Datum: 14.11.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:44 Uhr bis 22:08 Uhr
Öffentliche Sitzung
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5. Haus für Kinder - Bedarfsanerkennung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 14.11.2017 | ö | beschließend | 5 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
4. Neubau eines Hauses für Kinder auf den Grundstücken Fl.Nrn. 62/2, 65/2, 65/3, 65/4, 65/7 und 64/2, Gemarkung Karlshuld, Kindergartenstraße 16, 86668 Karlshuld, durch die Gemeinde Karlshuld
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 14.11.2017 | ö | 4 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
3. Neubau des Hauses für Kinder - Planung und Festlegung der Größe
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 14.11.2017 | ö | 3 |
Beschluss
- Mit der vorgeschlagenen Planung besteht Einverständnis.
- Das Gebäude ist als dreigruppige Kinderkrippe, zweigruppiger Kindergarten und zweigruppiger Kinderhort mit Verwaltungstrakt und Küche zu errichten.
- Dem Jugendamt beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen sind die erforderlichen Unterlagen (Planzeichnung, Lageplan mit eingezeichnetem Bauvorhaben, Baubeschreibung, Kostenschätzung, Bedarfsanerkennung und pädagogisches Konzept) vorzulegen, damit diese die für das Zuwendungsverfahren erforderliche Bestätigung ausstellen kann.
- Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, bei der Regierung von Oberbayern für die Kindertagesstätte eine Zuwendung zu beantragen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
2.2. Nutzungsänderung einer gewerblichen Halle zur Kfz-Werkstatt auf dem Grundstück Fl.Nr. 332/5, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 43
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 14.11.2017 | ö | 2.2 |
Beschluss
- Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
- Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
- Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
- Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
- Die Anzahl der für die Kfz-Werkstatt erforderlichen Kfz-Stellplätze sind durch das Bauamt beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen festzusetzen. Die immissionsschutzrechtlichen Auflagen sind vom Bauamt im Rahmen der baurechtlichen Prüfung festzusetzen und zu kontrollieren.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
2.1. Dachgeschossausbau eines bestehenden Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 187/4, Gemarkung Karlshuld, Pettenkoferstr. 5, 86668 Karlshuld
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 14.11.2017 | ö | 2.1 |
Beschluss
- Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
- Mit dem Bauvorhaben sind folgende Auflagen zu beachten:
- Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
- Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Gehweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Gehweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.
- Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Gehweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
- Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Gehweg und der Straße ist nicht erlaubt.
- Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Gehweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
- Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Gehweg und der Straße nicht beeinträchtigt werden.
- Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Gehweg und der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Gehweges und der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
- Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
2. Bauanträge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 14.11.2017 | ö | informativ | 2 |
1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 24.10.2017
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 14.11.2017 | ö | beschließend | 1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
10. Anfragen, Sonstiges
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 14.11.2017 | ö | informativ | 10 |
9. Antrag des Kulturhistorischen Vereins Donaumoos e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Ausstellung im Haus im Moos mit dem Thema "Wiederansässigmachung von Protestanten in Altbayern und dem Fürstentum Neuburg zu Beginn des 19. Jahrhunderts und weitere Entwicklung bis nach dem zweiten Weltkrieg"
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 14.11.2017 | ö | 9 |
Beschluss
- An den Kosten der vom Kulturhistorischen Verein Donaumoos e.V. im Haus im Moos geplante Veranstaltung beteiligt sich die Gemeinde Karlshuld mit einem Zuschuss in Höhe von 2.000,00 €.
- Der Betrag ist im Haushalt 2018 zu veranschlagen.
- Die Auszahlung des Betrages kann im Jahr 2018 hat auf Anforderung durch den Verein erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
8. Zuschussantrag des Partnerschaftsvereins Karlshuld-Beška
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 14.11.2017 | ö | beschließend | 8 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
7. Bürgerversammlung vom 20.10.2017 - Anregungen
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 14.11.2017 | ö | beschließend | 7 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
6. Straßenmarkierung an der Karl-Theodor-Straße 32 und 32 a zur Verbesserung der Zu- und Ausfahrt
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 14.11.2017 | ö | beschließend | 6 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen