Datum: 19.07.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:21 Uhr bis 20:13 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
4 Anfragen, Sonstiges
3 Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen
2.6 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 MFH mit je 5 WE und einer Ladenfläche mit offenen Stellplätzen sowie Neubau von 2 Doppelhäusern mit Garagen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 93, 93/5, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 6
2.5 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelwohnhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 135/7, Gemarkung Karlshuld, Obere Achstraße 12, 86668 Karlshuld
2.4 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 159, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 30
2.3 Neubau eines Geschäftshauses mit 3 Wohnungen und 9 Stellplätzen -Tektur- auf den Grundstücken Fl.Nrn. 457/57 und 457/229, Unterer Kanal 70, 86668 Karlshuld - Ausbau des Dachgeschosses, Einbau einer Loggia, Errichtung von 4 Gauben, zwei zusätzlichen Stellplätzen und einer Balkonüberdachung
2.2 Neubau eines Mehrfamilienhauses (4 WE + 1 ELW) auf dem Grundstück Fl.Nr. 416/6, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 47a
2.1 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, einem Heizraum und einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 167, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Straße 71
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 28.06.2016

zum Seitenanfang

4. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö informativ 4
zum Seitenanfang

3. Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö beschließend 3

Beschluss

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, bis September 2016 eine Elternbefragung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

2.6. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 MFH mit je 5 WE und einer Ladenfläche mit offenen Stellplätzen sowie Neubau von 2 Doppelhäusern mit Garagen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 93, 93/5, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö 2.6

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils 5 Wohneinheiten und einer Ladenfläche mit offenen Stellplätzen sowie zwei Doppelhäusern mit Garagen wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt

zum Seitenanfang

2.5. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelwohnhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 135/7, Gemarkung Karlshuld, Obere Achstraße 12, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö 2.5

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 135/7, Gemarkung Karlshuld wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt

zum Seitenanfang

2.4. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 159, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 30

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö 2.4

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 159, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 30, 86668 Karlshuld wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

2.3. Neubau eines Geschäftshauses mit 3 Wohnungen und 9 Stellplätzen -Tektur- auf den Grundstücken Fl.Nrn. 457/57 und 457/229, Unterer Kanal 70, 86668 Karlshuld - Ausbau des Dachgeschosses, Einbau einer Loggia, Errichtung von 4 Gauben, zwei zusätzlichen Stellplätzen und einer Balkonüberdachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö 2.3

Beschluss

Das Bauvorhaben wird zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt

zum Seitenanfang

2.2. Neubau eines Mehrfamilienhauses (4 WE + 1 ELW) auf dem Grundstück Fl.Nr. 416/6, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 47a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö 2.2

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

5.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

2.1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, einem Heizraum und einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 167, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Straße 71

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö 2.1

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen  unter der Voraussetzung erteilt, dass das geplante Bauvorhaben um einen Meter nach Süden verschoben wird. Künftig ist vorgesehen, den sogenannten Kirchweg auf der Nordseite des Bauvorhabens vorbeizuführen.

2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Für das Bauvorhaben ist die bestehende Zufahrt zu nutzen.

3.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

4.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt vor dem Geh-/ Radweg eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne) einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.

5.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

6.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.

7.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.

8.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

9.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

10.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

11.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

12.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö informativ 2
zum Seitenanfang

1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 28.06.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.06.2016 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 03.08.2016 07:39 Uhr