Datum: 24.10.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:13 Uhr bis 19:43 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
2.6 Antrag auf Vorbescheid zum An- bzw. Umbau des bestehenden Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 700/0, Gemarkung Karlshuld, Untere Achstraße 56, 86668 Karlshuld
2.5 Neubau einer Grenzgarage mit 3 Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 90/4 und 90/9, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 14, 86668 Karlshuld
2.4 Neubau eines Doppelhauses (H2) mit Garagen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 226/9 und 226/8, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 69 d , 86668 Karlshuld
2.3 Neubau eines Doppelhauses (H1) mit Garagen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 226/9 und 226/8, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 69 c, 86668 Karlshuld
2.2 Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 490/2, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 160, 86668 Karlshuld
2.1 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 148/2 Tfl., Gemarkung Karlshuld, Am Graben 3c, 86668 Karlshuld
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 05.10.2017
8 Anfragen, Sonstiges
7 Antrag der Stiftung Donaumoos Freilichtmuseum und Umweltbildungsstätte auf Beteiligung der Gemeinde Karlshuld an der Finanzierung einer neuen Präsentation im Hofstetter-Anwesen
6 Nutzung Sport- und Mehrzweckhalle durch Ringsport Bayerische Baku/BLSV
5 Bebauungsplan Nr. 19 "Haus für Kinder" - Ausgleichsfläche
4 Überplanung des Grundstücks Fl.Nr. 18, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße - Aufstellungsbeschluß
3 Einbeziehungssatzung "Ingolstädter Straße Süd-Ost" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

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2.6. Antrag auf Vorbescheid zum An- bzw. Umbau des bestehenden Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 700/0, Gemarkung Karlshuld, Untere Achstraße 56, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2017 ö 2.6

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zum An- bzw. Umbau des bestehenden Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 700/0, Gemarkung Karlshuld, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt
Einer Überschreitung der GFZ wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.5. Neubau einer Grenzgarage mit 3 Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 90/4 und 90/9, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 14, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2017 ö 2.5

Beschluss

  1. Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.  Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Bis zur Bezugsfertigstellung der Garage ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

  1. Mit dem Aushub ist auch mit der Wasserhaltung zu beginnen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos) einzuholen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt (Straßenbaulastträger: Staatliches
  Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen).

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.4. Neubau eines Doppelhauses (H2) mit Garagen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 226/9 und 226/8, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 69 d , 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2017 ö 2.4

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Ein neuer Anschluss an das gemeindliche Abwassernetz wird für das Grundstück Fl.Nr. 226/16 auf Antrag gelegt. Die Verlängerung der Abwasser-Hausanschlussleitung bis zu o.g. Bauvorhaben hat auf Kosten des Bauherrn zu erfolgen.

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Für das Bauvorhaben ist die bestehende Zufahrt zu nutzen.

  1. Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen, soweit dies noch nicht geschehen ist und aus privatrechtlichen Gründen möglich ist.

  1. Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt vor dem Geh-/ Radweg eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne) einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.

  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.
.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.3. Neubau eines Doppelhauses (H1) mit Garagen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 226/9 und 226/8, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 69 c, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2017 ö beschließend 2.3

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Ein neuer Anschluss an das gemeindliche Abwassernetz wird für das Grundstück Fl.Nr. 226/16 auf Antrag gelegt. Die Verlängerung der Abwasser-Hausanschlussleitung bis zu o.g. Bauvorhaben hat auf Kosten des Bauherrn zu erfolgen.

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Für das Bauvorhaben ist die bestehende Zufahrt zu nutzen.

  1. Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen, soweit dies noch nicht geschehen ist und aus privatrechtlichen Gründen möglich ist.

  1. Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt vor dem Geh-/ Radweg eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne) einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.

  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.2. Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 490/2, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 160, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2017 ö 2.2

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen und Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Die auf dem Grundstück bestehende Zufahrt ist zu nutzen.

  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Neuburger Straße 10,     86669 Königsmoos) einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 148/2 Tfl., Gemarkung Karlshuld, Am Graben 3c, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2017 ö beschließend 2.1

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.         Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

  1. Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die angrenzende Straße Am Graben gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.

  1.   Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der angrenzenden Straße nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug  ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2017 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 05.10.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2017 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2017 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2017 ö informativ 8
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7. Antrag der Stiftung Donaumoos Freilichtmuseum und Umweltbildungsstätte auf Beteiligung der Gemeinde Karlshuld an der Finanzierung einer neuen Präsentation im Hofstetter-Anwesen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2017 ö beschließend 7

Beschluss

  1. Die Gemeinde Karlshuld beteiligt sich an den Gesamtkosten für die Neupräsentation des Hofstetter-Hofes mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 3.152,30 €.

  1. Der Betrag ist im Haushalt der Gemeinde Karlshuld für das Jahr 2018 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Nutzung Sport- und Mehrzweckhalle durch Ringsport Bayerische Baku/BLSV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2017 ö beschließend 6

Beschluss

  1. Dem Antrag für die Austragung der bayerischen Meisterschaften im Amateur-Kickboxen wird zugestimmt.

  1. Für die Benutzung der Sport- und Mehrzweckhalle wird eine Gebühr von 100,00 € festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Bebauungsplan Nr. 19 "Haus für Kinder" - Ausgleichsfläche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2017 ö 5

Beschluss

1.        Die vom Donaumoos-Zweckverband zur Verfügung gestellte Ausgleichsfläche (3.159 m² aus dem Grundstück Fl.Nr. 2030, Gemarkung Hohenried) zum Gesamtpreis von   26.931,50 € ist anzunehmen.

2.        Mit dem Donaumoos-Zweckverband ist ein entsprechender Vertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Überplanung des Grundstücks Fl.Nr. 18, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße - Aufstellungsbeschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2017 ö 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für das Grundstück Fl.Nr. 18, Gemarkung Karlshuld die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13 b BauGB.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Einbeziehungssatzung "Ingolstädter Straße Süd-Ost" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2017 ö 3

Beschluss

  1. Der Gemeinderat fasst die Beschlüsse entsprechend den Beschlussvorlagen.

  1. Der Gemeinderat beschließt die Einbeziehungssatzung „Ingolstädter Straße Süd-Ost“ mit Satzungstext, Begründung und Umweltbericht als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 15.11.2017 07:52 Uhr