Datum: 14.03.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:18 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:19 Uhr bis 20:12 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
3 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Karlshuld im Bereich von Kochheim - Aufstellungsbeschluss
2.7 Antrag auf Vorbescheid zur Sanierung der ehemaligen Klosterwirtschaft mit Nutzungsänderung in eine Pension und Errichtung von Fremdenzimmern auf dem Grundstück Fl.Nr. 206/1, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 23, 86668 Karlshuld
2.6 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 661/5, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 112a, 86668 Karlshuld
2.5 Antrag auf isolierte Befreiung, Errichtung eines Gabionenzaunes mit einer Höhe von 1,80 m auf dem Grundstück Fl.Nr. 322, Gemarkung Karlshuld, Erlenweg 14, 86668 Karlshuld
2.4 Umbau und Erweiterung einer bestehenden SB-Waschanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1875, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg 3, 86668 Karlshuld
2.3 Errichtung eines Friseursalons mit Wohnung und Doppelgarage sowie Erweiterung des bestehenden Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 87/2, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 22
2.2 Einbau von zwei Wohnungen in das Dachgeschoss eines bestehenden Viefamilien-Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 457/7, Gemarkung Karlshuld, Unterer Kanal 60
2.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 155, Gemarkung Grasheim, Oberer Kanal 112, 86668 Karlshuld
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 14.02.2017
7 Anfragen, Sonstiges
6 Information zum Abbau von öffentlichen Telefonstellen
5 Bebauungsplan "Haus für Kinder" - Aufstellungsbeschluss
4 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.16 Gewerbegebiet „An der Ach II“ - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

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3. 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Karlshuld im Bereich von Kochheim - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2017 ö 3

Beschluss

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld fasst den Aufstellungsbeschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Grundstücke Fl.Nrn. 1656/3, 1656, 1656/1, 1658, 1658/1, 1658/2, 1659/6, 1659/3, 1659/4, 1659/2,1660/4, 1660/5, 1660/2, 1660, 1660/3,1651/4, 1664/5, 1664/8, 1665/4, 1665/3, 1665, 1665/5, 1666/4, 1666/5, 1666, 1666/3, 1666/7, 1666/6 und 1667 Gemarkung Karlshuld sind im Bereich von Jägersbühl als Allgemeines Wohngebiet darzustellen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung an das Büro Wipfler, Pfaffenhofen zu vergeben und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.7. Antrag auf Vorbescheid zur Sanierung der ehemaligen Klosterwirtschaft mit Nutzungsänderung in eine Pension und Errichtung von Fremdenzimmern auf dem Grundstück Fl.Nr. 206/1, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 23, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2017 ö 2.7

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Sanierung der ehemaligen Klosterwirtschaft mit Nutzungsänderung in eine Pension und Errichtung von Fremdenzimmern auf dem Grundstück Fl.Nr. 206/1, Gemarkung Karlshuld, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.6. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 661/5, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 112a, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2017 ö 2.6

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 661/5, Gemarkung Karlshuld, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.5. Antrag auf isolierte Befreiung, Errichtung eines Gabionenzaunes mit einer Höhe von 1,80 m auf dem Grundstück Fl.Nr. 322, Gemarkung Karlshuld, Erlenweg 14, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2017 ö 2.5

Beschluss

Der Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gabionenzaunes mit einer Höhe von 1,80 m auf dem Grundstück Fl.Nr. 322/22, Gemarkung Karlshuld am Erlenweg 8, wird erteilt .

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.4. Umbau und Erweiterung einer bestehenden SB-Waschanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1875, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg 3, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2017 ö 2.4

Beschluss

1. Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern. Auf die gemeindliche Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Karlshuld (Entwässerungssatzung – EWS) vom 17. September 2015 wird ausdrücklich hingewiesen.
  2. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  3. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
  4. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf dem Geh-/Radweges ist nicht erlaubt.
  5. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  6. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Gehweg nicht beeinträchtigt werden.
  7. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Hinweis:
Die Reinigungsplätze mit Staubsauger sind bis dato nicht genehmigt. Vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen wurde gefordert die beseitigte Eingrünung wieder herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.3. Errichtung eines Friseursalons mit Wohnung und Doppelgarage sowie Erweiterung des bestehenden Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 87/2, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 22

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2017 ö 2.3

Beschluss

1. Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
3.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
4.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos) einzuholen.
5.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
6.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten.
7.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
8.        Es wird darauf hingewiesen, dass
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende
  Abfuhrstelle zu verbringen sind;
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt (Straßenbaulastträger: Staatliches
  Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen).

Hinweis:
Die Gemeinde Karlshuld stimmt der Errichtung von Stellplätzen außerhalb des Baugrundstückes nicht zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.2. Einbau von zwei Wohnungen in das Dachgeschoss eines bestehenden Viefamilien-Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 457/7, Gemarkung Karlshuld, Unterer Kanal 60

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2017 ö 2.2

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Für das Bauvorhaben sind die bestehenden Zufahrten zu nutzen.
3.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses sind die Zufahrten auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
4.        Damit von den Zufahrten kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt vor dem Geh-/ Radweg eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne) einzubauen und an eine Versickerungsmöglichkeit auf dem Baugrundstück anzuschließen.
5.        Im Bereich der Zufahrten darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
6.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld und des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: im Rathaus der Gemeinde Königsmoos) einzuholen.
7.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.
8.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
9.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
10.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/ Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
11.        Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
12.        Es wird darauf hingewiesen, dass
       - es sich bei der Straße um die Kreisstraße ND 15 handelt;
       - die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu
         erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 155, Gemarkung Grasheim, Oberer Kanal 112, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2017 ö 2.1

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
3.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Geh-/ Radweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.
4.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
5.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
6.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
7.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
8.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
9.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
10.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
11.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
12.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2017 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 14.02.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2017 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.02.2017 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2017 ö informativ 7
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6. Information zum Abbau von öffentlichen Telefonstellen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2017 ö informativ 6
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5. Bebauungsplan "Haus für Kinder" - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2017 ö 5

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für die Grundstücke Fl.Nrn. 65/2, 65/3, 65/4, 62/2 und 64/2, Gemarkung Karlshuld , den Bebauungsplan Sondergebiet „Kindertagesstätte“ aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.16 Gewerbegebiet „An der Ach II“ - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2017 ö 4

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis.

  1. Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Gewerbegebiet „An der Ach“ mit Satzungstext, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 17.01.2017 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 05.04.2017 08:20 Uhr