Datum: 17.01.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:41 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
5 Raumordnungsverfahren für einen Kiesabbau der Fa. Wittmann Kies + Beton GmbH westlich von Kochheim mit anschließender Realisierung von Rückhalteflächen für den vorbeugenden Hochwasserschutz
4 Satzung Flur-Nr. 259/3 (Stadl in 3. Reihe) - Billigungs- und Auslegungsbeschluß
3 Gewerbegebiet an der Ach II - Änderung des Bebauungsplanes - Billigungs- und Auslegungsbeschluß
2.8 Sanierung der ehemaligen Kloster Wirtschaft mit Nutzungsänderung in eine Pension und Errichtung von Fremdenzimmern auf dem Grundstück Fl.Nr. 206/1, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 23, 86668 Karlshuld
2.7 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 196/5, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 8a
2.6 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 1648, Gemarkung Karlshuld, Jägersbühl 4, 86668 Karlshuld
2.5 Antrag auf Vorbescheid zum Anbau bzw. Wohnraumerweiterung eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 11/3, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 16a, 86668 Karlshuld
2.4 Antrag auf Vorbescheid zum Anbau einer bestehenden Halle zur Geschäftserweiterung mit Betriebsleiterwohnung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 70/5 und 70/2, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 23, 86668 Karlshuld
2.3 Umbau des bestehenden Wohnhauses durch Einbau von vier Wohnheiten und Neubau eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 177/12, Gemarkung Karlshuld, Siedlung 19b
2.2 Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und einer Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 579/8, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 178
2.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 372, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 54, 86668 Karlshuld
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 13.12.2016
8 Anfragen, Sonstiges
7 Antrag auf Nutzung der Sport- und Mehrzweckhalle durch Kegelverein Karlshuld e. V.
6 Aufstellung des Bebauungsplan "P+R Anlage - Bahnhaltepunkt Brunnen" und 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brunnen im Parallelverfahren - Beteilgung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

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5. Raumordnungsverfahren für einen Kiesabbau der Fa. Wittmann Kies + Beton GmbH westlich von Kochheim mit anschließender Realisierung von Rückhalteflächen für den vorbeugenden Hochwasserschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 17.01.2017 ö 5

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem geplanten Kiesabbau Wittmann Kies + Beton GmbH aus nachfolgend genannten Gründen nicht zu und fordert die Regierung von Oberbayern auf, das Raumordnungsverfahren abzulehnen. Die Gemeinde Karlshuld lehnt jeglichen Kiesabbau in diesem Bereich ab:

1. Schutz der Anwohner
Die betroffenen Bürger sind bereits jetzt schon seit teilweise Jahrzenten von dem bestehenden Kiesabbau, dem Straßenverkehr an der Staatstraße, dem Flugzeuglärm als auch den Badegästen in den Sommermonaten belastet.

2. Schutz hoher Bodenertragsklassen
Südlich von Kochheim befinden Böden mit hohen Ertragsklassen die auf Dauer verloren gehen.

3. Einbußen in der Landwirtschaft
Durch weitere Wasserflächen werden sich vermehrt Wasservögel einfinden, die zur Nahrungsaufnahme die angrenzenden Felder aufsuchen werden.

4. Vogelschlag
Die vorgesehene Abbaufläche befindet sich im Bereich der Vogelschlaggefahr; es besteht daher eine akute Gefahr für die Bürger. Es wird ein Konzept zur Vogelprävention gefordert, wie es im Bereich des Flughafens München erfolgt ist.

5. Entwicklungskonzept Donaumoos – kein Kiesabbau auf Flächen für Ackerbau
Vor dem Hintergrund der teils starken Einschnitte für die Landwirtschaft, sollten neue Abbauflächen für den Kiesabbau in der Gemeinde Karlshuld nicht auf Flächen gesucht werden, die das Konzept für den Ackerbau vorhält. Die beantragten Flächen sind weder als Vorbehalts- noch als Vorranggebiet für Kiesabbau im Regionalplan dargestellt, sondern Böden mit hoher Ertragsklasse, die der Landwirtschaft auf Dauer verlorengehen.

6. Grundwasserschutz
Die beantragte Fläche kann nicht als Retentionsfläche genutzt werden, da die Voraussetzung, dass die Grube bis über den Grundwasserspiegel mit geeignetem Material verfüllt und der Grundwasserkörper damit abgedichtet wird, nicht erfüllt ist. Bei einem Hochwasserereignis ist die Gefahr von Verunreinigungen des Grundwassers bei offenem Zugang zum Grundwasserleiter aufgrund der fehlenden Abdichtung gegeben.

7. Siedlungsentwicklung der Gemeinde Karlshuld
Der beantragte Kiesabbau nördlich von Karlshuld verhindert eine bereits geplante Entwicklung Karlshulds in diesem Bereich.

8. Verbesserung der Anbindung von Kochheim
Die Gemeinde Karlshuld plant, nicht nur den Ortsteil Kochheim besser an die Kerngemeinde anzubinden, sondern dem Freizeitbedürfnis der Bürger in den südlich der Ach gelegenen Neubaugebieten Rechnung zu tragen. Die Planungshoheit nicht nur im Bereich der Siedlungsentwicklung, sondern auch im Bereich der Verbesserung Infrastruktur im Gemeindebereich werden durch den Abbau von Kies verhindert.

