Datum: 20.06.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:13 Uhr bis 19:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
4 Bebauungsplan "Am Stocket II" und 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Berg im Gau im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB - Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
3 Bebauungsplan Nr. 38 "Gewerbegebiet Brautlach III" und 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Karlskron im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB - Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
2.7 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Abstellraumes außerhalb des überbaubaren Bereichs auf dem Grundstück Fl.Nr. 186/37, Gemarkung Karlshuld, Friedrich-von-Gärtner Str. 10
2.6 Antrag auf isolierte Befreiung, Errichtung eines Holzzaunes auf der Süd- und Westseite des Grundstückes Fl.Nr. 1879/2, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg 17, 86668 Karlshuld
2.5 Umnutzung und Erwewiterung einer best. Garage als Wohnraum mit Einbau einer seniorengerechten Einliegerwohung in einem Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 11/3, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 16a
2.4 Teilabriss und Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 20/17, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 86
2.3 Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1725/3, Gemarkung Karlshuld, Untere Achstraße 55
2.2 Neubau eines Wohnhauses mit Garagen und Nebenräumen auf dem Grundstück Fl.Nr. 18, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 88 f, 86668 Karlshuld
2.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 147/7, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 54 b, 86668 Karlshuld
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 01.06.2017
8 Anfragen, Sonstiges
7 Breitbandförderprogramm des Bundes - Übergabe Förderbescheid
6 Neuabschluss Strom-Konzessionsvertrag
5 Information zur Besichtigung des Feuerwehrgerätehauses Karlshuld durch die Kommunale Unfallversicherung Bayern

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4. Bebauungsplan "Am Stocket II" und 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Berg im Gau im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB - Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2017 ö 4

Beschluss

Die Gemeinde Karlshuld hat keine Bedenken gegen den Bebauungsplan „Am Stocket II“ und die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Berg im Gau.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bebauungsplan Nr. 38 "Gewerbegebiet Brautlach III" und 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Karlskron im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB - Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2017 ö 3

Beschluss

Die Gemeinde Karlshuld hat keine Bedenken gegen den Bebauungsplan Nr. 38 „Gewerbegebiet Brautlach“ und die 7.Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Karlskron.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.7. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Abstellraumes außerhalb des überbaubaren Bereichs auf dem Grundstück Fl.Nr. 186/37, Gemarkung Karlshuld, Friedrich-von-Gärtner Str. 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2017 ö 2.7

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem geplanten Vorhaben außerhalb des überbaubaren Bereichs das gemeindliche Einvernehmen und stimmen einer Befreiung der Überschreitung der Baugrenzen zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.6. Antrag auf isolierte Befreiung, Errichtung eines Holzzaunes auf der Süd- und Westseite des Grundstückes Fl.Nr. 1879/2, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg 17, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2017 ö 2.6

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Holzzaunes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1879/2, Gemarkung Karlshuld; Am Kreuzweg 17, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.5. Umnutzung und Erwewiterung einer best. Garage als Wohnraum mit Einbau einer seniorengerechten Einliegerwohung in einem Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 11/3, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 16a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2017 ö 2.5

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

3.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

4.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

5.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

6.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

7.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

8.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

9.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

10.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug
ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.4. Teilabriss und Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 20/17, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 86

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2017 ö 2.4

Beschluss

  1. Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Einer Überschreitung der GRZ wird zugestimmt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen, sofern dies noch nicht geschehen ist und aus privatrechtlichen Gründen möglich ist.

  1. Mit dem Aushub ist auch mit der Wasserhaltung zu beginnen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos) einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende
  Abfuhrstelle zu verbringen sind;
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt (Straßenbaulastträger: Staatliches
  Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen).

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.3. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1725/3, Gemarkung Karlshuld, Untere Achstraße 55

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2017 ö 2.3

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflage / Hinweise zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Es wird darauf hingewiesen, dass das Baugrundstück in der Nähe der gemeindlichen Vakuumstation VS 8 (Fl.Nr. 1724 Gemarkung Karlshuld) liegt. Mit Lärm- und Geruchsbelästigungen ist  zu rechnen.

