzusehen .
4.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
3.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
4.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
5.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.
6.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
7.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
8.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
9.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
10.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.5. Anbau eines Wintergartens an dem Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 235, Gemarkung Karlshuld, Unterer Kanal 29

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2016 ö 2.5

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.4. Anbau eines Wintergartens an dem bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 36, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 62

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2016 ö 2.4

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.3. Tektur zum Ausbau des Dachgeschosses der Garage zu einer zweiten Wohneinheit und Anbau einer Außentreppe auf dem Grundstück Fl.Nr. 59/3, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 139

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2016 ö 2.3

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt zum Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze „Zufahrt zum Baugrundstück / Geh- u. Radweg“) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen, soweit dies noch nicht geschehen ist.
3.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
4.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
5.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 109, 86669 Königsmoos) einzuholen.
6.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
7.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
8.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
9.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
10.        Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
11.Es wird darauf hingewiesen, dass
        - es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt;
      - die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende
        Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 315/5, Gemarkung Karlshuld, Untere Achstraße 25

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2016 ö 2.2

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Die Errichtung einer neuen Zufahrt wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:
a)        Die genaue Lage, sowie die erforderliche Breite der neuen Zufahrt ist bei einem Ortstermin (Teilnehmer: Bauherr, Vertreter der Gemeinde Karlshuld) festzulegen;
b)        die Zufahrt ist von einer Fachfirma auf Kosten des Bauherrn zu errichten;
c)        bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt
-        zwischen der Straße und dem Baugrundstück mit einem bituminösen Belag zu versehen;
-        auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen;
d)        damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die angrenzenden Straße (Unterer Ach-straße) gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße und dem Baugrund-stück eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne oder ähnliches) einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen;
e)        im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrund-stückes die angrenzende „Untere Achstraße“ um nicht mehr als 0,80 m überragen;
f)        Türen und Tore sind so anzubringen, dass sie nicht zur Straße hin öffnen;
g)        Evtl. vorhandene Straßenlampen, Straßeneinlaufgullis, Stromkästen und Telefonmasten sind auf Kosten des Bauherrn zu versetzen.
3.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
4.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
5.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Unteren Achstraße und dem am Baugrundstück angrenzenden Gehweg ist nicht erlaubt.

6.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße / des Gehweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
7.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Unteren Achstraße nicht beeinträchtigt werde n.

8.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Unteren Achstraße bzw. am Baugrundstück angrenzenden Gehweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße / des Gehweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
9.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuwei-sen.
10.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 184/27, Gemarkung Karlshuld, Karl-Theodor-Straße 1d

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2016 ö 2.1

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt zum Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze „Zufahrt zum Baugrundstück / Gehweg“) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen, soweit dies noch nicht geschehen ist.
3.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
4.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
5.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 109, 86669 Königsmoos) einzuholen.
6.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Gehweg bzw. der Straße ist nicht erlaubt.
7.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Gehweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
8.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Radweg nicht beeinträchtigt werden.
9.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Gehweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
10.        Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
11.  Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2016 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 14.04.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2016 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.04.2016 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2016 ö informativ 9
Datenstand vom 08.06.2016 07:58 Uhr