9. Flächenverbrauch durch Kiesabbau im Gemeindebereich
Die künftig entstehenden Kiesweiher nehmen eine Wasserfläche von 1.254.655 m² ein, was 4,3% der Gemeindefläche gleichkommt. Wie bereits ausgeführt, sieht das Donaumoosentwicklungs konzept lediglich eine Fläche von 1 % der Gemeindefläche für den Kiesabbau vor. In Folge der beantragten Fläche sind weitere Bereiche mit einer Gesamtfläche von dann insgesamt 5,9 % zu erwarten.

10. Stellungnahme Bürgerverein Kochheim
Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld steht hinter den vorgebrachten Bedenken der Kochheimer Bürger und trägt deren Belange vollinhaltlich als Bedenken der Gemeinde.

11. Ortseinsicht der Regierung von Oberbayern
Die Regierung von Oberbayern wird gebeten sich mit den Vertretern der Gemeinde Karlshuld vor einer Entscheidungsfindung ein Bild vor Ort über die Situation zu machen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Satzung Flur-Nr. 259/3 (Stadl in 3. Reihe) - Billigungs- und Auslegungsbeschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 17.01.2017 ö 4

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld beschließt, den Entwurf der Einbeziehungssatzung für die Flur-Nr. 259/3 zu billigen. Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Gewerbegebiet an der Ach II - Änderung des Bebauungsplanes - Billigungs- und Auslegungsbeschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 17.01.2017 ö 3

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Gewerbegebiet An der Ach II ( mit innerorts-relevantem Sortiment ) zu und beauftragt die Verwaltung zur Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.8. Sanierung der ehemaligen Kloster Wirtschaft mit Nutzungsänderung in eine Pension und Errichtung von Fremdenzimmern auf dem Grundstück Fl.Nr. 206/1, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 23, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 17.01.2017 ö 2.8

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Einer Überschreitung der GFZ wird zugestimmt.
3 .        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Für das Bauvorhaben ist die bestehende Zufahrt zu nutzen.
3.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
4.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt vor dem Geh-/ Radweg eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne) einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.
5.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
6.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
7.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.
8.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
9.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
10.Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
11.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
12.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.7. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 196/5, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 8a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 17.01.2017 ö 2.7

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 196/5, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 8, 86668 Karlshuld wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Wir weisen nochmals darauf hin, dass das Gericht ein kleines, schmuckes Einfamilienhaus befürwortet. Wir bitten daher um Überprüfung der Kniestockhöhe.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.6. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 1648, Gemarkung Karlshuld, Jägersbühl 4, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 17.01.2017 ö 2.6

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1648, Gemarkung Karlshuld, Jägersbühl 4, 86668 Karlshuld, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.5. Antrag auf Vorbescheid zum Anbau bzw. Wohnraumerweiterung eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 11/3, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 16a, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 17.01.2017 ö 2.5

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zum Anbau bzw. Wohnraumerweiterung eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 11/3, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 16a, 86668 Karlshuld, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.4. Antrag auf Vorbescheid zum Anbau einer bestehenden Halle zur Geschäftserweiterung mit Betriebsleiterwohnung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 70/5 und 70/2, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 23, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 17.01.2017 ö 2.4

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zum Anbau an der bestehenden Halle zur Geschäftserweiterung mit Betriebsleiterwohnung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 70/5 und 70/2, Gemarkung Karlshuld, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.3. Umbau des bestehenden Wohnhauses durch Einbau von vier Wohnheiten und Neubau eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 177/12, Gemarkung Karlshuld, Siedlung 19b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 17.01.2017 ö 2.3

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Einer Überschreitung der GRZ wird zugestimmt.
3.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

1.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.
2.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
3.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Straße nicht beeinträchtigt werden.
4.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
5.         Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuwei-sen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.2. Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und einer Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 579/8, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 178

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 17.01.2017 ö 2.2

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
3.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Geh-/ Radweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.
4.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
5.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
6.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
7.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
8.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
9.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
10.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
11.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
12.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 372, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 54, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 17.01.2017 ö 2.1

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
3.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Geh-/ Radweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.
4.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
5.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
6.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
7.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
8.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
9.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
10.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
11.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
12.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 17.01.2017 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 13.12.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 17.01.2017 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.12.2016 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 17.01.2017 ö informativ 8
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7. Antrag auf Nutzung der Sport- und Mehrzweckhalle durch Kegelverein Karlshuld e. V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 17.01.2017 ö beschließend 7

Beschluss

  1. Dem Antrag vom Kegelverein Karlshuld e.V. für die Durchführung ihres 50-jährigen Bestehens wird zugestimmt.

  1. Für die Nutzung der Sport- und Mehrzweckhalle wird eine Gebühr von 100,00 € festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Aufstellung des Bebauungsplan "P+R Anlage - Bahnhaltepunkt Brunnen" und 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brunnen im Parallelverfahren - Beteilgung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 17.01.2017 ö 6

Beschluss

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplan „P+R Anlage - Bahnhaltepunkt Brunnen“ und die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brunnen werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 16.02.2017 15:44 Uhr