Datum: 14.02.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:28 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:29 Uhr bis 20:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
8 Donaumoosvolksfest 2016 - Information über Nachbesprechung - Bierpreis - Sperrzeitrechtliche Allgemeinverfügung in der Zeit des Donaumoosvolksfestes vom 20.04.2016 bis 24.04.2016 in der Gemeinde Karlshuld
7 Friedhof an der Pfaffenhofener Straße - Antrag auf Umgestaltung der Friedhofsmauer
6 Gewerbegebiet An der Ach II - Strassenbenennung - Vergabe der Hausnummern
5 Aufstellung der Bebauungspläne "Solarpark Brunnen I" und "Solarpark Brunnen II" mit 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Brunnen, Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGb
4 Bebauungsplan Unterer Kanal Ecke Pfaffenhofener Straße - Aufstellungsbeschluss
3 Einbeziehungssatzung "Ingolstädter Straße Südost" - Naturschutzfachlicher Ausgleich (=Eingriffsregelung)
2.6 Antrag auf Vorbescheid zum Anbau an das bestehende Zweifamilienhaus und Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 304/9, Gemarkung Karlshuld, Ludwigstraße 32, 86668 Karlshuld
2.5 Tektur zur Sanierung der ehemaligen Klosterwirtschaft mit Nutzungsänderung in eine Pension und Errichtung von Fremdenzimmern auf dem Grundstück Fl.Nr. 206/1, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 23, 86668 Karlshuld
2.4 Ausbau des Dachgeschosses am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 317/5, Gemarkung Karlshuld, Karl-Theodor-Straße 34, 86668 Karlshuld
2.3 Neubau eines Fotostudios mit Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1877/46, Am Kreuzweg 10, 86668 Karlshuld
2.2 Neubau eines Waschparks mit einer Gewerbeeinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 1877/44, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg 8, 86668 Karlshuld
2.1 Neubau einer Halle für einen Reifenservice mit Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1879/22, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg 13, 86668 Karlshuld
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 17.01.2017
16 Anfragen, Sonstiges
15 Kampfmittelfreiheit Baugebiet "An der Augsburger Straße"
14 Antrag Gesundes Karlshuld e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2017
13 Kostenerstattung für die Nutzung des gemeindlichen Rasenmähers "John Derre" im Jahr 2016 zum Sportplatzmähen - Antrag des SV Grasheim e.V. auf Gewährung eines Zuschusses - Antrag des SV Karlshuld e.V. auf Gewährung eines Zuschusses
12 Antrag des Sportvereines Grasheim e.V. auf Erhöhung des Zuschusses zu den Pachtkosten für das Sportgelände
11 Antrag des Sportvereines Karlshuld e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Errichtung eines barrierefreien Zugangs am Sportheim
10 Antrag des Schützenvereines Edelweiß Neuschwetzingen e.V. auf Gewährung eines Zuschusses zum Erwerb einer Lichtpunkt-Schießanlage
9 Antrag auf Verwendung des Gemeindewappens

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8. Donaumoosvolksfest 2016 - Information über Nachbesprechung - Bierpreis - Sperrzeitrechtliche Allgemeinverfügung in der Zeit des Donaumoosvolksfestes vom 20.04.2016 bis 24.04.2016 in der Gemeinde Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2017 ö beschließend 8

Beschluss

1.        Die Sperrzeitrechtliche Allgemeinverfügung in der Zeit des Donaumoosvolksfestes vom 27.04.2017 bis 01.05.2017 in der Gemeinde Karlshuld wird wie nachfolgend aufgeführt beschlossen:

Allgemeinverfügung
1.        Während des traditionellen Donaumoosvolksfestes vom 27.04.2017 bis 01.05.2017  wird vom 28.04.2017 bis 02.05.2017 die Sperrzeit im gesamten Gemeindegebiet wie folgt festgesetzt:
Beginn 03.00 Uhr – Ende 06.00 Uhr
2.        Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 der Allgemeinverfügung wird angeordnet.
3.        Kosten werden für diesen Bescheid nicht erhoben.
4.        Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung als bekannt gemacht.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Friedhof an der Pfaffenhofener Straße - Antrag auf Umgestaltung der Friedhofsmauer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2017 ö beschließend 7

Beschluss

  1. Die bestehende Friedhofsbetonmauer soll nicht entfernt werden.

  1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, Angebote für eine Heckenbepflanzung mit einer Eiben-Hecke innerhalb der Friedhofsmauer einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Gewerbegebiet An der Ach II - Strassenbenennung - Vergabe der Hausnummern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2017 ö 6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die nördliche Schleife der Erweiterung des Gewerbegebiets An der Ach II, Fl.Nrn. 1879/17, 1879/7, 1878, 1877/30, 1877/31, 1877/32, Gemarkung Karlshuld, als „Am Kreuzweg Nord“ zu bezeichnen.


