Datum: 01.08.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:09 Uhr bis 19:14 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
2.6 Nutzungsänderung eines Lebensmittel Discounters in einen Sonderpreis-Baumarkt auf dem Grundstück Fl.Nr. 67/13, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 7
2.5 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit je 5 Wohneinheiten und 20 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 158, Gemarkung Grasheim, Oberer Kanal 104
2.4 Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit Wohnteil auf dem Grundstück Fl.Nr. 658/3, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 117a
2.3 Neubau einer Gewerbehalle und eines Betriebsleiterwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1877/41, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg Nord 5
2.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport auf dem Grundstück Fl.Nr. 307/2, Gemarkung Karlshuld, Ludwigstraße 23a
2.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 650/3, Gemarkung Karlshuld, Weidenstraße 15a
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 18.07.2017
5 Anfragen, Sonstiges
4 Asphaltierung einer Teilfläche des Schützenweges
3 Beibehaltung der übergangsweisen Bushaltestelle Kleinhohenried, Ecke Pfaffenhofener Straße

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2.6. Nutzungsänderung eines Lebensmittel Discounters in einen Sonderpreis-Baumarkt auf dem Grundstück Fl.Nr. 67/13, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 01.08.2017 ö 2.6

Beschluss

1.        Zum Antrag auf Nutzungsänderung und Anbringen von Werbebannern wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Durch das Vorhaben sind folgende Auflagen zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

3.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

4.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

5.        Die Anzahl der für den Sonderpreis-Baumarkt erforderlichen Kfz-Stellplätze sind durch das Bauamt beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.5. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit je 5 Wohneinheiten und 20 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 158, Gemarkung Grasheim, Oberer Kanal 104

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 01.08.2017 ö 2.5

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.4. Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit Wohnteil auf dem Grundstück Fl.Nr. 658/3, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 117a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 01.08.2017 ö 2.4

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflage / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Ein neuer Anschluss an das gemeindliche Abwassernetz ist nicht möglich. Die auf dem Grund-stück vorhandene Abwasser-Hausanschlussleitung für die gewerbliche Halle auf dem Baugrundstück ist deshalb zu nutzen. Die Verlängerung der Abwasser-Hausanschlussleitung bis zu o.g. Bauvorhaben hat auf Kosten des Bauherrn zu erfolgen.

3.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

4.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

5.        Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

6.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.3. Neubau einer Gewerbehalle und eines Betriebsleiterwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1877/41, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg Nord 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 01.08.2017 ö 2.3

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versichern.
2.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzende(n) Straße bzw. Geh-/ Radweg gelangen kann, ist auf dem Baugrundstück (im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße bzw. dem Geh-/Radweg und dem Baugrundstück) eine Regenrinne einzubauen.
3.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
4.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße / auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.
5.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße bzw. des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
6.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
7.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg bzw. der Gemeindestraße „Am Kreuzweg“ entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges und der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport auf dem Grundstück Fl.Nr. 307/2, Gemarkung Karlshuld, Ludwigstraße 23a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 01.08.2017 ö 2.2

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes die angrenzende Gemeindestraße um nicht mehr als 0,80 m überragen.
3.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Ludwigstraße ist nicht erlaubt.
4.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
5.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf der angrenzenden Ludwigstraße nicht beeinträchtigt werden.
6.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der angrenzenden „Ludwigstraße“ entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Gemeindestraße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
7.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.
8.        Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 650/3, Gemarkung Karlshuld, Weidenstraße 15a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 01.08.2017 ö 2.1

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt zum Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
3.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die Straße gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt eine Regenrinne einzubauen.
4.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
5.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
6.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Weidenstraße ist nicht erlaubt.
7.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
8.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Straße nicht beeinträchtigt werden.
9.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße  – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
10.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
11.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 01.08.2017 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 18.07.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 01.08.2017 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.07.2017 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 01.08.2017 ö informativ 5
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4. Asphaltierung einer Teilfläche des Schützenweges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 01.08.2017 ö 4

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Asphaltierung der Teilfläche des Schützenweges zu .

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Beibehaltung der übergangsweisen Bushaltestelle Kleinhohenried, Ecke Pfaffenhofener Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 01.08.2017 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung zu prüfen, ob eine Belassung der Haltestelle in Kleinhohenried, Ecke Pfaffenhofener Straße möglich ist.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.09.2017 08:10 Uhr