3.        Die Errichtung einer neuen Zufahrt wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:
a)        Die genaue Lage, sowie die erforderliche Breite der neuen Zufahrt ist bei einem Ortstermin   (Teilnehmer: Bauherr, Vertreter der Gemeinde Karlshuld) festzulegen;
b)        Die Zufahrt ist von einer Fachfirma auf Kosten des Bauherrn zu errichten;
c)        Bis zu Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt
-        zwischen der Straße und dem Baugrundstück mit einem bituminösen Belag zu versehen;
-        auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag (z.B. Pflaster) zu versehen.
d)        damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die angrenzende Gemeindestraße (Untere Achstraße) gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße und dem Bau-grundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.
e)        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes die angrenzende Straße um nicht mehr als 0,80 m überragen.
f)        Türen und Tore sind so anzubringen, dass sie nicht zur Straße hin öffnen;
g)        Evtl. vorhandene Straßenlampen, Straßeneinlaufgullis, Stromkästen und Telefonmasten sind auf Kosten des Bauherrn zu versetzen.

4.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

5.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

6.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.

7.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

8.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf der angrenzenden Straße nicht beeinträchtigt werden.

9.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der angrenzenden Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Unteren Achstraße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

10.        Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

11.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.2. Neubau eines Wohnhauses mit Garagen und Nebenräumen auf dem Grundstück Fl.Nr. 18, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 88 f, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2017 ö 2.2

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Ein neuer Anschluss an das gemeindliche Abwassernetz ist nicht möglich. Die auf dem Grund-stück Fl.Nr18/10, 18/8 und 18/7 Gemarkung Karlshuld vorhandene Abwasser-Hausanschlussleitung für das Anwesen „Hauptstraße 88 b“ ist deshalb zu nutzen. Die Verlängerung der Abwasser-Hausanschlussleitung bis zu o.g. Bauvorhaben hat auf Kosten des Bauherrn zu erfolgen.

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Für das Bauvorhaben ist die bestehende Zufahrt zu nutzen.

  1. Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf eine Länge von mindestens 6 m  (gemessen ab der Grenze zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen, soweit dies noch nicht geschehen ist und aus privatrechtlichen Gründen möglich ist.

  1. Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt vor dem Geh-/ Radweg eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne) einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.

  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.

8.         Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.
9.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

10.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

11.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

12.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

13.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 147/7, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 54 b, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2017 ö 2.1

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Ein neuer Anschluss an das gemeindliche Abwassernetz ist nicht möglich. Die auf dem Grund-stück Fl.147/7 Gemarkung Karlshuld vorhandene Abwasser-Hausanschlussleitung für das Anwesen „Hauptstraße 54 a“ ist deshalb zu nutzen. Die Verlängerung der Abwasser-Hausanschlussleitung bis zu o.g. Bauvorhaben hat auf Kosten des Bauherrn zu erfolgen.

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Für das Bauvorhaben ist die bestehende Zufahrt zu nutzen.

  1. Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen, soweit dies noch nicht geschehen ist.

  1. Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt vor dem Geh-/ Radweg eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne) einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.

  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2017 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 01.06.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2017 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 01.06.2017 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2017 ö informativ 8
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7. Breitbandförderprogramm des Bundes - Übergabe Förderbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2017 ö informativ 7
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6. Neuabschluss Strom-Konzessionsvertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2017 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld stimmt dem Abschluss des in der Anlage beigefügten Strom-Konzessionsvertrages mit der Bayernwerk AG mit einer Laufzeit von 20 Jahren (25.06.2019 bis 24.06.2039) zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Information zur Besichtigung des Feuerwehrgerätehauses Karlshuld durch die Kommunale Unfallversicherung Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2017 ö informativ 5
Datenstand vom 19.07.2017 12:23 Uhr