Die im „Gewerbegebiet An der Ach II“ in Karlshuld, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, neu errichteten Straßen (Am Kreuzweg Nord und die Verlängerung Am Kreuzweg) werden gemäß Art. 6 BayStrWG mit Wirkung vom 01.04.2017 zu Ortsstraßen gewidmet. Die Widmung betrifft folgende Straßen:

I.    Am Kreuzweg Nord
Bezeichnung des Straßenzuges         :        Am Kreuzweg Nord
Fl.Nrn., Gemarkung                         :        1879/17, 1879/7, 1878, 1877/30, 1877/31 und 1877/32,
                                               Gemarkung Karlshuld
Anfangspunkt                                 :        östliche Einmündung von Am Kreuzweg (= km 0,000)
Endpunkt                                 :        westliche Einmündung von Am Kreuzweg (= km 0,262)
Gesamtlänge                                 :        262 m
Straßenbaulastträger                         :        Gemeinde Karlshuld

II.   Am Kreuzweg (Verlängerung)
Bezeichnung des Straßenzuges         :        Am Kreuzweg
Fl.Nrn., Gemarkung                         :        1879, 1879/14 und 1880/3 Gemarkung Karlshuld
Anfangspunkt                                 :        Einmündung von der Staatsstraße 2043
                                               (= km 0,000)
Endpunkt                                    :        Grundstück Fl.Nr. 1881, Gemarkung Karlshuld
                                               (= Ausbauende; km 0,412
Gesamtlänge                                 :        412 m (bereits gewidmet 165 m)
                                               247 m neu zu widmende Strecke
Straßenbaulastträger                         :        Gemeinde Karlshuld

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Aufstellung der Bebauungspläne "Solarpark Brunnen I" und "Solarpark Brunnen II" mit 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Brunnen, Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGb

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2017 ö 5

Beschluss

Gegen die Aufstellung der Bebauungspläne "Solarpark Brunnen I" und "Solarpark Brunnen II" mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Brunnen“ werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bebauungsplan Unterer Kanal Ecke Pfaffenhofener Straße - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2017 ö 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung von Wohnhäusern am Unteren Kanal für die Grundstücke Fl.Nrn. 262/5, 262/7, 262/14, 262/10,262/13,262/12,262/11,262/6 und 262/2, Gemarkung Karlshuld.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Einbeziehungssatzung "Ingolstädter Straße Südost" - Naturschutzfachlicher Ausgleich (=Eingriffsregelung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2017 ö 3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Einbeziehungssatzung mit Einzelhausbebauung und bewilligt die Satzung mit dem naturschutzfachlichen Ausgleich auf Fl.Nr. 285, Gemarkung Karlshuld. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.6. Antrag auf Vorbescheid zum Anbau an das bestehende Zweifamilienhaus und Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 304/9, Gemarkung Karlshuld, Ludwigstraße 32, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2017 ö 2.6

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Anbaus und einer Garage an dem bestehenden Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 304/9, Gemarkung Karlshuld, Ludwigstraße 32, wird das gemeind liche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.5. Tektur zur Sanierung der ehemaligen Klosterwirtschaft mit Nutzungsänderung in eine Pension und Errichtung von Fremdenzimmern auf dem Grundstück Fl.Nr. 206/1, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 23, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2017 ö 2.5

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen wie bereits in der Sitzung am 17.01.2017 erteilt.
2.        Einer Überschreitung der GFZ wird zugestimmt.
3.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Für das Bauvorhaben ist die bestehende Zufahrt zu nutzen.
3.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
4.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt vor dem Geh-/ Radweg eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne) einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.
5.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
6.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
7.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.
8.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
9.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
10.Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
11.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
12.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.4. Ausbau des Dachgeschosses am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 317/5, Gemarkung Karlshuld, Karl-Theodor-Straße 34, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2017 ö 2.4

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Dem Antrag auf Überschreitung der festgesetzten Kniestockhöhe entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karl-Theodor-Straße“ wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  3. Mit dem Bauvorhaben sind folgende Auflagen zu beachten:
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Gehweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Gehweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.
  3. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Gehweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
  4. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Gehweg und der Straße ist nicht erlaubt.
  5. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Gehweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  6. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Gehweg und der Straße nicht beeinträchtigt werden.
  7. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an grenzenden Gehweg und der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Gehweges und der Straße  – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
  8. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
  9. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.3. Neubau eines Fotostudios mit Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1877/46, Am Kreuzweg 10, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2017 ö 2.3

