Datum: 18.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:09 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:10 Uhr bis 19:34 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
2.6 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle mit zwei Kühlräumen auf dem Grundstück Fl.Nr. 2564/3, Gemarkung Grasheim
2.5 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 493, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 158
2.4 Erweiterung und Anbau an ein Wohnhaus mit Sanierung auf dem Grundstück Fl.Nr. 304/9, Gemarkung Karlshuld, Ludwigstr. 32
2.3 Neubau einer Gerüstlagerhalle - Änderung- auf dem Grundstück Fl.Nr. 604/3, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 138a
2.2 Neubau einer Werkstatthalle mit Büro- und Sozialgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1877/40, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg Nord 6
2.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 661/4, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 108
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 20.06.2017
9 Anfragen, Sonstiges
8 Zuschussantrag des Sportvereines Grasheim e.V. für die Jugendarbeit 2017
7 Zuschussantrag des Sportvereines Karlshuld e.V. für die Jugendarbeit 2017
6 Kommunale Partnerschaft zwischen der Stadt Schwetzingen und der Gemeinde Karlshuld
5 Verwendung der alten Schulküche für die Schule in Beška
4 Bauleitplanung im Bereich der Pfaffenhofener Straße Fl.Nr. 446/4, Gemarkung Karlshuld
3 Ausweisung von 5 Bauplätzen an der Bürgermeister-Geier-Straße - Aufstellungsbeschluss

zum Seitenanfang

2.6. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle mit zwei Kühlräumen auf dem Grundstück Fl.Nr. 2564/3, Gemarkung Grasheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2017 ö 2.6

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle auf dem Grundstück Fl.Nr. 2564/3, Gemarkung Grasheim, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

2.5. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 493, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 158

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2017 ö 2.5

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 493, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 158, wird das gemeindliche Einvernehmen ertei lt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

2.4. Erweiterung und Anbau an ein Wohnhaus mit Sanierung auf dem Grundstück Fl.Nr. 304/9, Gemarkung Karlshuld, Ludwigstr. 32

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2017 ö 2.4

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes die angrenzende Gemeindestraße um nicht mehr als 0,80 m überragen.
  3. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Gemeindestraße ist nicht erlaubt.
  4. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  5. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der angrenzenden Gemeindestraße nicht beeinträchtigt werden.
  6. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der angrenzenden „Ludwigstraße“ entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Gemeindestraße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
  7. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

2.3. Neubau einer Gerüstlagerhalle - Änderung- auf dem Grundstück Fl.Nr. 604/3, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 138a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2017 ö 2.3

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem beantragten Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

2.2. Neubau einer Werkstatthalle mit Büro- und Sozialgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1877/40, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg Nord 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2017 ö 2.2

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versichern.
2.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzende(n) Straße bzw. Geh-/ Radweg gelangen kann, ist auf dem Baugrundstück (im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße bzw. dem Geh-/Radweg und dem Baugrundstück) eine Regenrinne einzubauen.
3.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
4.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße / auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.
5.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße bzw. des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
6.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
7.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg bzw. der Gemeindestraße „Am Kreuzweg“ entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges und der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 661/4, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 108

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2017 ö 2.1

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
3.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Geh-/ Radweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.
4.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
5.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
6.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
7.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
8.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
9.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
10.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
11.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
12.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.
13.  Der Bauherr hat den erforderlichen naturschutzfachlichen Ausgleich entsprechend der Satzung zu erbringen. Eine entsprechende Vereinbarung ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2017 ö informativ 2
zum Seitenanfang

1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 20.06.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2017 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.06.2017 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

9. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2017 ö informativ 9
zum Seitenanfang

8. Zuschussantrag des Sportvereines Grasheim e.V. für die Jugendarbeit 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2017 ö beschließend 8

Beschluss

Dem Sportverein Grasheim e. V. wird für die Jugendarbeit im Jahr 2017 einschließlich des Pachtzinses ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 4.390,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

7. Zuschussantrag des Sportvereines Karlshuld e.V. für die Jugendarbeit 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2017 ö beschließend 7

Beschluss

Dem Sportverein Karlshuld 1932 e.V. wird für die Jugendarbeit im Jahr 2017 ein einmaliger Zuschuss von 6.600,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

6. Kommunale Partnerschaft zwischen der Stadt Schwetzingen und der Gemeinde Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2017 ö beschließend 6

Beschluss

  1. Der Gemeinderat von Karlshuld stimmt einer Kommunalen Partnerschaft zwischen der Stadt Schwetzingen und der Gemeinde Karlshuld zu.

  1. Der Formulierung der Städtepartnerschaftsurkunde und dem vorläufigen Programmablauf in Schwetzingen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

5. Verwendung der alten Schulküche für die Schule in Beška

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2017 ö 5

Beschluss

  1. Die alte Schulküche der Maurus-Gerle-Schule kann für die Schule in Beska  verwendet werden. Die Umsetzung ist für 2018 vorgesehen.

  1. Für die Logistik ist der Partnerschaftsbeauftragte Herr Karl-Heinz Wendel zuständig.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

4. Bauleitplanung im Bereich der Pfaffenhofener Straße Fl.Nr. 446/4, Gemarkung Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2017 ö 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Fl.Nr.446/4, Gemarkung Karlshuld.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

3. Ausweisung von 5 Bauplätzen an der Bürgermeister-Geier-Straße - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2017 ö 3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes als Allgemeines Wohngebiet für die Ausweisung von 5 Bauplätzen auf den Fl.Nrn. 181/5 und 181/6, Gemarkung Karlshuld.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 02.08.2017 07:25 Uhr