Datum: 20.09.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
4 Antrag auf Verbessserung der Situation im Bereich der Bushaltestelle bei Kleinhohenried, Linie 55
3 Antrag auf Änderung bzw. Aufhebung des Bebauungsplanes Allgemeines Wohngebiet "Karl-Theodor-Straße"
2.13 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 67, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 3, 86668 Karlshuld
2.12 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Verwaltungsgebäudes mit Wohnteil für Betriebsinhaber und Arbeiterunterkunft auf dem Grundstück Fl.Nr. 658/3, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Str. 117, 86668 Karlshuld
2.11 Errichtung einer Werbeanlage für termingebundenen wechselnden Plakatanschlag auf dem Grundstück Fl.Nr. 1874/3, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg 2, 86668 Karlshuld
2.10 Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Karlshuld im Bereich der Augsburger Straße 95 bis 121
2.9 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Oberen Kanals - Überplanung des Bereichs erforderlich um Bauvorhaben realisieren zu können
2.8 Errichtung eines Holzstadels als Ersatzgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 99/2, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Straße 32, durch Herrn und Frau Reinhard und Brigitte Schläfer, Schrobenhausener Str. 34, 86668 Karlshuld
2.7 Errichtung eines überdachten Kfz-Stellplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 432/10, Gemarkung Karlshuld, Pfaffenhofener Straße 20a
2.6 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 49/2 Gemarkung Grasheim (Augsburger Straße 158 a)
2.5 Errichtung eines Doppelwohnhauses mit Garagen auf den Grundstücken FlNrn. 436/6 und 436/7, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 35
2.4 Tektur zum Neubau von zwei Wohnhäusern mit 4 und 2 Wohneinheiten, 2 Carports, 1 Doppelgarage und 8 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 373/0, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 66a und 66b, 86668 Karlshuld
2.3 Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 81/3 Gemarkung Karlshuld (Obere Achstraße 35 a)
2.2 Neubau eines Mehrfamilienhaus (6 WE) mit 5 Garagen und 7 Stellplätzen auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 22/3, Gemarkung Grasheim (Augsburger Straße 90 a)
2.1 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, einer Einliegerwohnung und 14 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 29, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 112, 86668 Karlshuld
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 02.08.2016
10 Anfragen, Sonstiges
9 Zuschussantrag des gemeinnützigen Vereins "pro-familie Ingolstadt"
8 Bekämpfung der Stechmückenplage entlang der Ussel und der Donau - Schreiben der Marktgemeinde Rennetshofen
7 Nutzung des gemeindlichen Rasenmähers "John Deere" durch die Sportvereine
6 Örtliche Bedarfsplanung gem. Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) - Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen
5 Antrag auf Errichtung einer Bushaltestelle in Neuschwetzingen auf den Grundstücken Fl.Nr. 516/18 bzw. 516/19, Gemarkung Karlshuld

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4. Antrag auf Verbessserung der Situation im Bereich der Bushaltestelle bei Kleinhohenried, Linie 55

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.09.2016 ö 4

Beschluss

Die Verwaltung der Gemeinde Karlshuld wird beauftragt Angebote für eine Beleuchtung des Wartebereichs einzuholen und den Gemeinderat in der nächsten Gemeinderatssitzung über die weitere Vorgehensweise zu informieren .

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Antrag auf Änderung bzw. Aufhebung des Bebauungsplanes Allgemeines Wohngebiet "Karl-Theodor-Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.09.2016 ö 3

Beschluss

Dem Antrag auf Änderung bzw. Aufhebung des Bebauungsplanes Allgemeines Wohngebiet „Karl-Theodor-Straße“ wird derzeit nicht statt gegeben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.13. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 67, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 3, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.09.2016 ö 2.13

Beschluss 1

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 2

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohnei nheiten und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 67, Gemarkung Karlshuld, Augsburgerstraße 1a, 86668 Karlshuld, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.12. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Verwaltungsgebäudes mit Wohnteil für Betriebsinhaber und Arbeiterunterkunft auf dem Grundstück Fl.Nr. 658/3, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Str. 117, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.09.2016 ö 2.12

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Verwaltungsgebäudes mit Wohnteil für Betriebsinhaber und Arbeiterunterkunft auf dem Grundstück Fl.Nr. 658/3, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 117, 86668 Karlshuld, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.11. Errichtung einer Werbeanlage für termingebundenen wechselnden Plakatanschlag auf dem Grundstück Fl.Nr. 1874/3, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg 2, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.09.2016 ö 2.11

Beschluss

Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.10. Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Karlshuld im Bereich der Augsburger Straße 95 bis 121

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.09.2016 ö beschließend 2.10

Beschluss

Die Entscheidung wird zurückgestellt, da mit dem Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen zu klären ist, ob der Bereich als Einbeziehungssatzung oder als Bebauungsplanes zu erfolgen hat.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.9. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Oberen Kanals - Überplanung des Bereichs erforderlich um Bauvorhaben realisieren zu können

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.09.2016 ö 2.9

Beschluss

Die Entscheidung wird zurückgestellt, da mit dem Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen zu klären ist, ob der Bereich als Einbeziehungssatzung oder als Bebauungsplanes zu erfolgen hat.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.8. Errichtung eines Holzstadels als Ersatzgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 99/2, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Straße 32, durch Herrn und Frau Reinhard und Brigitte Schläfer, Schrobenhausener Str. 34, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.09.2016 ö 2.8

Beschluss

1. Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
a)        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

b)        Mit dem Aushub ist auch mit der Wasserhaltung zu beginnen.

c)        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos) einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.7. Errichtung eines überdachten Kfz-Stellplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 432/10, Gemarkung Karlshuld, Pfaffenhofener Straße 20a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.09.2016 ö 2.7

Beschluss

Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.6. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 49/2 Gemarkung Grasheim (Augsburger Straße 158 a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.09.2016 ö beschließend 2.6

Beschluss

1. Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

  1. Mit dem Aushub ist auch mit der Wasserhaltung zu beginnen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos) einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende
  Abfuhrstelle zu verbringen sind;
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt (Straßenbaulastträger: Staatliches
  Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen).

