Datum: 13.10.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:37 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
3.4 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses (behindertengerecht, zur Pflege der Mutter) auf dem Grundstück Fl.Nr. 681/3, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 71
3.3 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Lagerplatzes zur Erweiterung des bestehenden Gewerbes auf dem Grundstück Fl.Nr. 155, Gemarkung Karlshuld, durch Herrn Bernhard Härtl, Oberer Kanal 118, 86668 Karlshuld
3.2 Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr.661/4, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 108a, 86668 Karlshuld
3.1 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit je 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 456/69, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 56, durch Herrn Karl-Heinz Neumann, Erlenweg 2, 86668 Karlshuld
3 Bauanträge
2 Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen - Planung eines neuen Gebäudes
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 27.09.2016
8 Anfragen, Sonstiges
7 Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015
6 Feststellung der Jahresrechnung 2015 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
5 Änderung im Bereich der Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durch Art. 12 des Steueränderungsgesetzes 2015 - Übergangsregelung des § 27 Abs. 22 UStG
4 Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015
3.8 Neubau eines Geschäftshauses mit 3 Wohnungen und 9 Stellplätzen -Tektur- auf den Grundstücken Fl.Nrn. 457/57 und 457/229, Unterer Kanal 70, 86668 Karlshuld, Antrag auf Befreiung zur Überschreitung der GRZ
3.7 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1-57 "Gewerbegebiet Schleifmühlweg", - Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
3.6 Überplanung der Grundstücke Fl.Nrn. 159, 157/4, 162/6, 162/8 und 162/10 Gemarkung Karlshuld
3.5 Nutzungsänderung eines Garagengebäudes mit Sozialraum in ein Bürogebäude mit Betriebsleiterwohnung auf de Grundstücken Fl.Nrn. 23/6, 23/17, 23/22, 23/18 und 23/15, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 100a, 86668 Karlshuld

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3.4. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses (behindertengerecht, zur Pflege der Mutter) auf dem Grundstück Fl.Nr. 681/3, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 71

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2016 ö 3.4

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines behindertengerechten Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 681/3, Gemarkung Karlshuld wird das gemeindliche Einvernehmen erte ilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.3. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Lagerplatzes zur Erweiterung des bestehenden Gewerbes auf dem Grundstück Fl.Nr. 155, Gemarkung Karlshuld, durch Herrn Bernhard Härtl, Oberer Kanal 118, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2016 ö 3.3

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des bestehenden Gewerbes für Mineralölhandel und Containerdienst um einen Lagerplatz und einen Garten auf dem Grundstück Fl.Nr. 155, Gemarkung Karlshuld, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.2. Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr.661/4, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 108a, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2016 ö 3.2

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 661/4, Gemarkung Karlshuld, wird das gemeindliche E invernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.1. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit je 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 456/69, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 56, durch Herrn Karl-Heinz Neumann, Erlenweg 2, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2016 ö 3.1

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 456/69, Gemarkung Karlshuld, wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2016 ö informativ 3
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2. Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen - Planung eines neuen Gebäudes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2016 ö beschließend 2

Beschluss

Das Planungsbüro Arndt, Ingolstadt, ist mit der Erstellung einer Flächenberechnung und einer Kostenschätzung für das „Haus für Kinder“ zu beauftragen.
Die Firma Meixner und Partner, Augsburg ist mit der Umsetzung des VgV-Verfahrens zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 27.09.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2016 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.09.2019 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2016 ö informativ 8
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7. Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2016 ö beschließend 7

Beschluss

Zur Jahresrechnung der Gemeinde Karlshuld für das Haushaltsjahr 2015 wird mit den im Gemeinderatsbeschluss vom 13.10.2016 Nr. 438 festgestellten Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO  Entlastung  erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Feststellung der Jahresrechnung 2015 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2016 ö beschließend 6

Beschluss

Die Jahresrechnung 2015 wird gemäß Art. 102  Abs. 3  GO mit den in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügten Zahlen festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Änderung im Bereich der Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durch Art. 12 des Steueränderungsgesetzes 2015 - Übergangsregelung des § 27 Abs. 22 UStG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2016 ö beschließend 5

Beschluss

I n Anwendung des § 27 Abs. 22 UStG ist gegenüber dem zuständigen Finanzamt zu erklären, dass für sämtliche Umsätze, die nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführt werden, § 2 Abs. 3 UStG in der zum 31.12.2015 geltenden Fassung zur Anwendung kommen soll.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2016 ö informativ 4
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3.8. Neubau eines Geschäftshauses mit 3 Wohnungen und 9 Stellplätzen -Tektur- auf den Grundstücken Fl.Nrn. 457/57 und 457/229, Unterer Kanal 70, 86668 Karlshuld, Antrag auf Befreiung zur Überschreitung der GRZ

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2016 ö 3.8

Beschluss

Dem Antrag auf Überschreitung der GRZ um 0,01 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.7. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1-57 "Gewerbegebiet Schleifmühlweg", - Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2016 ö 3.7

Beschluss

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schleifmühlweg“ werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.6. Überplanung der Grundstücke Fl.Nrn. 159, 157/4, 162/6, 162/8 und 162/10 Gemarkung Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2016 ö 3.6

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für die Grundstücke Fl.Nrn. 159, 157/4, 162/6, 162/8 und 162/10, Gemarkung Karlshuld.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.5. Nutzungsänderung eines Garagengebäudes mit Sozialraum in ein Bürogebäude mit Betriebsleiterwohnung auf de Grundstücken Fl.Nrn. 23/6, 23/17, 23/22, 23/18 und 23/15, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 100a, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2016 ö 3.5

Beschluss

1. Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
a)        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

b)        Mit dem Aushub hat auch die Wasserhaltung zu beginnen.

c)        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

d)        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf dem gemeindlichen Weg ist nicht erlaubt.

e)        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Weges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen zu vermeiden.

f)        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

g)        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

3. Herr Litter hat die anteiligen Erschließungskosten des angrenzenden gemeindlichen Weges zu tragen .                                         

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 16.11.2016 07:43 Uhr