Datum: 16.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:28 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:29 Uhr bis 19:58 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
5 Neubau eines Hauses für Kinder - Baugestaltung
4 Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 68/3, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße - Aufstellungsbeschluß
3 Bauleitplanung in der zweiten Reihe der Neuburger Straße auf den Grundstücken Fl.Nrn. 170, 172 und 172/3, Gemarkung Karlshuld - Aufstellungsbeschluss
2.6 Antrag auf Bauvoranfrage zur Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 601/3, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 131a -137 in zweiter Reihe
2.5 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 82/4, Gemarkung Karlshuld, Obere Achstraße 29
2.4 Grundstücksaufschüttung und Errichtung von Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1877/38, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg 16
2.3 Aufstockung der bestehenden Garage und Errichtung einer Dachterrasse auf dem Grundstück Fl.Nr. 600/8, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 119a, 86668 Karlshuld
2.2 Anbau eines Gebäudes zur Hundezucht auf dem Grundstück Fl.Nr. 108/1, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Str. 70
2.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Dreifachgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 275/7, Gemarkung Karlshuld, Unterer Kanal 39
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 02.05.2017
10 Anfragen, Sonstiges
9 Finanzplan für die Haushaltsjahre 2016 bis 2020
8 Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2016 bis 2020
7 Haushaltssatzung der Gemeinde Karlshuld für das Jahr 2017
6 Bebauungsplan "Haus für Kinder" - Bewilligungsbeschluß

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5. Neubau eines Hauses für Kinder - Baugestaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.05.2017 ö beschließend 5

Beschluss 1

Der Gemeinderat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses und beschließt für den Bau des Hauses für Kinder ein begrüntes Flachdach.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Beschluss 2

Der Gemeinderat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses und beschließt das vorgestellte Raumprogramm der ARGE Moosreiner.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 68/3, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße - Aufstellungsbeschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.05.2017 ö 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Fl.Nr. 68/3, Gemarkung Grasheim in ein Allgemeines Wohngebiet und die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Parallelverfahren.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauleitplanung in der zweiten Reihe der Neuburger Straße auf den Grundstücken Fl.Nrn. 170, 172 und 172/3, Gemarkung Karlshuld - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.05.2017 ö 3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für die Grundstücke Fl.Nrn. 170, 172 und 172/3, Gemarkung Karlshuld die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.6. Antrag auf Bauvoranfrage zur Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 601/3, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 131a -137 in zweiter Reihe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.05.2017 ö 2.6

Beschluss

Dem Antrag auf Bauvoranfrage zur Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 601/3, Gemarkung Karlshuld, in zweiter Reihe von Haus Nummer 131a – 137 in der Ingolstädter Straße, wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.5. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 82/4, Gemarkung Karlshuld, Obere Achstraße 29

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.05.2017 ö 2.5

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 82/4, Gemarkung Karlshuld, Obere Achstraße 39, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.4. Grundstücksaufschüttung und Errichtung von Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1877/38, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.05.2017 ö 2.4

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versichern.

  1. Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzende(n) Straße bzw. Geh-/ Radweg gelangen kann, ist auf dem Baugrundstück (im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße bzw. dem Geh-/Radweg und dem Baugrundstück) eine Regenrinne einzubauen.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße bzw. des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg bzw. der Gemeindestraße „Am Kreuzweg“ entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges und der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.3. Aufstockung der bestehenden Garage und Errichtung einer Dachterrasse auf dem Grundstück Fl.Nr. 600/8, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 119a, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.05.2017 ö 2.3

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:

Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.2. Anbau eines Gebäudes zur Hundezucht auf dem Grundstück Fl.Nr. 108/1, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Str. 70

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.05.2017 ö 2.2

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
       
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Außerdem ist es verboten, das Abwasser aus einer Tierhaltung in die gemeindliche Entwässerungseinrichtung einzuleiten (§ 15 Abs. 2 Nr. 8 der Satzung für die öffentliche Entwässerungssatzung der Gemeinde Karlshuld – EWS – vom 17.09.2015).

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Dreifachgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 275/7, Gemarkung Karlshuld, Unterer Kanal 39

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.05.2017 ö 2.1

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

  1. Das Abstellen von Baumaterialien und Baufahrzeugen auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am Geh-/ Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass
  • die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind;
  • es sich bei der Straße um eine Kreisstraße (ND 15) handelt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.05.2017 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 02.05.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.05.2017 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2017 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.05.2017 ö informativ 10
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9. Finanzplan für die Haushaltsjahre 2016 bis 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.05.2017 ö beschließend 9

Beschluss

Der Finanzplan (Art. 70 GO, § 24 KommHV) für die Haushaltsjahre 2016 bis 2020 wird
in der vorgelegten Form beschlossen. Der Finanzplan ist dem Haushaltsplan beizuheften.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2016 bis 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.05.2017 ö beschließend 8

Beschluss

Das Investitionsprogramm (Art. 70 GO, § 24 KommHV) für die Haushaltsjahre 2016 bis 2020 wird in der vorgelegten Form beschlossen. Das Investitionsprogramm ist dem Haushaltsplan beizuheften.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Haushaltssatzung der Gemeinde Karlshuld für das Jahr 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.05.2017 ö beschließend 7

Beschluss

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Karlshuld folgende Haushaltssatzung:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        9.055.475 €

und im

Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        4.407.110 €

ab.

§ 2

       Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.        
       

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4

       Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer                        

  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        300 v.H.

  1. für die Grundstücke (B)        300 v.H.                

  1. Gewerbesteuer        300 v.H.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 € festgesetzt.


§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Bebauungsplan "Haus für Kinder" - Bewilligungsbeschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 16.05.2017 ö 6

Beschluss

  1. Der Gemeinderat bewilligt den Bebauungsplan Nr. 19 „Haus für Kinder“ für die Fl.Nrn. 65/2, 65/3, 65/4, 62/2 und 64/2, Gemarkung Karlshuld.

  1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.06.2017 14:30 Uhr