Datum: 14.11.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:44 Uhr bis 22:08 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
5 Haus für Kinder - Bedarfsanerkennung
4 Neubau eines Hauses für Kinder auf den Grundstücken Fl.Nrn. 62/2, 65/2, 65/3, 65/4, 65/7 und 64/2, Gemarkung Karlshuld, Kindergartenstraße 16, 86668 Karlshuld, durch die Gemeinde Karlshuld
3 Neubau des Hauses für Kinder - Planung und Festlegung der Größe
2.2 Nutzungsänderung einer gewerblichen Halle zur Kfz-Werkstatt auf dem Grundstück Fl.Nr. 332/5, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 43
2.1 Dachgeschossausbau eines bestehenden Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 187/4, Gemarkung Karlshuld, Pettenkoferstr. 5, 86668 Karlshuld
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 24.10.2017
10 Anfragen, Sonstiges
9 Antrag des Kulturhistorischen Vereins Donaumoos e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Ausstellung im Haus im Moos mit dem Thema "Wiederansässigmachung von Protestanten in Altbayern und dem Fürstentum Neuburg zu Beginn des 19. Jahrhunderts und weitere Entwicklung bis nach dem zweiten Weltkrieg"
8 Zuschussantrag des Partnerschaftsvereins Karlshuld-Beška
7 Bürgerversammlung vom 20.10.2017 - Anregungen
6 Straßenmarkierung an der Karl-Theodor-Straße 32 und 32 a zur Verbesserung der Zu- und Ausfahrt

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5. Haus für Kinder - Bedarfsanerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2017 ö beschließend 5

Beschluss

Mit der Inbetriebnahme des geplanten „Haus für Kinder“ erkennt der Gemeinderat von Karlshuld  36 Krippenplätze, 50 Kindergartenplätze und 50 Hortplätze als bedarfsnotwendig an.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Neubau eines Hauses für Kinder auf den Grundstücken Fl.Nrn. 62/2, 65/2, 65/3, 65/4, 65/7 und 64/2, Gemarkung Karlshuld, Kindergartenstraße 16, 86668 Karlshuld, durch die Gemeinde Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2017 ö 4

Beschluss

Dem Vorhaben wird das g emeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Neubau des Hauses für Kinder - Planung und Festlegung der Größe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2017 ö 3

Beschluss

  1. Mit der vorgeschlagenen Planung besteht Einverständnis.

  1. Das Gebäude ist als dreigruppige Kinderkrippe, zweigruppiger Kindergarten und zweigruppiger Kinderhort mit Verwaltungstrakt und Küche zu errichten.

  1. Dem Jugendamt beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen sind die erforderlichen Unterlagen (Planzeichnung, Lageplan mit eingezeichnetem Bauvorhaben, Baubeschreibung, Kostenschätzung, Bedarfsanerkennung und pädagogisches Konzept) vorzulegen, damit diese die für das Zuwendungsverfahren erforderliche Bestätigung ausstellen kann.

  1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, bei der Regierung von Oberbayern für die Kindertagesstätte eine Zuwendung zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.2. Nutzungsänderung einer gewerblichen Halle zur Kfz-Werkstatt auf dem Grundstück Fl.Nr. 332/5, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 43

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2017 ö 2.2

Beschluss

1.        Zum Antrag auf Nutzungsänderung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Durch das Vorhaben sind folgende Auflagen zu beachten:


  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Die Anzahl der für die Kfz-Werkstatt erforderlichen Kfz-Stellplätze sind durch das Bauamt beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen festzusetzen. Die immissionsschutzrechtlichen Auflagen sind vom Bauamt im Rahmen der baurechtlichen Prüfung festzusetzen und zu kontrollieren.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.1. Dachgeschossausbau eines bestehenden Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 187/4, Gemarkung Karlshuld, Pettenkoferstr. 5, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2017 ö 2.1

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Mit dem Bauvorhaben sind folgende Auflagen zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Gehweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Gehweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.

  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Gehweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Gehweg und der Straße ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Gehweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Gehweg und der Straße nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Gehweg und der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Gehweges und der Straße  – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2017 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 24.10.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2017 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24.10.2017 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2017 ö informativ 10
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9. Antrag des Kulturhistorischen Vereins Donaumoos e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Ausstellung im Haus im Moos mit dem Thema "Wiederansässigmachung von Protestanten in Altbayern und dem Fürstentum Neuburg zu Beginn des 19. Jahrhunderts und weitere Entwicklung bis nach dem zweiten Weltkrieg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2017 ö 9

Beschluss

  1. An den Kosten der vom Kulturhistorischen Verein Donaumoos e.V. im Haus im Moos geplante Veranstaltung beteiligt sich die Gemeinde Karlshuld mit einem Zuschuss in Höhe von   2.000,00  €.

  1. Der Betrag ist im Haushalt 2018 zu veranschlagen.

  1. Die Auszahlung des Betrages kann im Jahr 2018 hat auf Anforderung durch den Verein  erfolgen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Zuschussantrag des Partnerschaftsvereins Karlshuld-Beška

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2017 ö beschließend 8

Beschluss

Im Haushalt des Jahres 2018 ist für den Partnerschaftsverein Karlshuld – Beška  ein Betrag von 10.000,00 € einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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7. Bürgerversammlung vom 20.10.2017 - Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2017 ö beschließend 7

Beschluss

Zur Verbesserung der Verkehrssituation Ausfahrt Fischerweg ist die Errichtung eines roten Belages mit Haltelinien am Geh- und Radweg durchzuführen.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Auftrag an eine entsprechende Firma zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Straßenmarkierung an der Karl-Theodor-Straße 32 und 32 a zur Verbesserung der Zu- und Ausfahrt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2017 ö beschließend 6

Beschluss

Im Anschluss an den Gehweg ist im Bereich Karl-Theodor-Straße 32 auf der in der Anlage blau gekennzeichneten Fläche eine Sperrflächenmarkierung anzubringen.

Die Arbeiten sind von den Mitarbeitern des Bauhofes in Eigenregie auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 06.12.2017 08:20 Uhr