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versichern.
2.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzende(n) Straße bzw. Geh-/ Radweg gelangen kann, ist auf dem Baugrundstück (im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße bzw. dem Geh-/Radweg und dem Baugrundstück) eine Regenrinne einzubauen.
3.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
4.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße / auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.
5.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße bzw. des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
6.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
7.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an grenzenden Geh-/Radweg bzw. der Gemeindestraße „Am Kreuzweg“ entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges und der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.2. Neubau eines Waschparks mit einer Gewerbeeinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 1877/44, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg 8, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2017 ö 2.2

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur straßenseitigen Bepflanzung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
3.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versichern.
2.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzende(n) Straße bzw. Geh-/ Radweg gelangen kann, ist auf dem Baugrundstück (im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße bzw. dem Geh-/Radweg und dem Baugrundstück) eine Regenrinne einzubauen.
3.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
4.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße / auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.
5.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße bzw. des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
6.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
7.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an grenzenden Geh-/Radweg bzw. der Gemeindestraße „Am Kreuzweg“ entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges und der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.1. Neubau einer Halle für einen Reifenservice mit Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1879/22, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg 13, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2017 ö 2.1

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versichern.
2.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzende(n) Straße bzw. Geh-/ Radweg gelangen kann, ist auf dem Baugrundstück (im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße bzw. dem Geh-/Radweg und dem Baugrundstück) eine Regenrinne einzubauen.
3.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
4.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße / auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.
5.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße bzw. des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
6.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
7.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an grenzenden Geh-/Radweg bzw. der Gemeindestraße „Am Kreuzweg“ entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges und der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2017 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 17.01.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2017 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.01.2017 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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16. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2017 ö informativ 16
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15. Kampfmittelfreiheit Baugebiet "An der Augsburger Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2017 ö beschließend 15

Beschluss

Das Ingenieurbüro WipflerPLAN, Pfaffenhofen wird beauftragt, entsprechende Angebote für eine Luftbildauswertung für das Baugebiet „An der Augsburger Straße“ einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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14. Antrag Gesundes Karlshuld e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2017 ö beschließend 14

Beschluss

Dem Verein „Gesundes Karlshuld e.V.“ ist für das Jahr 2017 ein Zuschuss in Höhe von 5.600,00 € zu gewähren.

Für das Jahr 2016 ist dem Verein „Gesundes Karlshuld e.V.“ eine Nachzahlung in Höhe von 600,00 € zu leisten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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13. Kostenerstattung für die Nutzung des gemeindlichen Rasenmähers "John Derre" im Jahr 2016 zum Sportplatzmähen - Antrag des SV Grasheim e.V. auf Gewährung eines Zuschusses - Antrag des SV Karlshuld e.V. auf Gewährung eines Zuschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2017 ö beschließend 13

Beschluss

  1. Den drei Vereinen sind die jeweils in Rechnung gestellten Kosten als gemeindlicher Zuschuss zu gewähren.

  1. Die Verrechnung der Kosten mit dem Zuschuss hat durch die Verwaltung intern zu erfolgen.

  1. Die jährliche Entschädigung von 1.000 Euro wird mit sofortiger Wirkung eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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12. Antrag des Sportvereines Grasheim e.V. auf Erhöhung des Zuschusses zu den Pachtkosten für das Sportgelände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2017 ö beschließend 12

Beschluss

  1. Die jährlich anfallenden Pachtkosten für das Sportgelände des SV Grasheim e.V. werden von der Gemeinde Karlshuld ab dem Jahr 2017 komplett übernommen.

  1. Der Betrag von 2.340,00 € ist dem Verein – wie in den vergangenen Jahren – mit dem Zuschuss für die Jugendarbeit auszuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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11. Antrag des Sportvereines Karlshuld e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Errichtung eines barrierefreien Zugangs am Sportheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2017 ö beschließend 11

Beschluss

Der o.a. Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Antrag des Schützenvereines Edelweiß Neuschwetzingen e.V. auf Gewährung eines Zuschusses zum Erwerb einer Lichtpunkt-Schießanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2017 ö beschließend 10

Beschluss

Dem Schützenverein Edelweiß Neuschwetzingen e.V. wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 995,00 € + 19 % MwSt. für die Beschaffung einer Lichtpunkt-Waffe gewährt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Antrag auf Verwendung des Gemeindewappens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2017 ö beschließend 9

Beschluss

Herrn Roland Schmid ist die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 15.03.2017 07:53 Uhr