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.5. Errichtung eines Doppelwohnhauses mit Garagen auf den Grundstücken FlNrn. 436/6 und 436/7, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 35

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.09.2016 ö 2.5

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Bis zur Bezugsfertigstellung des Doppelwohnhauses ist die Zufahrt auf den Baugrundstücken auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

  1. Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Geh-/ Radweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.

  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

  1. Mit dem Aushub ist auch mit der Wasserhaltung zu beginnen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.4. Tektur zum Neubau von zwei Wohnhäusern mit 4 und 2 Wohneinheiten, 2 Carports, 1 Doppelgarage und 8 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 373/0, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 66a und 66b, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.09.2016 ö 2.4

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind die bereits erteilten folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Bis zur Bezugsfertigstellung der Wohnhäuser ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

  1. Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Geh-/ Radweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.

  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

  1. Mit dem Aushub ist auch mit der Wasserhaltung zu beginnen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.3. Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 81/3 Gemarkung Karlshuld (Obere Achstraße 35 a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.09.2016 ö beschließend 2.3

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

  1. Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die angrenzende Obere Achstraße gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.

  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der angrenzenden Straße nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug  ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.
sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.2. Neubau eines Mehrfamilienhaus (6 WE) mit 5 Garagen und 7 Stellplätzen auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 22/3, Gemarkung Grasheim (Augsburger Straße 90 a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.09.2016 ö beschließend 2.2

Beschluss

1. Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
a)        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

b)        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

c)        Mit dem Aushub ist auch mit der Wasserhaltung zu beginnen.

d)        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos) einzuholen.

e)        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

f)        Es wird darauf hingewiesen, dass
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende
Abfuhrstelle zu verbringen sind;
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt (Straßenbaulastträger: Staatliches
Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen).

g)        Bei einer späteren Teilung des Grundstückes Fl.Nr. 22/3, Gemarkung Grasheim dürfen keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Einfachen Bebauungsplanes der Gemeinde Karlshuld widersprechen (§ 19 Abs. 2 BauGB)

Deshalb wird darauf hingewiesen, dass

?        Für das geplante Wohnhaus mit 6 WE (Augsburger Straße 90a) eine Mindestgrundstücksfläche von 1.925 m² nicht unterschritten werden darf; bei einer Grundstückstiefe von 45 m (lt. Einfachen Bebauungsplan der Gemeinde Karlshuld) entspricht dies einer Grundstücksbreite von mindestens 42,78 m:

?         Einer Befreiung / isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Einfachen Bebauungsplanes der Gemeinde Karlshuld von Seiten der Gemeinde Karlshuld nicht zugestimmt wird.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.1. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, einer Einliegerwohnung und 14 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 29, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 112, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.09.2016 ö 2.1

Beschluss

1. Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
a)        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

b)        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

c)        Mit dem Aushub ist auch mit der Wasserhaltung zu beginnen.

d)        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos) einzuholen.

e)        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

f)        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten.

g)        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

       Es wird darauf hingewiesen, dass
       - die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende
         Abfuhrstelle zu verbringen sind;
       - es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt (Straßenbaulastträger: Staatliches
         Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen).

Hinweis:
In dem angrenzenden Nebengebäude wird derzeit eine Pension mit 3 Zimmern betrieben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.09.2016 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 02.08.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.09.2016 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 02.08.2016 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.09.2016 ö informativ 10
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9. Zuschussantrag des gemeinnützigen Vereins "pro-familie Ingolstadt"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.09.2016 ö beschließend 9

Beschluss

Dem Verein „pro familia Ingolstadt“ wird ein Zuschuss in Höhe von 300,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Bekämpfung der Stechmückenplage entlang der Ussel und der Donau - Schreiben der Marktgemeinde Rennetshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.09.2016 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat von Karlshuld unterstützt eine Beteiligung des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen zur Bekämpfung der Steckmückenplage entlang der Ussel und der Donau.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Nutzung des gemeindlichen Rasenmähers "John Deere" durch die Sportvereine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.09.2016 ö beschließend 7

Beschluss

1.        Der Bedienung des John Deere Rasenmähertraktors durch die o.g. sechs Personen des SV Grasheim e.V. wird zugestimmt.
2.        Der SV Grasheim e.V. ist darauf hinzuweisen , die von Vereinsseite gemeldeten Fahrer in die korrekte Bedienung des John Deere Rasenmähertraktors einzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Örtliche Bedarfsplanung gem. Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) - Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.09.2016 ö beschließend 6

Beschluss

Die Beratung über diesen Tagesordnungspunkt wird in der nächsten Gemeinderatssitzung am 29.06.2016 fortgeführt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Antrag auf Errichtung einer Bushaltestelle in Neuschwetzingen auf den Grundstücken Fl.Nr. 516/18 bzw. 516/19, Gemarkung Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.09.2016 ö 5

Beschluss

Der Bauausschuss wird beauftragt die Situation zu besichtigen, um die für die Kinder bestmögliche Lösung hinsichtlich deren Sicherheit zu finden. Zudem werden mit Frau Stephanie Schäfer-Appel Verhandlungen über den Erwerb der Grundstücke Fl.Nr. 516/18 und 516/19 geführt. Über die weitere Vorgehensweise entscheidet der Gemeinderat in einer weiteren Gemeinderatssitzung.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 13.10.2016 09:41 Uhr